Tauziehen um Antikörpertests im Grünen Pass

Politik / 07.05.2021 • 05:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Tauziehen um Antikörpertests im Grünen Pass
Ein Konzertbesuch? Der Grüne Pass soll wie in Israel die zweite Eintrittskarte werden. AFP

Antikörpernachweise werden laut Gesundheitsressort im Grünen Pass nicht integriert. Das letzte Wort scheint aber noch nicht gesprochen.
 

Wien Es heißt wieder warten. Bis die Verordnung zu den neuen Coronaregeln am 19. Mai vorliegt, dauert es noch. Fest steht: Geimpfte werden Getesteten und Genesenen gleichgestellt. Belege gewähren ihnen Zutritt zu den meisten Bereichen. Vorerst sollen auch Antikörpertests als Nachweis gelten. Mit der Einführung des digitalen Nachweises am 4. Juni könnte sich das aber ändern. „Im aktuellen Verordnungsentwurf ist ein Antikörpernachweis für den Grünen Pass nicht mehr enthalten“, erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf VN-Anfrage. Genesen ist dann nur, wer eine registrierte Infektion hinter sich hat, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bezeichnete eine Berücksichtigung des Antikörpernachweises im Grünen Pass bereits zu Wochenbeginn als kritisch, da es schwierig sei, die Werte zu definieren. Ob nach dem 4. Juni ein analoger Antikörpernachweis weiterhin ein Beleg für Genesene sein kann, ist laut seinem Ressort nicht abschließend geklärt. Der am Mittwoch abgesegnete Ministerratsvortrag lässt zumindest darauf schließen. Die „bereits erprobten Nachweise“ würden neben dem Grünen Pass weiterhin gelten, heißt es darin.

Antrag nicht nachgekommen

Neos-Mandatar Gerald Loacker pocht seit Längerem auf Aufklärung, unter anderem bei der Nationalratssondersitzung am Montag. Dort kritisierte er die fehlenden Informationen zum Grünen Pass. Würden Antikörpertests ausgeschlossen, wäre das inakzeptabel, sagt er auf VN-Nachfrage.

Loacker erinnert dabei an seinen Antrag vor einem Jahr, dem auch ÖVP, Grüne und SPÖ zugestimmt haben. Darin forderten die Abgeordneten etwaige Covid19-Immunitäten in den elektronischen Impfpass aufzunehmen. Das ist bis heute nicht passiert. Weder eine Erkrankung noch ein Nachweis auf Antikörper ist im E-Impfpass gespeichert. Für die Umsetzung im Grünen Pass wäre das hilfreich gewesen, ist Loacker überzeugt: „Am besten wäre es, sie würden einen Platz in der Elektronischen Gesundheitsakte finden.“ Man dürfe das Thema nicht vernachlässigen: „Wenn rund 620.000 Personen offiziell PCR-diagnostiziert sind, und man vorsichtig sagt, dass man mit der Dunkelziffer beim Dreifachen ist, ist man bei 1,2 Millionen, die nicht diagnostiziert sind und trotzdem Antikörper haben.“ 

“Vieles kann sich ändern”

Dem Vernehmen nach wird im Hintergrund ungeachtet der Aussagen Mücksteins an einer Lösung für Antikörpertests im Grünen Pass gefeilt. Auch der aktuelle Verhandlungsstand zur gesetzlichen Grundlage deutet darauf hin. Laut Entwurf werden Personen mit Antikörpernachweis als genesen eingestuft. Das Gesundheitsministerium legt sich noch nicht fest. „Wie Sie wissen: Es kann sich noch vieles ändern.“

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