Die Sache mit der Archivierung

Im Landtag blieb die Frage offen, welche digitalen Daten eines Mobiltelefons für das Landesarchiv von Interesse sind. Offen ist auch die Frage, ob dieses die Daten überhaupt archivieren kann.
Bregenz An sich ist das Archivgesetz eher trockene Materie. Mit der Causa Wirtschaftsbund hat sich das geändert, denn nun stellt sich die Vorarlberger Politik die Frage: Welche Daten auf dem Dienstmobiltelefon eines Landeshauptmanns darf man einfach löschen, und welche gilt es zu erhalten?
In der Landtagssitzung am Mittwoch erklärte sich Landesrat Daniel Zadra zu den Vorgängen rund um die offenbaren Löschversuche der Handydaten durch Markus Wallner. Die IT-Abteilung habe Zadra am 5. Mai in Kenntnis gesetzt, dass es zu ungewöhnlichen Vorkommnissen gekommen sei. “Mir wurde konkret mitgeteilt, dass es den Wunsch vonseiten des Büros des Landeshauptmanns gibt, dass man elektronische Geräte, Daten löschen wolle.” Er habe eine entsprechende Protokollierung angeordnet. Gegen Abend erfuhr er durch die Berichterstattung der VN vom Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft gegen Landeshauptmann Markus Wallner. “In dieser Situation habe ich mich gezwungen gesehen, auch in Rücksprache mit Juristinnen, die Behörden zu informieren. Nicht mehr, nicht weniger.” Dies sei auch zum Schutz der IT-Abteilung geschehen, um diese vor dem Verdacht der Beweismittelunterdrückung zu schützen.
“Was privat ist, bleibt privat”
Landeshauptmann Markus Wallner ist es wichtig zu betonen, dass die besagten Geräte mit allen Daten bei ihm im Büro sind. Der Austausch der Geräte stehe in keinem Zusammenhang mit den Ermittlungen. Alle Daten, die für die Archive von Bedeutung sind, werden natürlich beibehalten. Wallner verweist explizit auf seinen Kalender und Mailverkehr. Seine Privatfotos gehören hier jedoch nicht dazu, daher der Auftrag zur Löschung. “Was privat ist, bleibt privat. Darauf hat jeder ein Anrecht, auch der Landeshauptmann”, betont Wallner.
Wenn es Irritationen gegeben haben soll, werde man es intern und transparent klären können. Die Rückfrage von FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi, in welche der beiden Kategorien die Kurznachrichten des Landeshauptmanns fallen, blieb unbeantwortet.
Digitales Archiv noch im Aufbau
Gegenüber den VN betont Verfassungsexperte und früherer Landtagsdirektor Peter Bußjäger, dass nicht jede Nachricht von Relevanz ist: “Das Archiv ist keine Rumpelkammer.” Alles, was für die Nachvollziehbarkeit der Amtsführung notwendig ist, muss einem Akt zugeordnet werden. Hier reicht auch ein Aktenvermerk über den Inhalt der Gespräche. Die Abspeicherung ungeordneter Chatverläufe ist archivarisch wenig sinnvoll. Ob sie mit den ebenfalls nach Möglichkeit archivierten Handakten der Landesräte vergleichbar sind, will Bußjäger nicht gänzlich ausschließen. Falls doch, stünde das Landesarchiv vor einer anderen Herausforderung: Zwar führt das Landesarchiv seit 2003 selbst rein digitale Akten, ein geeignetes Digitalarchiv ist aber erst im Aufbau. Elektronisches Archivgut kann das Landesarchiv daher gar nicht übernehmen, lässt sich dem Jahresbericht für 2021 auf den Seiten 36 und 50 entnehmen.