Völkermord-Ermittlungen gegen Putin

Mehrere Staatsoberhäupter, darunter US-Präsident Joe Biden, beschuldigen Moskau, in der Ukraine “Völkermord” zu begehen.
Jetzt wird es eng für den Ukraine-“Eroberer” Wladimir Putin. Denn US-Präsident Joe Biden hat ihn des “Völkermordes” beschuldigt und eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Andere Oberhäupter der sogenannten “freien westlichen Welt” werteten dies etwas überrumpelt als “Lösungsansätze behindernde, wenig hilfreiche Eskalation”. So etwa nach dem Motto “Abwarten und Teetrinken bis eh nichts mehr zu retten ist”?
Nach dem Beginn der von mutigen Journalisten akribisch dokumentierten brutalen “heim ins russische Reich”-Militäraktion in der Ukraine hatten sich die Weltenlenker gerade mal zum Erkennen von russischen Kriegsverbrechen durchgerungen. Vermutlich wissend, dass der von allen guten Geistern verlassene und möglicherweise mental und/oder körperlich unheilbar kranke Kriegs-Initiator mit einem Kriegsverbrechen-Vorwurf aus praktischen und Gerichtsstandort-Gründen wohl nicht zur Rechenschaft zu ziehen ist.
Drakonische Strafe Gebot der Stunde
Die von Biden angeordneten Völkermord-Ermittlungen gegen Putin sind jetzt eine ganz andere Strafverfolgungs-Hausnummer: Der von den meisten Staaten der Welt unterzeichneten “Genozid-(Völkermord) Konvention” von 1948 zufolge sind die Verfolgung ethnischer Gruppen, die Beseitigung ihrer Kultur, physische Angriffe auf Zivilpersonen, Vergewaltigungen, die Zerstörung ihrer Wohnstätten und ihrer Lebensbedingungen ein zu ahndender Genozid. Und die Signatarstaaten haben die Pflicht zur Einleitung von Verfahren. Eine Pflicht, die es bei Verfahren wegen “bloßer” Kriegsverbrechen vor internationalen Gerichten nicht gibt.
Es ist natürlich zu beklagen, dass bis in die Gegenwart hinein in vielen Staaten (etwa auch in China) strafwürdige Völkermorde stattfanden und stattfinden, deren Verantwortliche ungestraft blieben und wohl bleiben. Aber das kann kein Grund sein, die von Putin angeordneten oder gebilligten Gräueltaten in der Ukraine mit bloßen Beileidsbekundungen zu quittieren. Eine drakonische Strafe allein zur Abschreckung möglicher Nachahmungstäter muss das Gebot der Stunde sein.
Im Visier der Justiz von rund hundert Staaten
Ein “lediglich” als “Kriegsverbrecher” eingestufter Putin konnte bislang sicher sein, sich durch schlichtes zu-Hause-Bleiben jedweder Anklage etwa vor dem UN-Gericht in Den Haag entziehen zu können. Aber mit dem Völkermord-Vorwurf gerät er dem Weltrechtsprinzip zufolge automatisch ins Visier der Justiz von rund hundert Staaten der Erde: beispielsweise in den USA oder auch in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Jetzt kann ihm überall der Prozess gemacht werden. Das lässt hoffen. Peter W. Schroeder, Washington
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