Neue Coronaregeln: Was bei Symptomen zu tun ist

Die Quarantänedauer wurde zum Teil halbiert, Tests sind bei Verdacht auf Corona weiter gratis.
Wien Gute Nachrichten aus dem Abwasser: Der Höhepunkt der Coronawelle dürfte vorbei sein. Zumindest in Tirols Kläranlagen ist das Virenmaterial deutlich zurückgegangen. Auch in Wien zeigt sich eine Stabilisierung. Dennoch bleiben Neuinfektionen auf einem hohen Niveau und eine Reihe neuer Regelungen sorgen nicht immer für mehr Klarheit.
Welche Quarantäneregeln gelten aktuell?
Nach der Empfehlung des Gesundheitsministeriums endet die Isolation von Infizierten ab dem fünften Tag auch ohne Freitesten. Infizierte müssen dafür 48 Stunden symptomfrei sein und Maske tragen. Im Privatleben sollen sie bis Tag zehn „vulnerable Settings“, Gastronomie und Großveranstaltungen meiden. Die Regel sei, so Gesundheitsminister Johannes Rauch, auf Bitte der Kliniken, Alten- und Pflegeheime angesichts der Personalengpässe festgelegt worden. Wien lehnt die verkürzte Quarantäne ab.
Wie sieht die technische Abwicklung aus?
Ab 1. April gibt es fünf kostenlose PCR-Tests und fünf kostenlose Antigen-Tests pro Monat. Viele Fragen sind aber noch offen. Die Ärztekammer kritisierte am Freitag scharf die dadurch entstehende Ungewissheit bei Ärzten und in der Bevölkerung. „Es ist davon auszugehen, dass der Handel dabei eine wesentliche Rolle spielen wird“, heißt es vage aus dem Gesundheitsministerium zur Verteilung der PCR-Tests. Die Antigentests sollen in Apotheken aufliegen. Wie die Limitierung kontrolliert wird, ist unklar. Menschen mit Symptomen sollen über dieses Kontingent hinausgehend Tests erhalten. Alle anderen müssen selbst in die Tasche greifen. Die Preise für Tests können von der jeweiligen Teststelle selbst festgelegt werden, eine Vorgabe des Bundes ist nicht geplant.
Welche Einsparungen erwartet sich die Regierung?
2,3 Milliarden Euro wurden 2020/2021 für die Gratis-Corona-Tests ausgegeben. In Relation: Für Impfstoffe waren es laut Finanzministerium 340 Millionen Euro. Ziel der Anpassungen in der Teststrategie sei aber nicht primär die Einsparung von Budgetmitteln, „sondern deren sinnvolle Verwendung“, so das Gesundheitsministerium.

Was gilt in der Nachtgastro?
Zwar ist die FFP2-Maske künftig wieder überall in Innenräumen zu tragen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Neben dem privaten Wohnbereich, künstlerischen Proben und der Gastronomie betrifft das die Nachtgastro. Betreiber von Clubs und Bars müssen entweder FFP2-Maske oder 3G kontrollieren. Der Obmann des Verbandes Österreichsicher Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger, fordert weiterhin kostenlos und unbegrenzt PCR-Tests, „denn anderenfalls wird diese Maßnahme des Gesundheitsministers ein Sterben der Nachtgastronomie zur Folge haben“. VN-JUS
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