Impfpflicht auf Schiene: Verpflichtung zur Solidarität

Bundesregierung präsentierte finalen Entwurf zur Covid-Impfpflicht. SPÖ und Neos sind an Bord.
Wien Die Covid-Impfpflicht kommt. Zwar nicht so wie erwartet, aber sie kommt. Das haben Bundeskanzler Karl Nehammer und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) sowie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bekanntgegeben. Sie soll heute, Montag, im Gesundheitsausschuss des Parlaments und am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.
Die größte Neuerung – im Vergleich zum Entwurf von Anfang Dezember – ist die betroffene Bevölkerungsgruppe. Kinder und Jugendliche sind ausgenommen, die Pflicht zur Impfung besteht erst ab 18 Jahren. Das betrifft Menschen mit Wohnsitz und „aufrechten Lebensbeziehungen“ in Österreich. Der Student aus der Schweiz, der zur Fachhochschule nach Dornbirn pendelt, aber in Vorarlberg nur einen Nebenwohnsitz hat, ist somit ebenso betroffen, wie die 24-Stunden-Betreuerin mit Hauptwohnsitz im Ausland. Deutsche, die eine Ferienwohnung im Montafon haben und nur für zwei Wochen pro Jahr im Land sind, hingegen nicht, das stellt das Kabinett von Karoline Edtstadler auf VN-Nachfrage klar.
Umsetzung ohne Hausärzte
Außerdem wird bei den Ausnahmegründen verschärft. Keine Verpflichtung gibt es für Genesene für 180 Tage ab positivem Test, für Schwangere und für Personen, die keine Immunantwort bilden würden. Weiters gilt, dass nicht geimpft werden muss, wem das nicht „ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit“ möglich ist. Dies muss aber durch Fachärzte in Spitälern, Amtsärzte oder Epidemieärzte eingetragen werden, eine einfache Bestätigung der Hausärztin reicht nicht mehr aus.
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Eingeführt wird die Strafverfolgung in mehreren Phasen. Zunächst wird Anfang Februar jeder Haushalt über das Gesetz schriftlich informiert. Gestraft und kontrolliert wird dann ab 16. März in Phase zwei, aber nur im Rahmen klassischer polizeilicher Tätigkeiten, zum Beispiel bei Verkehrskontrollen. Ob die dritte und finale Phase schlussendlich wirklich kommt, ließ die Bundesregierung bei der Pressekonferenz noch offen – das sei von der epidemiologischen Situation abhängig. Diese würde jedenfalls ein Erinnerungsschreiben mit Impftermin und schlussendlich eine automatische Strafe durch die Bezirkshauptmannschaft beinhalten. Das Strafmaß bei einer einfachen Anzeige liegt bei 600 Euro – wenn Einspruch erhoben wird, kann es sich auf 3600 Euro erhöhen. Pro Kalenderjahr kann maximal viermal gestraft werden. Haft- oder Beugestrafen sind ausgeschlossen.
Ganze Opposition stimmt mit. Fast.
Mit dem Gesetz in neuer Form anfreunden können sich auch SPÖ und Neos – sie waren im Entstehungsprozess eingebunden und werden im Parlament zustimmen. Mit einer Ausnahme: Wie die VN bereits berichteten, wird der Dornbirner Gerald Loacker (Neos) gegen die Parteilinie votieren, trotz der Anpassungen. Er ortet Probleme in der praktischen Umsetzung. Auch der Vorarlberger Sozialdemokrat Reinhold Einwallner war bis vor kurzem noch skeptisch, nun wird er dem Gesetz zustimmen, wie er auf VN-Anfrage berichtet: „Der Gesetzesentwurf konnte in wesentlichen Punkten verbessert werden.“ Bis zur Plenarsitzung am Donnerstag seien aber noch einige offene Fragen, zum Beispiel im Bereich des Arbeitsrechts, zu klären: „Damit sich ein sinnvolles Gesamtpaket ergibt, sind ergänzend zur Impfpflicht auch positive Impfanreize wichtig.“ Die FPÖ lehnt die Impfpflicht weiter kategorisch ab.