Genesene müssen sich nur einmal impfen lassen

Wer eine Coronainfektion durchgemacht hat, gilt bereits am Tag der erste Impfung als voll immunisiert.
Wien Auch Genesene sollten sich impfen lassen, empfiehlt das Nationale Impfgremium. Allerdings sei sechs bis acht Monate nach einer Coronainfektion keine Impfung notwendig. Später reicht eine Dosis.
Fast 28.700 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger waren schon als Coronafall registriert und sind mittlerweile genesen. Das ist jede bzw. jeder 14. im Land. Liegt ihre Infektion weniger als sechs Monate zurück, sind sie von der Testpflicht befreit. Genesene brauchen aber eine ärztliche Bestätigung oder den Absonderungsbescheid als Nachweis. Ab 4. Juni erscheint auf ihrem Grünen Pass dann automatisch ein grünes Häkchen. Ist die Infektion älter als ein halbes Jahr, befreien ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper oder eine Impfung von der Testpflicht. Anders als die Impfung findet sich der Antikörpernachweis aber nicht automatisch im Grünen Pass. Die Zettelwirtschaft bleibt in diesem Fall laut VN-Informationen bestehen.
Entscheiden sich Genesene, sich impfen zu lassen, brauchen sie nur eine Dosis. Schon die erste Spritze ist neun Monate gültig, heißt es in der Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grün). Als offiziell geimpft gelten sie ab dem Tag der Impfung, anders als jene, die von einer Infektion verschont geblieben sind. Sie müssen sich drei Wochen gedulden.

Ob jemand genesen ist oder nicht, wird bei der Impfvormerkung nicht registriert, erklärt Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher. Daher könne er auch nicht beantworten, wie viele Genesene bereits eine Spritze erhalten haben. „Wenn Sie nicht sagen, dass sie Corona hatten, werden Sie automatisch zwei Mal geimpft. Den zweiten Termin müsste man nach der Erstimpfung aktiv absagen.“ Noch sei aber nicht ganz klar, wie das im Grünen Pass erfasst werde. Das Gesundheitsministerium sichert auf VN-Nachfrage zu, dass an den technischen und rechtlichen Voraussetzungen gearbeitet werde, sodass Genesene schon nach dem erste Stich auch im Grünen Pass und grenzüberschreitend als Vollimmunisierte gelten.
Diese Vorgehensweise mit nur einer Dosis richtet sich zwar nicht nach den Angaben des Impfstoffherstellers. Das Nationale Impfgremium begründet seine Empfehlung, dass nur eine Dosis reicht, allerdings mit wissenschaftlichen Daten: „Studien mit Personen, die eine laborgesicherte Infektion durchgemacht haben, zeigen, dass diese Personen nur eine Impfung benötigen, um vergleichbaren Schutz wie nicht-infizierte, regulär geimpfte Personen zu erlangen.“ Die Infektion sei wie die erste Impfung, erklärt Grabher. Die Impfung sei dann wie der zweite Booster. Eine Vorgabe, wie lange die Infektion maximal zurückliegen kann, gibt es nicht. Der Landessanitätsdirektor rät Genesenen in jedem Fall, den Impfarzt zu fragen. So könne die Entscheidung individuell getroffen werden.