Drei Stufen für den Grünen Pass: Zeitplan sorgte für entbehrliche Verwirrung

Hintergrund: Am 19. Mai soll geöffnet werden – mit Zutritt für Getestete, Genesene und Geimpfte. Der richtige Grüne Pass kommt aber später.
Wien 19. Mai ist Öffnungstag, wenn es das Virus zulässt. Wer getestet, genesen oder geimpft ist, hat Zutritt zu einem bunteren Leben. Es reicht ein Zertifikat auf Papier oder am Handy, also der sogenannte Grüne Pass. Der kommt mit den Lockerungen – oder später.
“Brunner ist nicht zuständig”
Es ist Freitagmorgen um 8 Uhr, als Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein die VN vergangene Woche zum Interview empfängt. Bei Fragen zu Öffnungsschritten ist er zurückhaltend, schließlich stehe noch ein Treffen mit Kanzler, Experten und Ländern um 11 Uhr bevor. Im Gegensatz dazu scheinen seine Pläne zum Grünen Pass ausgegoren zu sein. Mückstein widerspricht einer Ankündigung von Staatssekretär Magnus Brunner, wonach der Grüne Pass rund um den 24. Mai eingeführt werde.

„Da weiß er mehr als ich“, sagt der Minister und merkt an, dass Magnus Brunner ohnehin nicht für den Grünen Pass zuständig sei. Das Gesundheitsressort sei dafür verantwortlich. Als Minister hat also Mückstein das letzte Wort. Es scheint auch fast so, als hätte er es bereits gesprochen. Der Ressortchef erklärt den Zeitplan: Ende Mai, Anfang Juni werde der Grüne Pass pilotiert, also in gewissen Regionen getestet. Eine österreichweite Ausrollung gebe es frühestens Ende Juni, also zu jenem Zeitpunkt, wenn er EU-weit zum Einsatz komme.
Etwas mehr als sieben Stunden später – es ist immer noch Freitag – steht der Gesundheitsminister am Podium der Öffnungspressekonferenz. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erklärt dabei, dass der Grüne Pass Grundvoraussetzung für die Lockerungen am 19. Mai sein wird. Mückstein erwähnt den Grünen Pass nicht, erklärt aber, dass „der Geimpfte 21 Tage nach der ersten Teilimpfung, früher oder später nicht mehr getestet“ werden muss. „Das haben wir mit der Opposition akkordiert.“ Was das bedeutet? Kurz springt ein. Die gesetzliche Grundlage werde gemeinsam mit der SPÖ bis 19. Mai zustande gebracht. Ab diesem Tag gebe es den Grünen Pass. Das heißt, man kann seinen Status (geimpft, getestet oder genesen) mit einem Zettel nachweisen. „Selbiges soll es auch in digitaler Form am Handy geben. Daran arbeitet das Gesundheitsministerium“, sagt der Kanzler.

Korrekturen am Sonntag
Die Verwirrung ist perfekt. Im Gesundheitsministerium werden die Aussagen vom Vormittag auf VN-Nachfrage korrigiert – und trotzdem stimmen sie mit jenen des Kanzlers nicht überein. „Wir werden den Grünen Pass ab Anfang Juni national ausrollen“, sagt Mückstein nun in einem aktualisierten Statement. „Alle, die auf den Grünen Pass in digitaler Form zugreifen möchten, werden dies ab Juni tun können“ – also nicht schon am 19. Mai.

Es ist mittlerweile Sonntag, als Staatssekretär Magnus Brunner auf VN-Anfrage seine bisher getätigten Aussagen ausbessert. EU-weit sei der Grüne Pass bis Ende Juni geplant. In Österreich würden Ende Mai, Anfang Juni die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausrollung stehen. Vizekanzler Werner Kogler spricht am Sonntagabend im „Zentrum“ von einer Begriffsverwirrung. Ab 19. Mai gelte: Getestete, Genesene und Geimpfte dürfen mehr als andere. Dafür reicht ein normaler Nachweis, wie bisher bei den Testungen. „In dem Moment, wo das technologisch auf ein Dokument zusammengeführt wird, ist es der Grüne Pass.“ Diesen gemeinsamen QR-Code wird es zwei bis drei Wochen nach der Öffnung geben, teilt das Bundeskanzleramt am Montag mit. Das wäre dann Anfang bis Mitte Juni. Wiederum drei, vier Wochen später folgt die EU-weite Lösung.
So einfach hätte die Erklärung von Beginn an sein können: ÖVP und Grüne hätten sich nur abstimmen müssen, zumal es sich um ein Vorhaben handelt, bei dem das Coronavirus ausnahmsweise nicht das letzte Wort zu sprechen hat.
Zeitplan
19. Mai Normaler Nachweis einer Corona-Impfung (Erstimpfung + 21 Tage), eines Coronatests (PCR 72 Stunden, Teststation/Antigen 48 Stunden, digitaler Selbsttest 24 Stunden) oder einer Genesung (Infektion liegt nicht mehr als sechs Monate zurück bzw. Antikörpernachweis) reicht.
Anfang bis Mitte Juni Die unterschiedlichen Nachweise werden in einen einheitlichen QR-Code auf nationaler Ebene zusammengefasst: Start des eigentlichen Grünen Passes auf nationaler Ebene.
Ende Juni Ausrollung des EU-weiten Grünen Passes. Hier wird noch über Kriterien verhandelt, ab welchem Tag nach der Erstimpfung es zusätzliche Freiheiten gibt. Zudem muss geklärt werden, ob nur von der EMA zugelassene Impfstoffe im Pass aufgenommen werden.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.