Diese neuen Bestimmungen gelten nun an der Grenze

Einreise ist einfacher geworden. Auch Deutschland lockert bald.
SCHWARZACH Österreich hat neue Einreiseregeln. Nun reicht für Fahrten nach Vorarlberg ein Nachweis über eine Corona-Impfung, Genesung oder einen negativen Test, um nicht in Quarantäne zu müssen. In Deutschland soll es Anfang März ebenfalls zu Lockerungen kommen.
Was gilt nun für die Einreise nach Österreich?
Seit heute ist prinzipiell wieder die 3G-Regel in Kraft. Das bedeutet, dass neben Genesenen und Geimpften auch negativ getestete Personen quarantänefrei einreisen dürfen. Fehlt ein solcher Nachweis, sind die Betroffenen dazu verpflichtet, sich zu registrieren und eine zehntägige Quarantäne anzutreten, aus der sie sich ab dem fünften Tag freitesten dürfen. Einreisende müssen außerdem glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten zehn Tagen nicht in einem sogenannten Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Derzeit hat Österreich aber gar keine Staaten oder Gebiete auf diese rote Liste gesetzt.
Was müssen Reisende mit Kinder beachten?
Kinder unter zwölf Jahren brauchen keinen 3G-Nachweis. Sollten für den mitreisenden Erwachsenen Quarantäne- und Registrierungsvorgaben gelten, betrifft das aber auch die Kinder.
Wird auch die Gültigkeitsdauer von Impfungen und Genesungen verkürzt?
Entgegen erster Mitteilungen ist das nun doch nicht der Fall. Nur der kürzest mögliche Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfungen wurde von vier auf drei Monate reduziert. Bei der Gültigkeitsdauer der Impfungen bleibt es bei neun Monaten. Das gilt nach der Zweit- und auch nach der Drittimpfung sowie im Fall des Präparats von Johnson & Johnson nach dem ersten Stich. Ein Genesungsnachweis ist wie gehabt bis zu sechs Monate nach dem positiven PCR-Test gültig.
Sind Antigentests zulässig?
Ja. Neben maximal 72 Stunden alten PCR-Tests sind auch Antigentests bei der Einreise erlaubt, wenn die Probenabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. „Wohnzimmertests“ sind kein Nachweis im Sinne der 3G-Regel an der Grenze.
Gibt es noch Sonderbestimmungen für Pendlerinnen und Pendler?
Nein. Für Personen, die wegen beruflichen oder familiären Gründen, der Ausbildung oder zum Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners regelmäßig über eine Grenze gefahren sind, galt schon bisher die 3G-Regel. Daran ändert sich nichts.
Welche Einreiseregeln sind in Vorarlbergs Nachbarländern in Kraft?
Die Schweiz und Liechtenstein haben alle Corona-Auflagen bei der Einreise abgeschafft. Davon waren Personen aus Grenzgebieten wie Vorarlberg oder Tirol aber ohnehin bereits ausgenommen. Neu ist, dass nun auch Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, die beispielsweise über den Flughafen Zürich aus dem Urlaub zurückkommen, ihre Einreise nicht mehr anmelden und auch keinen 3G-Nachweis mehr vorzeigen müssen. Deutschland ist strenger. Österreich gilt dort als Corona-Hochrisikogebiet. Für die Ein- oder Rückreise ist eine Anmeldung nötig. Alle Personen ab sechs Jahren brauchen einen 3G-Nachweis. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Quarantäne. Das gilt auch für ungeimpfte Kinder. Es gibt Ausnahmen von der Anmelde- und Quarantänepflicht, etwa für Berufspendler, Fahrten unter 24 Stunden im Grenzverkehr oder Verwandtenbesuche.
Welche Änderungen plant Deutschland?
Die deutsche Regierung will Lockerungen bei der Einreise ab 4. März umsetzen. Einem entsprechenden Änderungsentwurf zufolge sollen Länder nur noch als Hochrisikogebiete ausgewiesen werden, wenn dort eine Virusvariante grassiert, die gefährlicher ist als Omikron, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung.“ Infrage käme beispielsweise Delta. Bei der Einreise aus Omikron-Ländern wird dem Bericht zufolge die Anmelde- und Quarantänepflicht gestrichen. Künftig wäre also auch aus deutscher Sicht ein 3G-Nachweis ausreichend. Außerdem geplant: Ungeimpfte Kinder aus Hochrisikogebieten sollen sich freitesten dürfen.
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