Wie funktioniert ein U-Ausschuss?

Die Causa Wirtschaftsbund ist diese Woche Thema im U-Ausschuss. Was darf gefragt werden und wer darf sich entschlagen?
Was ist die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses?
Kurz gesagt: U-Ausschüsse dienen der Wahrheitsfindung. Als Kontrollinstrument des Parlaments ist es ihre Aufgabe, die Tätigkeiten der Bundesregierung, ihrer Mitglieder, aber auch unabhängiger Behörden oder zum Beispiel auch der Finanzmarktaufsicht zu überprüfen. Sie haben einen politischen Auftrag. Das unterscheidet sie von Gerichtsverfahren: Die Feststellung einer strafrechtlichen Verantwortung obliegt den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Das österreichische Parlament hat seit 1945 bislang 27 Untersuchungsausschüsse eingesetzt.
Was passiert, falls bei der Durchsicht von Akten und Unterlagen Hinweise auf strafbare Handlungen auftauchen?
Jedem Mitglied des U-Ausschusses und anderen einsichtsberechtigten Personen steht es frei, so einen Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Dasselbe gilt bei der Befragung von Auskunftspersonen.
Wie wird ein U-Ausschuss eingesetzt?
Das Recht der Untersuchungsausschüsse im Nationalrat wurde 2014 neu geregelt. Bereits ein Viertel der Abgeordneten kann nunmehr verlangen, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird. Das Kontrollrecht der Abgeordneten und des Parlamentarismus wurden durch die Reform massiv gestärkt. Der Hypo-Untersuchungsausschuss war übrigens der erste Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik, der von der Opposition eingesetzt wurde.
Gibt es einen zeitlichen Rahmen?
Neben dieser Verankerung des oben genannten Minderheitsrechts auf Einsetzung von U-Ausschüssen war die Straffung der Abläufe ein zentrales Anliegen der Reform im Jahr 2014. Demnach soll ein U-Ausschuss nicht mehr länger als 14 Monate dauern. Die einsetzende Minderheit kann ihn aber bis zu 20 Monate verlängern.
Darf man sich der Auskunft entschlagen?
Das Untersuchungsrecht gilt als das stärkste parlamentarische Kontrollrecht, weil es das Recht auf umfassende Information gewährleistet. Dieses Recht kann auch mit Zwang durchgesetzt werden. Das soll sicherstellen, dass der Nationalrat an alle erforderlichen Informationen gelangt. Dadurch soll politische Verantwortlichkeit festgestellt werden. Als Zwangsmittel stehen die Verhängung einer Beugestrafe bei unentschuldigtem Fernbleiben einer Auskunftsperson und die Vorführung durch eine politische Behörde zur Verfügung.
Dürfen Informationen verweigert werden?
Das Informationsgesetz regelt den Umgang mit schützenswerten, sogenannten klassifizierten Informationen im Bereich des Parlaments. Es wurde 2014 im Zuge der Neuregelung des U-Ausschussverfahrens erlassen. Schützenswerte Informationen des National- oder Bundesrates werden in vier Sicherheitsstufen klassifiziert: Eingeschränkt (Stufe 1), Vertraulich (Stufe 2), Geheim (Stufe 3) oder Streng Geheim (Stufe 4). Das dient etwa zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Interessen der Landesverteidigung oder berechtigten Interessen von Parteien.
Welche Fragen sind im U-Ausschuss erlaubt, welche nicht?
Es gilt: Es darf alles gefragt werden, was im Untersuchungsgegenstand liegt. Das Thema wird beim Antrag auf Einsetzung des Ausschusses festgelegt und darf nicht im Nachhinein abgeändert werden.
Was hatte es mit der Diskussion rund um die Wahrheitspflicht auf sich?
Gegenüber einem Untersuchungsausschuss besteht die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage. Öffentlich Bedienstete dürfen sich nicht auf Geheimhaltungspflichten berufen. Ihre Befragung kann jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, die Anwesenden sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Für Verwunderung sorgten die Aussagen von Nationalratspräsident und ÖVP-U-Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP), der vor einem Jahr den Verzicht auf die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen anregte. “Bei uns hat jede Person, die Auskunftsperson ist, eine ungeheure Sorge, dort etwas Falsches zu sagen, weil sie dort unter Wahrheitspflicht steht. In Deutschland gibt es das nicht”, sagte Sobotka. SPÖ, FPÖ und Neos wiesen das sofort unter scharfer Kritik zurück. In deutschen U-Ausschüssen gilt übrigens auch die Wahrheitspflicht.
Seit wann gibt es den ÖVP-U-Ausschuss?
Am 13. Oktober des Vorjahres haben Abgeordnete von SPÖ, FPÖ und Neos von ihrem Minderheitsrecht Gebrauch gemacht und im Nationalrat gemeinsam ein Verlangen auf Einsetzung des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses eingebracht. Der Vorarlberger Wirtschaftsbund ist nun auch ein Teil davon.
Darf ich als Bürger auch zuhören?
Prinzipiell sind U-Ausschüsse nicht öffentlich. Journalisten gelten jedoch als Vertreter der Öffentlichkeit und dürfen daher teilnehmen. Bild- und Tonaufnahmen sind jedoch nicht erlaubt. In den vergangenen Jahren gab es aber zunehmend schriftliche Live-Ticker von Online-Medien.
Was ist eine Vertrauensperson?
Jede Auskunftsperson kann sich bei ihrer Einvernahme durch eine Vertrauensperson begleiten und beraten lassen. Die Vertrauensperson hat aber nicht das Recht, Erklärungen abzugeben oder an Stelle der Auskunftsperson zu antworten. Wen Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Mittwoch mitnimmt, wurde den VN von seinem Büro noch nicht beantwortet.