Diese Regeln gelten nun im Grenzverkehr

Strengere Regeln für die Einreise nach Österreich. Tourismus besorgt.
Bregenz Wegen der Omikron-Variante des Coronavirus sind seit Montag strengere Regeln für die Einreise nach Österreich in Kraft. Es gilt 2Gplus. Ins Land dürfen nur Menschen, die geimpft oder genesen sind. Quarantäne ersparen sie sich mit einem zusätzlichen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder dem Nachweis einer dreifachen Impfung. Wer neben 2G weder Test noch Auffrischungsimpfung vorweisen kann, muss sich registrieren und in Quarantäne. Sie geht zu Ende, sobald ein negativer PCR-Test vorliegt. Für den Vorarlberger Tourismus sind die Verschärfungen keine gute Nachricht. Immerhin stammen rund 93 Prozent der Gäste aus dem Ausland, insbesondere aus Deutschland.
Auswirkungen auf Grenzverkehr
Nicht geimpfte oder nicht genesene Österreicher, im Land wohnhafte Menschen oder EU- und EWR-Bürger können zwar einreisen, sind aber zu einer zehntägigen Quarantäne verpflichtet. Ab dem fünften Tag ist es möglich, sich freizutesten. Auch in diesem Fall ist die Anmeldung vorgeschrieben. Die neuen Vorgaben wirken sich auf den kleinen Grenzverkehr aus. Wer etwa nach St. Gallen oder Lindau fährt, um einzukaufen oder essen zu gehen, braucht bei der Rückreise nach Vorarlberg neben einem 2G-Nachweis auch einen negativen PCR-Test – außer die Betroffenen sind drei Mal geimpft. Sonst droht Quarantäne. Dasselbe gilt für Menschen aus Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein, die über die Grenze nach Vorarlberg kommen.
Ausgenommen von den neuen Vorgaben sind Schwangere und Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Sie brauchen ein ärztliches Attest. Schulpflichtige ab zwölf Jahren können mit dem Ninja-Pass oder anderen Testnachweisen einreisen. Jüngere Kinder müssen sich nur dann anmelden und mit der Begleitperson in Quarantäne, wenn diese dazu verpflichtet ist. Bei Pendlern bleibt es bei der 3G-Regel. Darunter fallen Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen, wegen der Ausbildung oder zum Besuch des Lebenspartners regelmäßig über eine Grenze fahren.
Dem zuständigen Landesrat Christian Gantner (ÖVP) zufolge ist jederzeit an allen Grenzübergängen mit Kontrollen zu rechnen. “Darüber hinaus wird es gemeinsame Schwerpunktaktionen von Gesundheitsbehörden und Polizei geben.”
Ruf nach Einheitlichkeit
Markus Kegele, Fachgruppenobmann von Hotellerie und Tourismus in der Wirtschaftskammer Vorarlberg bedauert die neuen Einschränkungen. „Es erschwert die Situation.“ Die Verunsicherung unter den Winterurlaubern sei groß. Anfragen nähmen zu, was die neuen Regeln genau bedeuten würden, erzählt der Eigentümer des Hotel Mondschein in Stuben. „Eigentlich gehört das auf EU-Ebene geregelt. Bei den unterschiedlichen Auflagen ist es schwierig, überhaupt einen Überblick zu behalten. Wir erwarten uns einheitliche Reisebestimmungen.“
Aus deutscher Aus deutscher Sicht gilt Österreich als Hochrisikogebiet. Von dort einreisende Personen ohne Genesung oder Impfung sind in Deutschland zu einer mindestens fünftägigen Quarantäne verpflichtet. Eine Einreiseanmeldung ist Pflicht. Ausgenommen von Anmelde- und Quarantänepflicht, nicht aber von einerr 3G-Nachweispflicht, sind unter anderem Berufspendler oder Personen, die zum Besuch von Verwandten ersten Grades oder des Lebenspartners von unter 72 Stunden, sowie für Tagesaufenthalte nach Deutschland fahren. In der Schweiz und Liechtenstein gelten keine Auflagen für Personen aus Grenzgebieten wie Vorarlberg.
Mehr Länder auf der roten Liste
Zusätzlich zu den Einreisebeschränkungen stehen mit Angola, Sambia und Malawi drei weitere Staaten auf der Liste der Virusvariantengebiete. Dort befinden sich bereits Botswana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika. Für Direktflüge aus diesen Ländern gilt ein Landeverbot, die Einreise ist untersagt. Ausnahmen gibt es unter anderem für österreichische Staatsbürger oder berufliche Zwecke. Ein 2Gplus-Nachweis ist Pflicht. Mit einer Booster-Impfung entfällt die PCR-Testvorgabe. Dazu kommt eine zehntägige Quarantäne, aus der sich die Reisenden ab dem fünften Tag freitesten können.
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