Und dann war da noch das Dienstrecht

In den vergangenen Tagen wurde viel über die strafrechtlichen Ermittlungen rund um die sogenannte SMS-Affäre berichtet. Der Bundeskanzler und der Finanzminister wurden wegen angeblicher Falschaussagen vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss angezeigt. Dort hatten sie beteuert, mit der Bestellung von Thomas Schmid zum Geschäftsführer der ÖBAG so gut wie nichts zu tun gehabt zu haben. Die SMS zwischen ihnen und Schmid haben diese Sichtweise dann aber deutlich relativiert. Ob das für eine Verurteilung reicht, werden Staatsanwaltschaft und Gerichte zu klären haben.
Was im medialen Schlaglicht aber leicht übersehen wird, ist das Dienstrecht. Öffentlich Bedienstete müssen sich auch an interne Verhaltensregeln halten. Das gilt nicht für Regierungsmitglieder wie Sebastian Kurz oder Gernot Blümel, aber für Vertragsbedienstete und Beamte wie Thomas Schmid und Christian Pilnacek. Schmid muss sich mittlerweile vor keinen dienstrechtlichen Konsequenzen mehr fürchten. Er hat sein Dienstverhältnis zum Bund mit 28. März 2019 einvernehmlich gelöst. Er ist nur noch Geschäftsführer eines Privatunternehmens, das eben zufällig im Bundeseigentum steht.
Gegen einen Vertragsbediensteten könnte man ohnehin kein Disziplinarverfahren führen. Er kann aber gekündigt werden, wenn er ein Verhalten setzt, „das nicht geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben aufrechtzuerhalten“. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn er gegen die Befangenheitsregeln verstößt, indem er beispielsweise in Angelegenheiten, an denen er selbst beteiligt ist, tätig wird. Wenn jemand eine Ausschreibung mitentwirft, auf die er sich bewerben will, könnte man ihn durchaus für befangen halten.
Wesentlich strenger sieht es bei den Beamten aus: Da man grundsätzlich bis zum Tod Beamter bleibt, gelten für sie bestimmte Verhaltensregeln sogar noch im Ruhestand. Richter und Staatsanwälte, und aus solchen besteht das Personal des Justizministeriums weitgehend, sind verpflichtet, sich „im und außer Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen ihrer Berufsstände nicht gefährdet wird“. Ob es diesem Vertrauen förderlich war, dass Pilnacek, nachdem bei Blümel Datenträger beschlagnahmt worden waren, die Aktion der Staatsanwaltschaft in einer privaten Konversation mit Blümels Kabinettschef als „Putsch“ bezeichnet hat, wird zu klären sein. Die Bundesdisziplinarbehörde hat vor Bekanntwerden seines Nachrichtenverkehrs mit ÖVP-Vertretern seine Suspendierung aufgehoben. Für die Öffentlichkeit waren die Aussagen zwar nicht bestimmt, aber sehr geholfen werden sie ihm auch nicht haben.
Moritz Moser ist Journalist in und aus Feldkirch. Twitter: @moser_at