Diese Reiseregeln gelten für den Weihnachtsurlaub

Politik / 13.12.2021 • 14:40 Uhr / 7 Minuten Lesezeit
Diese Reiseregeln gelten für den Weihnachtsurlaub
APA

Deutschland, Schweiz, Türkei, Serbien: Überblick über die unterschiedlichen Bestimmungen.

SCHWARZACH Die Corona-Pandemie hat das Reisen erschwert. Die Bestimmungen ändern sich je nach Infektionslage immer wieder, selbst in Europa sind sie nicht einheitlich. Das stellt für viele Vorarlberger mit Migrationshintergrund eine besondere Schwierigkeit dar. Urlaub im früheren Heimatland oder Verwandtenbesuche sind nicht mehr ohne besondere Auflagen möglich, so wie das in der Vergangenheit der Fall war. Gerade mit Blick auf Schulferien und die Feiertage ist das ein großes Hindernis. Immerhin müssen nicht nur die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden, sondern auch jene Österreichs, um eine problemlose Rückkehr sicherzustellen.

Nach Hochrechnungen der Statistik Austria von Anfang 2021 haben etwa 22 Prozent der Menschen in Vorarlberg ein anderes Geburtsland als Österreich. Das sind vor allem Deutschland (5,2 Prozent) und die Türkei (4,1), mit einigem Abstand gefolgt von Bosnien-Herzegowina (1,5), Serbien (0,9), Rumänien (0,8), die Schweiz (0,8), Syrien (0,7), Ungarn, Kroatien und Italien (alle 0,6), wie eine Zusammenstellung der Projektstelle „okay.zusammen leben“ zeigt. Blickt man auf jene Vorarlberger, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben (rund 19 Prozent), sieht die Aufzählung ähnlich aus. Die VN haben nun einen Überblick über die Einreise- und Rückreiseregeln für eine Auswahl dieser Länder zusammengestellt.

Deutschland

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Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche, liegt in Deutschland bei 389, also etwas höher als in Österreich (334). Trotzdem gilt Österreich aus deutscher Sicht als Corona-Hochrisikogebiet. Wer einreisen will, muss sich vorab anmelden. Nicht-Geimpfte oder -Genesene sind mindestens zu einer fünftägigen Quarantäne verpflichtet. Es gibt Ausnahmen: Der Besuch von Verwandten ersten Grades oder des Lebenspartners von unter 72 Stunden fällt zum Beispiel nicht unter die Anmelde- und Quarantänepflicht. Österreich hat Deutschland als Staat mit geringen epidemiologischen Risiko eingestuft. Für die Rückreise gilt, dass Betroffene geimpft, genesen oder PCR-getestet sein müssen. Wer keinen 2,5G-Nachweis hat, ist dazu verpflichtet, eine Einreiseanmeldung auszufüllen und binnen 24 Stunden einen Test nachzuholen. Sonst droht Quarantäne.

Angespannte Infektionslage: Fast komplett leer ist der Theaterplatz am Wochenende im deutschen Chemnitz. <span class="copyright">AP</span>
Angespannte Infektionslage: Fast komplett leer ist der Theaterplatz am Wochenende im deutschen Chemnitz. AP

Schweiz und Liechtenstein

Diese Reiseregeln gelten für den Weihnachtsurlaub

Die Schweiz und Liechtenstein haben ihre Einreiseregeln zuletzt deutlich verschärft. Alle Reisenden, also auch Geimpfte und Genesene, müssen sich online anmelden und einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz beziehungsweise in Liechtenstein braucht es einen zweiten PCR- oder Antigentest. Diese müssen auf eigene Kosten durchgeführt werden. Ausgenommen von den strengen Bedingungen sind Personen, die aus Grenzregionen einreisen. Dazu zählen auch Vorarlberg und Tirol. Die Infektionszahlen sind deutlich angestiegen. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Schweiz bei 772, in Liechtenstein sogar bei rund 1135. Für Fahrten von der Schweiz nach Österreich gilt wie bei Deutschland prinzipiell die 2,5G-Regel.

