Labor entscheidet über den Antikörpertest

Politik / 09.06.2021 • 05:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Labor entscheidet über den Antikörpertest
Fachärzte müssten in den Labors eine Korrelation zu einem echten Neutralisationstest bestätigen. Dann gelte der Antikörpertest, sagt Mückstein.  APA

Ob ein Befund gilt, ist laut Ministerium Sache der Fachärzte. Antikörpertest vorerst nicht im Grünen Pass integriert.

Wien Stefan hatte Pech. Bei dem 35-Jährigen wurden zwar Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen, allerdings zu wenige, um von der Testpflicht befreit zu werden. Sein Ergebnis weist – anders als vorgeschrieben – nicht auf neutralisierende Antikörper hin. Dafür müssten laut Labor mindestens 15 BAU pro Milliliter (Binding Antibody Units) vorhanden sein. Bei Stefan waren es 6,79. Bis zur ersten Impfung hieß es trotz Genesung also Weitertesten, denn seine Erkrankung lag länger als sechs Monate zurück.

Nicht im Grünen Pass

Lange war unklar, welche Antikörpertests gelten. Ein weiterer Streitpunkt ist, ob die Nachweise in den Grünen Pass integriert werden können. Auf EU-Ebene, wo der Grüne Pass ab 1. Juli startklar sein soll, sei man bei entsprechenden Verhandlungen gescheitert, heißt es aus dem Gesundheitsressort auf VN-Anfrage. Daher würden auch in Österreich positive Antikörpertests nicht automatisch im Grünen Pass integriert, der hierzulande zumindest für Genesene und Getestete Ende der Woche starten soll. Geimpfte müssen sich noch gedulden.

Im Grünen Pass gilt somit als genesen, wer sich in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infizierte. Ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper alleine reicht nicht. Neos-Mandatar Gerald Loacker ist überrascht: Das sei eigentlich so versprochen und vom Nationalrat beschlossen worden. “Offensichtlich hat sich das die Regierung nicht überlegt.” Im Gesundheitsressort verweist man auf die technische Umsetzung. Man könne den Antikörpertest ja auch als gespeichertes Dokument am Handy mitführen und vorlegen. So habe er in Österreich weiterhin seine Gültigkeit. 

“Definition fehlt”

Das Thema ist für Loacker damit nicht erledigt: “Der Minister hat immer noch nicht definiert, welche Antikörpertests zumindest innerhalb Österreichs anerkannt werden müssen.” In einer Anfragebeantwortung wagt Wolfgang Mückstein (Grüne) den Versuch.

Demnach waren zuerst nur Neutralisationstest zugelassen, die lediglich in einem Hochsicherheitslabor durchgeführt werden können. Nun seien weitere Wege möglich. „Dabei ist es essenziell, dass eine Korrelation zu einem echten Neutralisationstest gezeigt und bestätigt wird. Schwellenwerte nennt der Minister nicht. Die Einschätzung, ob es sich bei einem Befund um einen Nachweis über neutralisierende Antikörper handelt, erfolge seitens der ausstellenden Labore.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.