Neue Einreiseregeln mit offenen Fragen zur Schweiz

Politik / 28.04.2021 • 17:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Neue Einreiseregeln mit offenen Fragen zur Schweiz
Wer nach Portugal in den Urlaub fährt, muss bei der Rückkehr nach derzeitigem Stand bald nicht mehr in Quarantäne. AFP

Einreisekontrolle: Österreich orientiert sich bei Quarantänevorschriften bald an EU-Ampel.

wien Reisen soll in Europa einfacher werden. Mit den Öffnungsschritten am 19. Mai ist eine neue Einreiseverordnung geplant. Damit können Touristen aus vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wieder ohne Quarantäne nach Österreich kommen. Auch für zurückkehrende Urlauber aus diesen Ländern entfällt die Absonderungspflicht. Details der neuen Verordnung sind allerdings unklar, zum Beispiel welche Kriterien aus heutiger Sicht für die Schweiz gelten würden. Zudem müssen Urlauber weiterhin auch auf die Einreiseregeln in den jeweiligen Zielländern achten.

Wöchentliche Einstufung

Aus österreichischer Sicht ist bis dato bekannt, dass sich das Gesundheitsministerium an der Corona-Gesundheitsampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC orientieren möchte. Dort werden die Länder jede Woche anhand einer Farbe eingestuft. Wichtige Indikatoren sind die Rate der positiven Tests und die 14-Tages-Inzidenz, also die Zahl der positiven Fälle pro 100.000 Einwohner in zwei Wochen. Teil der Ampel sind die Mitgliedsstaaten der EU und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, nicht aber die Schweiz oder Großbritannien.

Neue Einreiseregeln mit offenen Fragen zur Schweiz

Aus Staaten, die auf der ECDC-Karte grün oder orange eingefärbt sind, wird die Einreise auflagenfrei möglich sein. Bei roten Gebieten soll ein negativer Coronatest oder ein Nachweis über Impfung oder Genesung reichen. Für Einreisende aus dunkelroten Gebieten besteht weiterhin eine zehntägige Quarantänepflicht. Ein Freitesten ist wie bisher ab dem fünften Tag möglich. Ob Österreich wie die ECDC nach Regionen unterscheidet, ist offen. An bisherigen Ausnahmen für Pendler soll sich jedenfalls nichts ändern.

Derzeit ist Deutschland rot eingestuft. Bei einer Rückkehr wäre also ein Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder Genesung mitzuführen. <span class="copyright">VN/SAMS</span>
Derzeit ist Deutschland rot eingestuft. Bei einer Rückkehr wäre also ein Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung oder Genesung mitzuführen. VN/SAMS

Nach heutigem Stand wäre ab 19. Mai die Quarantänepflicht bei der Einreise oder Rückkehr unter anderem aus Italien, Spanien, Griechenland oder Deutschland Geschichte. Sie sind ebenso wie Österreich rot eingefärbt, es würde also ein negativer Test, oder der Nachweis einer Impfung oder Genesung ausreichen. Als Ganzes grün oder orange leuchten derzeit nur Finnland, Island, Portugal und Malta.

Schweiz bleibt weiß

Unklar ist, wie die Schweiz ab 19. Mai eingestuft werden könnte. Das Nachbarland Vorarlbergs ist im Unterschied zum derzeit dunkelrot eingefärbten Liechtenstein nicht Teil der EU-Ampel, und erscheint auf der ECDC-Karte daher weiß. Das Land Vorarlberg verwies auf das zuständige Gesundheitsministerium. Das Ressort von Wolfang Mückstein (Grüne) konnte aber noch keine Auskunft geben. „Die Einreiseverordnung befindet sich in Bearbeitung“, hieß es zuletzt auf VN-Anfrage.

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