Das sind die Reiseregeln für europäische Länder

Politik / 20.05.2021 • 05:45 Uhr / 15 Minuten Lesezeit
Mit der sogenannten 3G-Regel kann man in Griechenland Urlaub machen. <span class="copyright">AFP</span>
Mit der sogenannten 3G-Regel kann man in Griechenland Urlaub machen. AFP

Bestimmungen gleichen einem Fleckerlteppich.

Wien Reisen soll trotz Pandemie leichter werden. In Österreich gilt seit Mittwoch eine neue Verordnung: Sie legt grundsätzliche fest, dass Geimpfte und Genesene aus allen Ländern künftig ohne Quarantänepflichten nach Österreich einreisen können, außer sie kommen aus einem Mutationsgebiet (Brasilien, Indien und Südafrika). Als geimpft gilt jeder ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich, als genesen, wenn die Coronainfektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Getestete sind ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie aus einem Staat mit geringem Infektionsgeschehen einreisen. Das sind unter anderem Deutschland, die Schweiz, Liechtenstein, Spanien und viele weitere Staaten. Auch Drittstaaten zählen dazu, etwa Australien, Neuseeland, Singapur und Südkorea, ebenso die EWR-Staaten Island und Norwegen.

Sor rückt der Sommerurlaub nun in greifbare Nähe. Reisende müssen allerdings auch immer die Bestimmungen im Zielland im Auge behalten. Alleine in Europa gleichen sie einem Flickenteppich. Das Außenministerium bietet einen Überblick. So verlangt beispielsweise Spanien lediglich einen negativen Test von Einreisenden, Ungarn und Finnland lassen Österreicher hingegen nur in Ausnahmefällen einreisen. Wird eine Quarantänepflicht verlangt, kann sich die Dauer je nach Land unterscheiden, ebenso die genehmigten Test-, Genesungs- oder Impfnachweise. Birgit Entner-Gerhold, Magdalena Raos

BELGIEN

Einreise aus Österreich: Einreise nur mit negativem PCR-Test und siebentägiger Quarantäne.

Sonderbestimmung: Kein Testnachweis für Kinder unter sechs Jahren.

Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.

Bulgarien

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete (Antigen- und PCR-Test), Geimpfte (14 Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung) und Genesene (max. sechs Monate).

Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Dänemark

Einreise aus Österreich: Keine Einreisebeschränkungen für Geimpfte (14 Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung, aber nicht älter als sechs Monate). Ansonsten gilt Test- und Quarantäneplicht (PCR- und Antigentest max. 48 Stunden alt, Quarantäne von zehn Tagen, Freitesten nach vier Tagen möglich). Genesung (max. zwei Monate) statt Test möglich, befreit aber nicht von Quarantäne.
Sonderbestimmung: Kein Test für Kinder unter zwölf Jahren.
Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Deutschland

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete (Antigen- und PCR-Test), Geimpfte (14 Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung) und Genesene (max. sechs Monate).

Sonderbestimmung: Nachweis kann spätestens 48 Stunden nach Einreise vorgelegt werden. Flugreisende müssen ihn schon vor dem Abflug bereithalten.

Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.

Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Estland

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht für Genesene (max. sechs Monate) und Geimpfte (Impfung max. sechs Monate alt). Bei einer Einreise mit negativem PCR-Test (max. 72 Stunden alt) gilt Quarantänepflicht, Freitesten nach sechs Tagen möglich.
Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Finnland

Einreise aus Österreich: Einreisen nur in Ausnahmefällen möglich, etwa aus familiären Gründen. Keine Freizeitreisen erlaubt. 14-tägige Quarantänepflicht, Freitesten nach 72 Stunden möglich. Ausnahmen für Genesene.
Sonderbestimmung: Einreisende werden Gesundheitsuntersuchung und Test unterzogen. Ausnahmen für Getestete und Genesene.
Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Frankreich

Einreise aus Österreich: Für Getestete (PCR, maximal 72 Stunden alt) keine Quarantänepflicht.
Sonderbestimmung: Einreisende müssen schriftlich bestätigen, keine Covid19-Symptome zu haben.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Griechenland

Einreise aus Österreich: Für Getestete (nur PCR-Test, max. 72 Stunden alt), Genesene (mind. zwei, max. neun Monate) und Geimpfte (14 Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung) ist keine Quarantänepflicht vorgesehen.
Sonderbestimmung: Antigentest bei Einreise plus zwölftägiger Quarantäne bei positivem Ergebnis.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Irland

Einreise aus Österreich: Einreise mit negativem PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) und 14-tägiger Quarantäne. Freitesten ab dem fünften Tag möglich.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Italien

