Unterschiedliche Testregeln für urlaubende Kinder

Was bei Reisen mit dem Nachwuchs beachtet werden muss.
Schwarzach Der Sommer steht vor der Tür, und damit auch die Aussicht auf Urlaub. Nachdem in Europa lange Zeit strikte Quarantäneregeln galten, schaut es für Reisende jetzt weitaus besser aus. Fast in jedem Land gibt es Erleichterungen. Kein Wunder, dass viele Menschen bereits einen Urlaub im Ausland planen. Allerdings gleichen die derzeit auf dem europäischen Kontinent geltenden Regeln noch immer einem Fleckerlteppich. Das gilt auch für die Frage, ab wann sich Kinder einem verpflichtenden Coronatest unterziehen müssen. Österreich, Italien, Spanien, Griechenland, Deutschland, die Schweiz und Liechtenstein geben darauf nicht immer die gleiche Antwort.
Österreich
Reiserückkehrer aus den meisten europäischen Ländern müssen die „3G“-Regel beachten. Wer also genesen, getestet oder geimpft ist, erspart sich die verpflichtende Quarantäne. Kinder unter zehn Jahren sind ausgenommen. Getestet heißt, dass ein negativer PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder ein Antigentest (max. 48 Stunden) vorliegt. Als Genesen gelten alle, deren Coronainfektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt, geimpft ist man 22 Tage nach der ersten Impfung. Die verpflichtende Einreiseanmeldung ist derzeit noch für die Rückkehr aus allen Ländern Pflicht.
Italien
Italien ist besonders streng, was die verpflichtenden Coronatests für Kinder angeht. Nur Kleinkinder unter zwei Jahren sind davon ausgenommen. Ansonsten gilt: Mit einem negativen PCR- oder Antigentest (maximal 48 Stunden alt) sind Reisende aus Österreich von der Quarantäne befreit. Für Regionen, welche die Regierung in Rom als sogenannte rote und orange Zonen ausweist, gelten strengere Regeln. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es aber nur „gelbe“ und „weiße“ Zonen mit geringerem Corona-Risiko. Die Testpflicht gilt aktuell auch für Geimpfte und Genesene. Zudem müssen sich alle Urlauber online registrieren.
Spanien
In Spanien sind Kinder unter sechs Jahren von der Testpflicht ausgenommen. Andernfalls: Alle Menschen, die mit dem Flugzeug oder dem Schiff einreisen, müssen einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Antigentests sind nicht erlaubt. Das Testergebnis muss frühestens 48 Stunden vor Ankunft über ein Formular auf dem Spain Health-Portal eingetragen werden. Wer auf die Kanarischen Inseln reisen möchte, ist außerdem dazu verpflichtet, die App „Radar COVID“ herunterzuladen.
Griechenland
In Griechenland müssen Kinder unter fünf Jahren bei der Einreise keinen negativen Test vorzeigen. Alle anderen Urlauber können sich mit einem negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder einem Nachweis über eine durchgestandene Coronaerkrankung (vor mindestens zwei, maximal neun Monaten) oder einer Impfung (14 Tage nach der zweiten beziehungsweise letzten Teilimpfung) die Quarantäne ersparen. Reisende aus Österreich und den anderen Schengenländern sind dazu verpflichtet, sich vorab über ein Formular online zu registrieren.
Deutschland
Wer aus einem Risikogebiet wie Österreich einreist, muss sich prinzipiell in Quarantäne begeben. Ausgenommen sind getestete, geimpfte und genesene Personen. Das Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis müssen Urlauber binnen 48 Stunden nach der Einreise vorlegen können, Genesene sind maximal sechs Monate davon befreit (die Infektion muss mindestens einen Monat zurückliegen), Geimpfte 14 Tage nach der vollständigen Impfung. Achtung: Alle, die mit dem Flugzeug einreisen, auch aus Nicht-Risikogebieten, brauchen einen entsprechenden Nachweis. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Eine Einreiseanmeldung ist Pflicht.
Schweiz und Liechtenstein
Personen aus einem Risikogebiet brauchen einen negativen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) und werden in Quarantäne geschickt. Grenzgebiete wie Vorarlberg landen nicht auf der Risikoliste. Flugreisende – auch aus Nicht-Risikoländern – brauchen zwingend ein negatives Testergebnis. Die Testpflicht gilt ab zwölf Jahren. Wer per Flieger, Bus, Bahn oder Schiff einreist, muss Kontaktdaten angeben. Seit heute sind Genesene und vollständig Geimpfte (max. sechs Monate) von der Test-, Quarantäne- und Anmeldepflicht befreit, außer sie reisen aus einem Gebiet ein, das wegen einer Virusvariante auf der Risikoliste steht.