Die ersten Eckpunkte zur Impfpflicht: “Wir haben uns das nicht gewünscht”

Am 1. Februar tritt die Impfpflicht in Kraft. Kinder sind aber ausgenommen.
Wien „Der Vorarlberger Landtag lehnt eine Covid-19-Impfpflicht ab.“ Dieser Satz stammt aus einem Antrag, über den am 3. Februar im Landtag abgestimmt wurde. SPÖ, FPÖ und Neos traten damals gegen eine Impfpflicht ein. ÖVP und Grüne waren anderer Meinung als die Opposition. Seither hat sich einiges geändert. Österreich wird von der vierten Coronawelle überrollt. Die Impfquote ist nicht dort, wo sie sein sollte. Alle befinden sich im nächsten Lockdown.

„Wir haben uns das nicht gewünscht“, betont Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Dienstag. Die dramatische Lage lasse der Bundesregierung aber keine andere Wahl. Edtstadler zweifelt nicht daran, dass die Impfpflicht verfassungsrechtlich durchsetzbar ist. Sie sei im Sinne des allgemeinen Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen. Die Verfassungsministerin verweist außerdem darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im April entschied, dass ein Staat eine Impfflicht verhängen darf.

Wie die Corona-Impfpflicht aussehen wird, ist noch Gegenstand von Verhandlungen. „Sie kommt fix ab 1. Februar“, sagt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Der Gesetzesentwurf soll in der Woche nach dem 6. Dezember vorliegen und vier Wochen begutachtet werden. Für Volksschulkinder ist keine Impfpflicht geplant, 14 Jahre gilt als mögliche Schwelle. Unklar ist, ob ein Verstoß mehrfach bestraft wird. „Die Frage ist auch, ob man anders als durch eine Zahlung rauskommen kann, zum Beispiel durch eine Impfung.“ Zuletzt hieß es, dass Strafen von bis zu 7200 Euro drohen.

Gesundheitsminister Mückstein sagt: „Es ist natürlich ein Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte.“ Daher werde ein breiter Beteiligungsprozess mit Experten gestartet. Auch die Verfassungssprecher und Obfrauen von SPÖ und Neos waren bei den ersten Gesprächen dabei. Die FPÖ fehlte wegen ihres grundsätzlich destruktiven Zugangs zum Impfen, erklärt Mückstein. Die Freiheitlichen sind gegen eine Impfpflicht.
Am Dienstag erklärte der freiheitliche Parteiobmann Herbert Kickl erneut, die Regeln zur Impfpflicht mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen zu wollen.

Neos-Chefin Meinl-Reisinger bezeichnete den Auftakt des Impfpflicht-Dialogs hingegen als konstruktiv und intensiv. Ihr sei wichtig, “dass wir gemeinsam daran arbeiten, unsere Freiheit wieder zurückzubekommen und dass kein Lockdown mehr notwendig ist”, so Meinl-Reisinger. Die Frage sei, wie man da hinkomme – mit Impfpflicht oder ohne. Die Vorarlberger Obfrau, Sabine Scheffknecht, hätte lieber auf eine längerfristige 2G-Lösung gesetzt. „Menschen zu einer Impfung zu zwingen, halte ich für den falschen Weg.“ Auch Gesundheitssprecher Gerald Loacker ist überzeugt, dass die Regierung noch nicht alle Mittel ausgeschöpft hat.

SPÖ-Parteiobfrau Pamela Rendi-Wagner tritt hingegen klar für eine Impfpflicht ein. Nur mit einer höheren Durchimpfungsrate könne es gelingen, den Teufelskreis an Lockdowns zu durchbrechen. So sieht es auch die Chefin der Vorarlberger Sozialdemokraten. Gabriele Sprickler-Falschlunger betont, dass sie wie Rendi-Wagner ursprünglich gegen eine Impfpflicht gewesen sei. Nachdem sie als Ärztin in der Praxis aber selbst miterlebe, dass wichtige Operationen aufgeschoben werden, weil Patienten danach intensivpflichtig wären, gebe es keine Alternative mehr. „So schwer es mir fällt, halte ich die Einführung der Impfpflicht ab 14 Jahren für sinnvoll. Was ich nicht möchte, ist eine Impfpflicht für jüngere Kinder.“ Bei ihnen gehe es mehr um den individuellen Schutz, als um die Pandemiebekämpfung. Bei den Sanktionen hat die SPÖ-Chefin klare Vorstellungen: „Es muss eine Verwaltungsstrafe sein, die hoch genug ist, wobei eine soziale Staffelung Sinn macht.“ Manche könnten gut mit einer Strafe von ein paar 1000 Euro leben, für andere wäre das existenzbedrohlich.
Was wir zur Impfpflicht wissen
6. Dezember: Nach dem Nikolaus kommt der Gesetzesentwurf.
4 Wochen Begutachtung des Impfpflicht-Entwurfs sind geplant.
14 Jahre ist vermutlich die Altersschwelle für die Impfpflicht. Volksschulkinder werden nicht verpflichtet.
7200 Euro könnte die Strafe betragen. Dies ist der bisher höchste kolportierte Wert. Mückstein sprach auch schon von 1450 Euro, Edtstadler von bis zu 3600 Euro. Offen ist, ob die Strafe immer wieder oder nur einmal bezahlt werden muss.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.