Einreise aus Österreich: Negativer PCR- oder Antigentest (max. 48 Stunden alt) befreit von Quarantäne, aber nicht in roten oder orangen Zonen Italiens, wo strengere Regeln gelten.
Sonderbestimmung: Wer sich in Italien in sämtlichen Regionen, auch roten und orangen Zonen, bewegen will, braucht den grünen Pass als Bescheinigung über Impfung (max. sechs Monate nach erster Spritze), Genesung (max. sechs Monate), oder Test (max. 48 Stunden).
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Kroatien

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete (PCR- oder Antigentest, max. 48 Stunden alt), Geimpfte (14 Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung) oder Genesene (max. sechs Monate).
Sonderbestimmung: Liegt kein Test bei der Einreise vor, kann er in Kroatien auf eigene Kosten nachgeholt werden.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene. Für alle anderen gilt: Negativer Test plus Quarantäne. Freitestmöglichkeit nach frühestens fünf Tagen.

Lettland

Einreise aus Österreich: Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test (max. 72 Stunden alt) Pflicht, befreit aber nicht von der zehntägigen Quarantäne. Keine Absonderungspflicht für Geimpfte (14 Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung) und Genesene (max. sechs Monate).
Sonderbestimmung: Einreise nur aus dringenden Gründen erlaubt: Arbeit, Ausbildung, , medizinische Behandlung, Begräbnis,… Keine Testpflicht für Kinder unter elf Jahren.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Litauen

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht für Geimpfte (14 Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung) und Genesene (max. sechs Monate). Für allen anderen: negativer Test (PCR oder Antigen) plus zehntägige Quarantäne.
Sonderbestimmung: Testpflicht für alle ab 16 Jahren.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich Keine Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene. Für alle anderen gilt: Negativer Test plus Quarantäne. Freitestmöglichkeit nach frühestens fünf Tagen.

Luxemburg

Einreise aus Österreich: Außer für Flugreisende gilt: Einreise ohne Test und Quarantäne möglich.
Sonderbestimmung: Testpflicht für Flugreisende ab sechs Jahren (PCR- oder Antigentest, max. 72 Stunden alt).
Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Malta

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht bei Einreise mit negativem PCR-Test (max. 72 Stunden alt). Das gilt auch für Kleinkinder.
Sonderbestimmung: Testpflicht auch für Geimpfte oder Genesene.
Reiseregistrierung Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Niederlande

Einreise aus Österreich: Alle ab 13 Jahren müssen sich vor der Einreise mit dem Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug testen. Ist der PCR-Test bei der Einreise älter als 24 Stunden, aber nicht älter als 72 Stunden, müssen sie vor Ort zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen, der maximal 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Geimpfte sind nicht ausgenommen. Zeitangaben gelten ab der Testung. Eine zehntägige Quarantäne wird empfohlen.
Sonderbestimmung: Bei Einreise mit dem Auto derzeit keine Testpflicht.
Reiseregistrierung: Für die Einreise mit dem Flugzeug und für die Rückreise generell.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene. Für alle anderen gilt: Negativer Test plus Quarantäne. Freitestmöglichkeit nach frühestens fünf Tagen.

Polen

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete (PCR- oder Antigentest, max. 48 Stunden alt), Genesene (max. sechs Monate) und Geimpfte (in der EU zugelassener Impfstoff).
Reiseregistrierung: Nur bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Portugal

Einreise aus Österreich: Am Festland keine Quarantänepflicht bei Einreise mit negativem PCR-Test (max. 72 Stunden alt). Madeira: Einreise mit Test, Genesung (maximal drei Monate) oder Impfung. Azoren: Einreise mit PCR-Test (72 Stunden), bei längerem Aufenthalt müssen am sechsten und am zwölften Tag Tests wiederholt werden.
Sonderbestimmung: Es gelten bei der Einreise die Regeln für das Transitland, etwa Deutschland oder Schweiz. Derzeit sind sie für die an Vorarlberg angrenzenden Staaten die gleichen wie für Österreich. Am Festland gilt für Kinder unter 24 Monaten keine Testpflicht, auf den Inseln für Kinder unter zwölf Jahren.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Rumänien

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht für Geimpfte (mindestens zehn Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung) und Getestete (PCR, max. 72 Stunden alt).
Sonderbestimmung: Reisende werden an den Grenzübergängen nach Rumänien zu ihrer Reiseroute befragt und haben eine Erklärung abzugeben, dass sie nicht aus COVID-19 Krisengebieten kommen.
Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Schweden

Einreise aus Österreich: Ein negativer Test (PCR oder Antigen, max. 48 Stunden alt) ist Vorschrift.
Sonderbestimmung: Die Behörden empfehlen eine siebentägige Quarantäne. Keine Testpflicht für Schweden und Personen unter 18.
Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Sonderbestimmung: Die Behörden empfehlen eine siebentägige Quarantäne. Keine Testpflicht für Schweden und Personen unter 18.
Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene. Für alle anderen gilt: Negativer Test plus Quarantäne. Freitestmöglichkeit nach frühestens fünf Tagen.

