UVP-Reform in Aussicht

Naturschutzanwältin mahnt, alle Interessen zu wahren.
Wien Alle paar Jahre wieder kommt die Debatte über Umweltverträglichkeitsprüfungen. Zuletzt wurde 2018 über UVP diskutiert und diese mit dem Standortentwicklungsgesetz reformiert. Demnach müssen Verfahren standortrelevanter Projekte binnen zwölf Monaten abgeschlossen werden. Bislang kam das Gesetz aber nicht zur Anwendung. Vielmehr läuft deswegen ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, unter anderem weil die Kommission eine Art Genehmigungspflicht ortet. Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) ließ zuletzt mit einem Reformvorschlag aufhorchen, wonach UVP-Verfahren auf maximal zwei Jahre beschränkt sein sollen. Naturschutzanwältin Katharina Lins sieht das kritisch: Wenn ein Verfahren schwierig sei oder die Unterlagen schlecht aufbereitet würden, dauere es länger. “Es ist nicht so, dass es unnötige Bestimmungen gibt”, sondern es seien alle Interessen zu wahren. Im Klimaschutzressort hieß es, eine UVP-Reform sei in Arbeit, um Klimaschutz, Bodenverbrauch und Biodiversität stärker zu berücksichtigen. Der politische Leiter des WWF, Volker Hollenstein, zählt indes die größten Verfahrensbremsen auf. “Fehlerhafte Unterlagen der Projektbetreiber, schlecht ausgestattete Behörden, falsch ausgerichtete Materiengesetze: Dadurch entstehen oft jahrelange Verzögerungen, noch bevor die Öffentlichkeit an einer UVP beteiligt wird.” Das Standortentwicklungsgesetz sei ein Negativbeispiel. Das Überschreiten EU-rechtlicher Grenzen, das geplante Aushebeln von Umweltstandards und Beteiligungsrechten habe Österreich in eine Sackgasse geführt.
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