Von Familienbesuchen bis Kurztrips: Diese Regeln gelten im Bodenseeraum

Politik / 22.12.2021 • 04:45 Uhr / 6 Minuten Lesezeit
Von Familienbesuchen bis Kurztrips: Diese Regeln gelten im Bodenseeraum
Die Pandemie hat Fahrten in die Nachbarländer kompliziert gemacht. VN/SAMS

Fragen und Antworten zu den unterschiedlichen Corona-Reisebestimmungen.

BREGENZ In der Pandemie ist es einfach, den Überblick über die verschiedenen, sich immer wieder ändernden Reisebestimmungen zu verlieren. Österreich hat erst diese Woche seine Vorgaben wegen der neuen Omikron-Variante deutlich verschärft. Für Fahrten von Vorarlberg nach Deutschland gelten schon seit Mitte November strengere Vorgaben. Vergleichsweise unkompliziert halten es die Schweiz und Liechtenstein. Es folgen Antworten auf Fragen, die sich insbesondere mit Blick auf die Feiertage ergeben.

Unter welchen Umständen kann ich meinen Lebenspartner in Deutschland besuchen?

Einerseits müssen dafür die deutschen Einreisebestimmungen beachtet, andererseits auch die österreichischen Regeln für die Rückkehr erfüllt werden. Für die Einreise gilt: Österreich ist für Deutschland ein Corona-Hochrisikogebiet. Grundsätzlich ist eine Online-Anmeldung notwendig. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Quarantäne. Es gibt aber Ausnahmen von Anmeldungs- und Absonderungspflicht. Dazu zählen etwa der Besuch von Verwandten ersten Grades und des Lebenspartners unter 72 Stunden. Ein 3G-Nachweis ist aber Pflicht. Bei einem längeren Aufenthalt muss eine Anmeldung ausgefüllt und das entsprechende Zertifikat hochgeladen werden, um keine Quarantäne in Deutschland antreten zu müssen.

Was gilt in diesem Fall für die Rückfahrt nach Vorarlberg?

Es kommt darauf an, ob die betroffene Person regemäßig über eine Grenze fährt, um den Partner oder die Familie zu besuchen. Dann wird er oder sie als Pendler eingestuft. In diesem Fall gilt die 3G-Regel. Antigentests sind maximal 24 Stunden gültig. Personen, die Partner oder Familie etwa aufgrund größerer Distanz seltener sehen, müssen die grundsätzlichen Bestimmungen für die Einreise nach Österreich beachten: Neben Impfung oder Genesung ist ein PCR-Test notwendig, um Einreiseanmeldung und Quarantäne zu entgehen. Geboosterte Personen ersparen sich den Test. Kommt es zur Absonderung, kann diese durch ein negatives PCR-Testergebnis beendet werden.

Welche Personen werden als Pendler eingestuft?

Aus österreichischer Sicht sind das  Menschen, die regelmäßig wegen Beruf, Schule, Studium, der Familie oder zum Besuch des Lebenspartners über eine Grenze fahren.

Ich habe ein Kind von unter zwölf Jahren. Kann es zu einem längeren Familienbesuch nach Deutschland ohne Quarantäne mitreisen?

Kinder unter zwölf Jahren aus Hochrisikogebieten müssen vor der Einreise grundsätzlich angemeldet werden und in Deutschland eine Quarantäne antreten, die nach fünf Tagen automatisch endet. Von der Nachweispflicht sind sie befreit. Es gibt Ausnahmen. Darunter fällt unter anderem der Besuch von Verwandten ersten oder zweiten Grades, also etwa der Eltern, Geschwister und Großeltern. In diesen Fällen kann ein negatives Testergebnis vor der Fahrt nach Deutschland bei der Einreiseanmeldung hochgeladen werden, um eine Quarantäne zu verhindern. In Österreich sind Kinder unter zwölf Jahren von den Einreiseregeln ausgenommen. Sie müssen sich nur dann gemeinsam mit ihrer Begleitperson anmelden und in Quarantäne, wenn auch der oder die Erwachsene zur Absonderung verpflichtet ist.

Was muss ich beachten, wenn ich für einen Tagesausflug nach Deutschland, die Schweiz oder Liechtenstein fahre?

Personen aus Grenzregionen sind von den Einreisebestimmungen der Schweiz und Liechtensteins ausgenommen. Vorarlberger, die nach St. Gallen oder Vaduz fahren wollen, müssen also gar nichts beachten. Strenger sind die Regeln in Deutschland beziehungsweise bei der Rückkehr nach Österreich. Im Fall Deutschlands gilt: Wer sich unter 24 Stunden etwa für einen Ausflug in Lindau oder Ulm aufhält, ist von Anmelde- und Quarantänepflicht befreit. Theoretisch müsste aus deutscher Sicht nur ein 3G-Nachweis mitgeführt werden. Doch Vorsicht: Bei der Rückkehr nach Österreich ist ohne Booster-Impfung 2Gplus vorgeschrieben, um der Quarantäne zu entgehen – selbst bei kurzen Abstechern über die Grenze in ein Nachbarland.

Ich bin weder geimpft noch genesen. Muss ich in Quarantäne, wenn ich aus dem Ausland (nicht aus einem Virusvariantengebiet) nach Vorarlberg zurückkomme?

Ja. Ohne gültigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder überstandenen Infektion (2G) besteht für Österreicher sowie EU- und EWR-Bürger eine Registrierungspflicht und eine verpflichtende Quarantäne für zehn Tage. Freitesten ist erst ab dem fünften Tag möglich.

Darf ich aus einem Virusvariantengebiet einreisen?

Bisher befinden sich mit Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika zehn Länder auf der roten Liste. Es besteht ein Einreiseverbot. Einige wenige Ausnahmen gibt es aber, etwa für österreichische Staatsbürger oder Menschen, die aus beruflichen Zwecken oder zur Fortsetzung eines Studiums einreisen müssen. Sie sind zu einer Einreiseanmeldung verpflichtet und brauchen einen 2Gplus-Nachweis. Mit Booster entfällt die Testerfordernis. Dazu kommt eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich.

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