Schweiz/Liechtenstein

Einreise aus Österreich: Für Grenzregionen (wie Vorarlberg) besteht keine Quarantänepflicht. Wer hingegen aus einem Risikogebiet kommt, muss einen negativen PCR-Test bei der Einreise vorlegen, und sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Freitesten ab dem siebten Tag möglich.
Reiseregistrierung: Bei der Einreise in bestimmten Fällen (Einreise mit Flugzeug oder Zug), bei der Rückreise immer.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Slowakei

Einreise aus Österreich: Geimpfte und Genesene (max. sechs Monate) müssen zwar in Quarantäne, können sich aber sofort freitesten (PCR). Als geimpft gilt jeder, dessen zweite/letzte Teilimpfung 14 Tage (Biontech/Pfizer und Moderna) bzw. vier Wochen (AstraZeneac und Johnson&Johnson) zurückliegt. Alle anderen müssen in Quarantäne und können sich frühestens ab dem achten Tag freitesten.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Slowenien

Einreise aus Österreich: Keine Einschränkung für Getestete (PCR-Test, max. 48 Stunden alt), Genesene (Infektion in den vergangenen sechs Monaten) und Geimpfte. Wer den Impfstoff von Biontech/Pfizer erhalten hat, gilt sieben Tage nach der zweiten Teilimpfung als geimpft, bei Moderna sind es 14 Tage nach der zweiten Teilimpfung, bei AstraZeneca 21 Tage nach der ersten Dosis und bei Johnson&Johnson 14 Tage nach der Impfung.
Sonderbestimmung: Keine Testpflicht für Kinder unter 15 Jahren.
Reiseregistrierung: Bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Spanien

Einreise aus Österreich: Alle Einreisenden müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen (max. 72 Stunden alt), den sie über das Spain Trave Health Portal eingetragen haben.
Sonderbestimmung: Keine Testpflicht für Kinder unter sechs Jahren. Wer auf die kanarischen Inseln reist, muss das Kontaktverfolgungs-App „Radar COVID“ herunterladen und bis 15 Tage nach der Rückkehr aktiviert lassen.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Tschechien

Einreise aus Österreich: Es gilt in Tschechien keine Testpflicht für Geimpfte. Alle anderen müssen einen negativen Test vorlegen (Antigentest max. 24 Stunden, PCR-Test max. 72 Stunden alt), in Quarantäne und fünf Tage später erneut einen PCR-Test machen. Als geimpft gilt jeder 22 Tage nach der Erstimpfung, so die Impfung in Tschechien, Österreich, Deutschland, Ungarn, Polen, Slowenien oder der Slowakei vorgenommen wurde.
Sonderbestimmung: Einreise nur bei wesentlichen Gründen. Kein Tourismus erlaubt. Keine Testpflicht für Kinder unter fünf Jahren und Genesene (max. drei Monate).
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Ungarn

Einreise aus Österreich: Einreise ist für Geschäftsreisende, Pendler, Diplomaten und Inhaber einer ungarischen Covid-Schutzkarte (Geimpfte und Genesene) erlaubt. Eine bilaterale Anerkennung der Schutzkarte ist mit wenigen Staaten vereinbart, nicht aber mit Österreich. Für Betreuungspflichten oder Arztbesuche kann eine Sondergenehmigung beantragt werden, diese befreit aber nicht von Test- und Quarantänepflicht. Nicht in Quarantäne müssen Genesene (max. sechs Monate), wenn sie eine Sondergenehmigung erhalten.
Reiseregistrierung: In der Regel bei Einreise, immer bei Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Zypern

Einreise aus Österreich: Keine Quarantänepflicht für Geimpfte (14 Tage nach der zweiten/letzten Teilimpfung) und Getestete (PCR-Test, max. 72 Stunden alt).
Sonderbestimmung: Es werden am Flughafen in Zypern PCR-Tests nach Zufallsprinzip angeordnet. Damit müssen alle rechnen, auch Geimpfte. Eine Verweigerung hat ein Einreiseverbot und eine umgehende Rückreise nach Österreich zur Folge. Nach dem Einreisetest wird eine Quarantäne bis zum Erhalt des Ergebnisses angeordnet. In der international nicht anerkannten „Türkischen Republik Nordzypern“ müssen Einreisende einen negativen PCR-Test vorweisen und in ein staatliches Quarantänezentrum.
Reiseregistrierung: Bei Ein- und Rückreise.
Bei Rückreise nach Österreich: Keine Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene. Für alle anderen gilt: Negativer Test plus Quarantäne. Freitestmöglichkeit nach frühestens fünf Tagen.