Türkei

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In der Türkei beträgt die Inzidenz aktuell 164. Innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung Pflicht. Der Genehmigungscode muss bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden. Reisende über zwölf Jahren brauchen entweder eine vollständige Impfung, einen PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 72 beziehungsweise 48 Stunden) oder den Nachweis einer Genesung. Bei der Ankunft an einem türkischen Flughafen wird Fieber gemessen. An Grenzübergängen können zudem stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Wer aus der Türkei nach Österreich reisen möchte, braucht einen 2,5G-Nachweis. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich online registrieren und eine Quarantäne antreten. Frühestens am fünften Tag ist ein „Freitesten“ möglich. Ausnahmen gibt es unter anderem für berufliche Reisen oder Pendler.

Bosnien-Herzegowina

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In Bosnien-Herzegowina sind die Infektionszahlen derzeit niedriger als in Österreich. Die Inzidenz liegt bei 115, Tendenz sinkend. Für die Einreise gilt prinzipiell die 3G-Regel. Neben einem Impf- oder Genesungsnachweis ist also auch ein PCR- oder Antigentest ausreichend, wenn er nicht länger als 72 beziehungsweise 48 Stunden zurückliegt. Das österreichische Außenministerium hält fest, dass Reisende nicht davon ausgehen können, dass deutschsprachige Bestätigungen von den Grenzbeamten akzeptiert werden. Deshalb empfiehlt es sich, diese in Englisch oder einer der lokalen Sprachen, also Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch, vorzulegen. Für die Rückreise nach Österreich gelten ähnliche Bestimmungen wie bei der Türkei oder Serbien. Wer also nicht geimpft oder genesen ist, muss sich anmelden, einen negativen PCR-Test vorlegen und dann in Quarantäne.

Skifahrer gehen ihrem Hobby am Berg Jahorina, etwa 30 Kilometer südlich von Sarajevo, nach. <span class="copyright">AP</span>
Skifahrer gehen ihrem Hobby am Berg Jahorina, etwa 30 Kilometer südlich von Sarajevo, nach. AP

Rumänien

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Rumänien verschärft seine Einreiseregeln wegen der Omikron-Variante des Virus. Die neuen Bestimmungen gelten von Freitag bis voraussichtlich 8. Jänner. Österreich steht auf der Roten Liste der Länder mit erhöhtem epidemiologischen Risiko: Einreisende, die nicht genesen oder geimpft sind, müssen eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Wer einen negativen PCR-Test vorweist, kann seine Quarantäne auf zehn Tage reduzieren. Ausnahmen gibt es auch für bestimmte Berufsgruppen oder getestete Personen, die weniger als 72 Stunden in Rumänien bleiben. Alle Einreisenden müssen ein Quarantäneformular ausfüllen und bei der Kontrolle am Grenzübergang oder Flughafen abgeben. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt aktuell etwa 37. Wer aus Rumänien nach Vorarlberg kommen möchte, braucht einen 2,5G-Nachweis. Ansonsten ist eine Online-Anmeldung nötig – zudem muss ein Test binnen 24 Stunden nachgeholt werden, um nicht in Quarantäne zu müssen.

Serbien

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Auch in Serbien haben sich die Infektionszahlen zuletzt weider etwas beruhigt. Derzeit liegt die Inzidenz bei 151. Quarantänefreie Einreise ist für jene möglich, die geimpft, genesen oder PCR-getestet (nicht älter als 48 Stunden) sind. Ausnahmen gibt es für serbische Staatsbürger, Personen mit Aufenthaltsgenehmigung oder den Transit. Laut der österreichischen Einreiseverordnung gilt Serbien als „sonstiges Gebiet.“ Das bedeutet: Einreiseanmeldung und Quarantäne für alle, die nicht geimpft oder genesen sind.

Kroatien

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Die Infektionszahlen gingen zuletzt zurück, liegen aber immer noch auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Die Inzidenz beträgt derzeit 568. Für die Einreise reicht ein 3G-Nachweis, um sich Quarantäne zu ersparen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Schüler, Studenten, bestimmte berufliche Reisen, Journalisten oder den Transit. Eine Anmeldung vor der Einreise wird empfohlen. Ansonsten muss das entsprechende Formular an der Grenze ausgefüllt werden. Für die Reise von Kroatien nach Österreich greifen die Bestimmungen für Staaten mit geringem epidemiologischem Risiko (2,5G-Regel).

An einer Straßenbahnhaltestelle wartende Menschen tragen in Zagreb, Kroatien, Mund-Nasen-Schutz. <span class="copyright">AFP</span>
An einer Straßenbahnhaltestelle wartende Menschen tragen in Zagreb, Kroatien, Mund-Nasen-Schutz. AFP

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