Verfassung im Fokus einer Wanderausstellung

Wanderausstellung zum Bundesverfassungsjubiläum gastiert im Land und wurde in Feldkirch eröffnet.
Feldkirch Mit der österreichischen Bundesverfassung feierte im Vorjahr auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sein hundertjähriges Bestehen. Zu den Jubiläen tourt seit einem Monat eine Ausstellung durch die Bundesländer, die derzeit im Land Station macht. Am Montag wurde die Schau bei ihrem ersten Halt im Land beim Landeskonservatorium in Feldkirch von LH Markus Wallner eröffnet. Die Ausstellung kann noch bis 8. Juni im Landeskonservatorium und am 10. und 11. Juni im Hafenareal in Bregenz bestaunt werden. Die Schau hält täglich zwischen 9 bis 17 Uhr ihre Pforten geöffnet.
„Als Hüter der Verfassung nimmt der Verfassungsgerichtshof im österreichischen Institutionengefüge eine ganz zentrale Rolle ein“, unterstrich Wallner vor Birgitt Breinbauer als Präsidentin der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer sowie Feldkirchs Vizebürgermeister Daniel Allgäuer und Schülern des Gymnasiums Schillerstraße die Bedeutung der Einrichtung. Bei der Ausstellung gehe es darum, über die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes zu informieren und die Verfassung näherzubringen. „Sie bildet das Fundament unseres Staatswesens, sichert Grundrechte sowie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dank diesem bewährten Regelwerk ist die Republik in guter Verfassung“, fügte Wallner hinzu. Für ihn steht fest: „Der Erfolg unseres Landes gründet auf diesem bis heute gut funktionierenden Rechts- und Prinzipienrahmen, den eine gute Balance zwischen Festigkeit und Elastizität auszeichnet.“ Es könne kein Zufall sein, dass die österreichische Verfassung zu den ältesten der Welt gezählt werde.
Hohe Bedeutung der Institution
Österreich und die Länder seien bis heute sehr gut gefahren mit der Verfassung. „Viele von uns haben deshalb auch ganz zu Recht mit Stolz das Gelöbnis auf sie abgeleistet.“ Ein Blick zurück auf die Staatswerdung mache deutlich, dass die Länder daran ganz entscheidend mitgewirkt hätten. „Übrigens nicht nur nach 1918, sondern auch nach 1945.“ Aus seiner Sicht ist der Verfassunsgerichtshof denn auch der „bedeutsamste Garant der Grundrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat“. Mit Blick auf die Bedeutung der Institution für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werde die Ausstellung durch die Länder „gerne finanziell unterstützt“.
„Dank diesem Regelwerk befindet sich unsere Republik in guter Verfassung.“
Markus Wallner, Landeshauptmann