Scharfe Auseinandersetzung über Chat-Veröffentlichung

Chats des suspendierten Justiz-Sektionschefs Pilnacek sorgen für Aufregung. APA
Die Weitergabe vertraulicher U-Ausschuss-Dokumente zu den Chats des suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek durch die NEOS hatte am Freitag eine teils scharfe Auseinandersetzung über die Frage, ob dies zulässig war, zur Folge.
Wien Die ÖVP warf den NEOS “hinterhältige Politik” vor, NEOS sahen sich im Recht. Und Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss betonte, es sei schwierig, eine Grenze zu ziehen zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit.
Die Stimmung zwischen ÖVP und NEOS im Ibiza-Untersuchungsausschuss bleibt jedenfalls vergiftet. Nachdem die NEOS zugegeben haben, die vertraulichen Ausschuss-Dokumente an Medien weitergegeben zu haben, griff ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger sie am Freitag scharf an. Inhaltlich lehnte er die Chatprotokolle ab, Konsequenzen für Pilnacek forderte Hanger aber nicht.
In den Chats bezeichnet Pilnacek, gegen den wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt wird, unter anderem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als “missraten” und kritisiert den Verfassungsgerichtshof für dessen Entscheidungen zur Sterbehilfe und zum Kopftuchverbot an Volksschulen. Die Nachrichten stammen aus dem beschlagnahmten Handy des suspendierten Sektionschefs und waren Montagnachmittag an den U-Ausschuss geliefert worden. Am Dienstag berichteten dann mehrere Medien aus den als “vertraulich” eingestuften Dokumenten.
Die NEOS hätten in Presseaussendungen zwar so getan, als hätten sie aus den Medien davon erfahren, meinte Hanger, nach seinen Recherchen wurden die Unterlagen aber von den NEOS weitergegeben, wie etwa auch deren Beschriftung zeige. Nachdem die ÖVP am Donnerstag zur heutigen Pressekonferenz eingeladen hatte, bestätigten die NEOS auch prompt in einer Aussendung die Veröffentlichung. Die Oppositionspartei rechtfertigte sich damit, dies sei im “Interesse der Republik notwendig gewesen, um die Integrität der Justiz und des Verfassungsgerichtshofes sicherzustellen”.
“Das ist unmöglich”, empörte sich Hanger am Freitag, “die NEOS brechen Gesetze, um Chats zu leaken”. “Da wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten”, er frage sich, was der nächste Schritt sei, meinte Hanger, “ruft man dann auf zur Anarchie?” Es gehe hier auch um Persönlichkeitsrechte. “Die NEOS entwickeln sich zur Spitzelpartei.” Gefragt, ob er ausschließen könne, dass auch die ÖVP Dokumente aus dem Ausschuss an Journalisten weitergebe, meinte Hanger: “Von meiner Seite schließe ich das zu hundert Prozent aus.”
Man habe die Sache jedenfalls der Parlamentsdirektion zur Kenntnis gebracht. Den NEOS drohen allerdings vorerst keine Konsequenzen. Strafbar wäre eine Veröffentlichung erst ab der Klassifizierungsstufe 3 (“geheim”). Die betroffenen Akten sind in Stufe 2 (“vertraulich”) eingeordnet – eine Sanktionsmöglichkeit wäre hier ein Ordnungsruf des Ausschussvorsitzenden, also von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP).
Inhaltlich kann Hanger mit Pilnaceks Nachrichten an den ehemaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nichts anfangen, wie er auf Nachfrage betont: Er lehne diese Chats ab, “zu hundert Prozent”, versicherte Hanger. “Die sind nicht in Ordnung.” Er merkte aber auch an, dass es sich um eine “persönliche Kommunikation” handle. Außerdem stellte Hanger infrage, warum die Chats überhaupt im U-Ausschuss gelandet seien, könne er doch keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand erkennen – “vielleicht steckt da sogar ein System dahinter”.
Dass Brandstetter, gegen den schon länger wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt wird, sich nun als Verfassungsrichter zurückgezogen hat, sei dessen “höchstpersönliche Entscheidung”, sagte Hanger. Er habe Brandstetter jedenfalls als “höchst integer” und “höchstprofessionellen Juristen” kennengelernt. Pilnacek wollte Hanger keinen Rücktritt nahelegen: Welche Konsequenzen er ziehe, sei dessen persönliche Entscheidung.
Für den stellvertretenden Klubobmann Scherak ist klar: “Wenn sich ein ranghoher Beamter des Justizministeriums und ein Verfassungsrichter derart herabwürdigend, abfällig und respektlos über den Verfassungsgerichtshof, einzelne Mitglieder des VfGH, die WKStA und den Rechtsstaat an sich äußern, dann ist das eine Gefahr für den Rechtsstaat, dann hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, das zu erfahren.”
Dass sich die ÖVP nun “so echauffiert” fand Scherak “einigermaßen skurril”. In einer Stellungnahme gegenüber der APA hielt er den Türkisen vor, selbst mehrmals Akten geleakt zu haben. Im Gegensatz zu Hanger forderte er Konsequenzen für Pilnacek: “Jemand, der selbst sagt, dass er dem Rechtsstaat nicht mehr dienen kann, sollte dem Rechtsstaat auch nicht mehr dienen und kein Amt innerhalb der österreichischen Justiz mehr bekleiden dürfen.”
Die früherere NEOS-Abgeordnete Griss stellte – ebenfalls im Ö1-“Mittagsjournal” – fest, dass die Öffentlichkeit “schon ein Recht hat, zu erfahren, wie Personen in verantwortungsvollen Positionen denken”. Eigentlich wäre das Problem hier “nicht die Veröffentlichung, sondern dass so gedacht, so geschrieben wird” und “dass jemand mit so einer Einstellung so eine Position bekleidet”.
Prinzipiell sei die private Kommunikation vom grundrechtlichen Schutz der Privatsphäre umfasst. Aber für Personen des öffentlichen Lebens gelte laut langjähriger Judikatur ein eingeschränkter Schutz der Privatsphäre. Bei ihnen sei zwischen dem Recht auf private Kommunikation und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen. APA