Jürgen Kessler noch bis Ende des Jahres beim Wirtschaftsbund beschäftigt

Der ehemalige Geschäftsführer muss damit auch das zinslose Darlehen noch nicht zurückzahlen.
Bregenz/Wien Die Schlüssel musste Jürgen Kessler abgeben, am operativen Geschäft ist er nicht mehr beteiligt. Alle anderen arbeitsrechtlichen Konsequenzen „werden noch geprüft“, informierte der neue interimistische Obmann des Wirtschaftsbundes, Karlheinz Rüdisser auf VN-Nachfrage.
Der ehemalige Geschäftsführer des Wirtschaftsbundes ist somit mit allen Bezügen – 8641 Euro pro Monat im Jahr 2020 – vom Dienst freigestellt, bis alle Details rund um die Auflösung seines Dienstvertrags geklärt sind. Dieser kann frühestens mit Ende des Jahres aufgelöst werden.
Seit 2018 leitete er die Geschäfte des ÖVP-Wirtschaftsbunds, Anfang April trat er wegen der Vorwürfe rund um Anzeigenkeilerei und unversteuerte Einnahmen im und durch das Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ zurück. Aufgrund seines Dienstvertrags gebe es zwei Optionen zur Auflösung während des Jahres, informiert Rüdisser weiter. Der nächste Zeitpunkt für eine Kündigungsmöglichkeit wäre 30. Juni – ab dann gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist.
Zugang zu Dienstgeräten
Kessler sei aus der operativen Tätigkeit herausgenommen und habe keine Funktionen mehr beim Wirtschaftsbund. Ob er noch Zugang zu seinem Dienstlaptop oder -handy habe, beantwortet Rüdisser so: „Das sind wir im Detail am Prüfen. Nachdem der Dienstvertrag noch aufrecht ist, gilt es, diese Frage zu klären. Ich möchte, dass das auch arbeitsrechtlich sauber gelöst wird und bitte um Verständnis, dass wir diese Frage noch in Abklärung haben.“ In WhatsApp-Gruppen des Wirtschaftsbundes soll er laut „Der Standard“ jedenfalls noch aktiv sein.
Das bedeutet, dass Kessler auch das zinslose Darlehen über 250.000 Euro noch nicht zurückzahlen muss. Die Rückzahlung muss laut Vereinbarung im aufrechten Dienstverhältnis in monatlichen oder jährlichen Teilbeträgen erfolgen und bis längstens 15 Jahre erfolgen. Nach Auflösung der Beschäftigung wird der Betrag jedoch innerhalb von drei Monaten fällig.