Strafen, Beschränkungen und Transparenz: Strenge Regeln für die Parteien

Politik / 06.05.2022 • 20:45 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Der Landtag könnte noch vor dem Sommer die strengeren Regeln beschließen. <span class="copyright">VN</span>
Der Landtag könnte noch vor dem Sommer die strengeren Regeln beschließen. VN

Gesetzesvorschlag der schwarz-grünen Koalition liegt vor: Beschluss noch vor dem Sommer geplant. Inkrafttreten: 2023.

Bregenz Als sich die Parteien im Vorarlberger Landtag auf die Eckpunkte des neuen Parteienförderungsgesetzes einigten, war es ruhig im Land. Die Akten rund um den ÖVP-Wirtschaftsbund und dessen einstigen Direktor Jürgen Kessler lagen noch im Verborgenen. Dass nur wenig später Vorwürfe illegaler Parteienfinanzierung aufkommen, Rücktritte hochrangiger Funktionäre folgen und das große Rumoren in der Volkspartei startet, war kaum absehbar.

Jetzt, mitten in der schwarzen politischen Krise, setzen ÖVP und Grüne um, was sie damals versprochen haben: Am Freitag legten sie der Opposition den Entwurf für das neue Parteienförderungsgesetz vor. Dieses enthält unter anderem mehr Prüfrechte für den Rechnungshof, strengere Regeln für den Wahlkampf und deutlich schärfere Transparenzvorschriften für die Rechenschaftsberichte der im Landtag vertretenen Parteien.

Roland Frühstück erklärt, noch im Mai das Gespräch mit allen Fraktionen zu suchen. <span class="copyright">VN</span>
Roland Frühstück erklärt, noch im Mai das Gespräch mit allen Fraktionen zu suchen. VN

„Wir werden noch im Mai mit allen Fraktionen einen ersten Gesprächstermin fixieren. Ziel ist es, noch vor dem Sommer das neue Gesetz möglichst einstimmig zu verabschieden“, erläutert ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Als Beschlusstermin könnten demnach etwa die Landtagssitzungen am 6. und 7. Juli in Frage kommen.

Die Transparenz solle auch auf Gemeindeebene erhöht werden, betont Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer. Gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner brachte sie diese Woche einen dementsprechenden Antrag ein. Während der Wahlkämpfe 2015 und 2020 erhielten 13 Gemeinden Zuwendungen vom Wirtschaftsbund, für Lustenau summierten sie sich auf 67.000 Euro. Es soll auch geprüft werden, was auf Gemeindeebene zu Wahlkampfkostenobergrenze und Wahlkampfkostenbericht möglich sein könnte.

Prüfrechte für den Rechnungshof

Auf Landesebene gilt bereits als gesichert, dass die Vorgaben deutlich strikter werden. So soll der Rechnungshof entsprechende Prüfrechte erhalten – nicht nur was die ziffernmäßige Richtigkeit der Angaben betrifft. Auch die bestehenden Vorschriften, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit können untersucht werden. Der Rechnungshof könnte dann sowohl Einsicht in die Bücher der Parteien als auch in deren Gliederungen, in nahestehende Organisationen und Personenkomitees nehmen.

Auch die Gemeinden sollen berücksichtigt werden, fordert Hammerer. <span class="copyright">VN</span>
Auch die Gemeinden sollen berücksichtigt werden, fordert Hammerer. VN

Mehr Transparenz

Die Rechenschaftsberichte sollen außerdem ausführlicher werden. Es sind Vermögen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwände auszuweisen. Dazu gehören klare Angaben von Unternehmensbeteiligungen, Namen zu Mitgliedsbeiträgen ab 5000 Euro oder von Gläubigern. Im Lichte der Wirtschaftsbundaffäre erscheint außerdem die Veröffentlichung von Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings der Landesparteien, ihrer Gliederungen und nahestehenden Organisationen zentral. Zuwendungen von Personenkomitees oder parteinahen Organisationen an die Partei sind aber nicht als Spenden anzusehen, wird ausdrücklich erwähnt.

Kürzere Wahlkämpfe

Striktere Vorschriften sind ebenso für Wahlkämpfe geplant. So soll es einer Partei künftig nur noch erlaubt sein, maximal 2,85 Euro pro Wahlberechtigtem auszugeben. Der Wahlwerbezeitraum wird von vier auf drei Wochen verkürzt. Pro Partei sollen 300 Wahlplakate erlaubt sein. Um dies zu gewährleisten sind die Plakate deutlich mit einer Nummer zu versehen. Binnen vier Monaten nach dem Wahltag muss jede Partei Bericht über die Wahlwerbung erstattet haben.

Der Landesrechnungshof von Brigitte Eggler-Bargehr soll mehr Prüfrechte erhalten. <span class="copyright">VN</span>
Der Landesrechnungshof von Brigitte Eggler-Bargehr soll mehr Prüfrechte erhalten. VN

Strengere Strafen

Wer dem Gesetz nicht folgt, wird bekanntlich bestraft. So soll es auch bei den Parteien sein. Sollten sie mit den neuen Verpflichtungen brechen, müssen sie einen Teil der Parteienförderung zurückzahlen. Werden die Wahlkampfkosten überschritten, beträgt die Strafe etwa den dreifachen Betrag der Überschreitung. Gleiches ist bei anonymen Spenden vorgesehen. Bricht eine Partei die Frist der maximalen Wahlkampfzeit oder berichtet sie unvollständig bzw. unrichtig, sollen Strafen von bis zu zehn Prozent der Parteienförderung fällig werden.

Noch ist nichts fix, aber alles möglich. Der Verhandlungsentwurf liegt auf dem Tisch. Jetzt haben sich noch ÖVP und Grüne mit der Opposition zu einigen.