Diese Corona-Einreiseregeln gelten weiterhin

Nicht überall im Bodenseeraum ist 3G-Pflicht. In Vorarlberg brauchen aber auch Grenzgänger einen Nachweis.
Schwarzach In der Schweiz gilt die Pandemie seit heute praktisch als beendet. Die verbleibenden Corona-Schutzmaßnahmen, also Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolationspflicht, sind aufgehoben. Ähnlich geht Liechtenstein vor. Auch dort sind fast alle Auflagen Geschichte. Bereits Mitte Februar fielen die letzten Einreisebestimmungen. Für Personen aus einem Grenzgebiet wie Vorarlberg waren sie überhaupt schon länger kein Thema mehr. Anders sieht es im übrigen Bodenseeraum aus, wo weiterhin ein 3G-Nachweis bei Fahrten über die Grenze verlangt wird. In Österreich sind auch Pendler nicht davon ausgenommen.
Tagestrips als Ausnahme
Deutschland hat seine Einreisebestimmungen vor kurzem etwas gelockert. Seit Anfang März werden Staaten und Regionen nur noch als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft, wenn dort gefährlichere Virusvarianten grassieren als Omikron. Für Personen aus Österreich ist das eine deutliche Erleichterung. Allerdings besteht für Einreisende ab zwölf Jahren noch immer die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen maximal 48 Stunden alten negativen Test. Personen, die wegen des Berufs sowie Schul- oder Universitätsbesuchs regelmäßig über die Grenze fahren, sind von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen, außer sie reisen per Flugzeug nach Deutschland. Dasselbe gilt auch für Tagesaufenthalte unter 24 Stunden.
Das bedeutet aber nicht, dass Pendler, die in Vorarlberg leben, aber in Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein arbeiten, keinen 3G-Nachweis brauchen. Denn bei ihrer Rückreise nach Österreich ist dieser immer noch Pflicht.
Aus österreichischer Sicht gilt bei der Einreise nämlich für alle ab zwölf Jahren prinzipiell die 3G-Regel. Im Fall eines PCR-Tests darf die Probenentnahme bis zu 72 Stunden zurückliegen, bei einem Antigentest 24 Stunden. Für Schüler ist auch der Ninja-Pass zulässig. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, muss sich registrieren und eine zehntägige Quarantäne antreten. Sie kann mit einem negativen Testergebnis beendet werden. Pendler sind im Unterschied zu Deutschland nicht von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen. Auch beim neuen Testregime werden Pendler nicht als Ausnahme geführt. Wie alle anderen, die in Österreich leben, bekommen sie fünf PCR- und fünf Antigentests gratis. Brauchen sie noch weitere Tests, müssen sie selbst dafür bezahlen.
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