Mit den Lockerungen startet auch der Grüne Pass

Zertifikate ab heute für Genesene und Getestete. Geimpfte müssen noch warten.
Wien Mit den Öffnungsschritten am 10. Juni ist auch der Grüne Pass startklar. Zumindest zum Teil. Ab heute leuchtet zwar erstmals ein grünes oder rotes Häkchen auf, allerdings nur für Getestete und Genesene, wie das Gesundheitsressort den VN bestätigt. Geimpfte müssen sich noch ein wenig gedulden. In neun EU-Staaten – unter anderem Deutschland, Griechenland und Spanien – sind die digitalen Nachweise hingegen schon voll im Einsatz.
Wie funktioniert der Grüne Pass?
Der Pass funktioniert über Zertifikate, die mittels QR-Code abrufbar sind. Die Zertifikate für Getestete und Genesene gibt es im Laufe des heutigen Tages. Jene für Geimpfte folgen laut Gesundheitsressort zwar später, aber sehr bald. Ab 1. Juli werden die QR-Codes EU-weit anerkannt, ebenso in der Schweiz und in EWR-Ländern wie Liechtenstein. Das EU-Parlament segnete am Dienstag die Gesetzesentwürfe ab. Nun fehlt nur noch die formelle Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
Welche Informationen enthalten die Zertifikate?
Die Zertifikate, die über die verschiedenen QR-Codes abrufbar sind, enthalten Informationen über Impfstoff, Erst- bzw. Zweitdosis, Informationen zu frischen Tests und Coronainfektionen.
Reicht es, sich den QR-Code nur einmal herunterzuladen?
Grundsätzlich gibt es in der Vollversion drei verschiedene Codes, jeweils einer für Getestete, Genesene und Geimpfte, wie das Gesundheitsministerium erklärt. Der Code für Getestete ist so lange aktuell, so lange auch der Test gilt. Wird ein neuer Test gemacht, braucht es einen neuen Code. Der Code für Genesene führt zu einem Grünen Häkchen, solange eine registrierte Coronainfektion nicht länger als sechs Monate in der Vergangenheit liegt. Auch für Geimpfte gelten entsprechende Fristen. Mit jeder Impfauffrischung sollte man sich daher für die entsprechende Gültigkeit einen neuen Code runterladen.
Wie komme ich zum Nachweis?
Der QR-Code ist für Getestete und Genesene ab heute, Donnerstag, unter gesundheit.gv.at abrufbar. Einloggen kann sich dort nur, wer über eine Handysignatur oder Bürgerkarte verfügt. Wer den analogen Weg bevorzugt, kann sich an mehrere Stellen wenden. Das Impfzertifikat gibt es über Apotheken, die ELGA-Ombudsstellen und bei der ÖGK. Genesungszertifikate sind bei den Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden sowie den ELGA-Ombudsstellen in ausgedruckter Form erhältlich, auch Testzertifikate, allerdings sollen die QR-Codes ohnehin auf den Testergebnissen angebracht werden.
Wie funktioniert die Kontrolle?
Wirte, Veranstalter und Co. können laut Gesundheitsministerium ab heute, Donnerstag, auf ein Webservice zurückgreifen und damit den QR-Code scannen, woraufhin ein grünes oder rotes Häkchen erscheint. Die bisherigen analogen Nachweise bleiben gültig.
Gelten EU-weit die gleichen Regeln für Getestete, Genesene und Geimpfte?
Nein, das bleibt Sache der Mitgliedsstaaten, ebenso die Definition. Manche EU-Staaten akzeptieren nur PCR-Tests als Testnachweis, manche einen Impfnachweis erst nach beiden Dosen.
Wer gilt in Österreich als getestet?
Ein negativer PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Test aus der Teststraße 48 Stunden und ein digital überwachter Selbsttests 24 Stunden.
Wer gilt in Österreich als geimpft?
Als geimpft gelten alle, deren erste Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff (Biontech/Pfizer, Moderna, Johson&Johson, AstraZeneca) mindestens drei Wochen zurückliegt. Nach drei Monaten muss spätestens aufgefrischt werden und dann wieder nach einem halben Jahr, um weiterhin als geimpft zu gelten. Ist nur eine Teilimpfung notwendig, gelten die Geimpften für neun Monate ab der ersten Impfung als immunisiert.
Wer gilt in Österreich als genesen?
Genesen ist, wer in den vergangenen sechs Monaten eine Coronainfektion hatte, die im Epidemiologischen Meldesystem erfasst ist. Auch ein Antikörpernachweis gilt in Österreich als Genesungsnachweis, im Genesungszertifikat des Grünen Passes ist dieses aber nicht enthalten.
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