Kinderbetreuung: Gemeinden fordern mehr Geld und Personal

Politik / 10.05.2022 • 11:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz soll mehr Flexibilität, Qualität und Vereinbarkeit von Beruf und Familie bringen - so lautet zumindest der Plan. <span class="copyright">APA/Schneider</span>
Das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz soll mehr Flexibilität, Qualität und Vereinbarkeit von Beruf und Familie bringen - so lautet zumindest der Plan. APA/Schneider

Kritik am Kinderbetreuungsgesetz: Versorgungsauftrag mit Fragezeichen.

Bregenz Am neuen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz regt sich Kritik. Vergangene Woche endete die Begutachtungsfrist. Nicht alle sind glücklich mit dem Entwurf. Während der Vorarlberger Gemeindeverband etwa Probleme bei personellen Ressourcen ortet und eine Anpassung des Versorgungsauftrags fordert, pocht die SPÖ auf einen Rechtsanspruch auf Betreuung.

Im Entwurf der Landesregierung ist dieser weiterhin nicht vorgesehen. Dafür müssen die Gemeinden eben einen Versorgungsauftrag erfüllen, um allen Kindern eine Betreuung zu ermöglichen. Jährlich erstellen sie einen Angebotsplan. Umgesetzt wird das in einem Stufenmodell. Zuerst sind die Drei- bis Fünfjährigen dran, für die es ab 2023/24 ganzjährig und ganztägig einen Betreuungsplatz geben soll – mit vier Wochen Schließzeit. Ab 2024/2025 müssen auch Volksschulkinder an Schultagen betreut werden.

Personal gesucht

Der Gemeindeverband hebt in seiner Stellungnahme zum Gesetz unter anderem einen „eklatanten Mangel an pädagogischem Personal“ hervor, und zwar in ganz Österreich. Die Möglichkeit, zur Not auf Menschen mit anderen Qualifikationen zurückzugreifen, entschärfe das Problem nur bedingt. Zum einen sei sie befristet, zum anderen solle sie nur zurückhaltend angewendet werden. „Es wird daher massive Anstrengungen erfordern, genügend Personal auszubilden, um den Versorgungsauftrag erfüllen zu können.“ Auch was diesen selbst angeht, gibt es Kritik. Es sei problematisch, dass der Versorgungsauftrag unabhängig von finanziellen und personellen Ressourcen der jeweiligen Gemeinde bestehen soll, hält der Gemeindeverband fest. Er müsse entsprechend angepasst werden.

Doch es gibt auch Lob: So befürworten die Kommunen die Möglichkeit, Gruppen mit Kindern verschiedenen Alters bilden zu können. Nicht nur, weil es den Eltern Erleichterungen bringe, da beispielsweise Geschwister gemeinsam betreut werden. Auch für die Kinder werde die Eingewöhnung einfacher und das Personal entlastet.

Wenig Positives kann unterdessen die SPÖ am neuen Gesetz finden. „Wir sind nicht zufrieden“, betonte die Landtagsmandatarin Manuela Auer bei einer Pressekonferenz mit dem Nationalratsabgeordneten Andreas Kollross und dem Harder Bürgermeister Martin Staudinger (beide SPÖ) in Bregenz. Während Staudinger die Herausforderungen für die Gemeinden schilderte und ein Paket forderte, um Ausbauten zu finanzieren, qualifiziertes Personal gut bezahlen zu können und die Gebühren für die Eltern gering zu halten, unterstrich Auer die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Der Versorgungsauftrag reiche nicht aus. Vielmehr benötige es Rechtssicherheit. „In keinem anderen Bundesland ist Kinderbetreuung so teuer wie in Vorarlberg“, kritisierte Auer.

Der Nationalratsmandatar Kollross, Bürgermeister im niederösterreichischen Trumau, verwies auf ein Positionspapier der sozialdemokratischen Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Demnach soll der Rechtsanspruch stufenweise bis 2025 umgesetzt werden. Kollross sparte nicht mit Kritik an der Volkspartei, die er als einzige blockierende Kraft bezeichnete. „Die ÖVP soll die ideologischen Scheuklappen ablegen und den gesellschaftlichen Auftrag annehmen.“