Einigung naht: Hoffnung auf gläserne Parteikassen

Politik / 25.06.2022 • 06:00 Uhr / 6 Minuten Lesezeit
Das sogenannte Parteienförderungsgesetz schreibt den Parteien künftig eine strengere Offenlegungspflicht vor. Der Landtag soll es im Herbst beschließen. <span class="copyright">VN/STEURER</span>
Das sogenannte Parteienförderungsgesetz schreibt den Parteien künftig eine strengere Offenlegungspflicht vor. Der Landtag soll es im Herbst beschließen. VN/STEURER

Regierung und Opposition befinden sich bei den Verhandlungen zum Parteienförderungsgesetz in Vorarlberg auf der Zielgeraden.

Schwarzach Am Ende sollen die Regeln die strengsten in Österreich sein. Das war das Ziel vor den Verhandlungen zum neuen Parteienförderungsgesetz, welches striktere Transparenzregeln fixieren soll. Mittlerweile befinden sich die Gespräche auf der Zielgeraden. ÖVP und Grüne haben der Opposition den vorerst letzten Entwurf übermittelt. Bis Montag ist Zeit für Rückmeldungen. Dann soll das Gesetz dem zuständigen Ausschuss zugewiesen und direkt nach der Sommerpause im Landtag beschlossen werden.

Das sogenannte Parteienförderungsgesetz schreibt den Parteien künftig strengere Offenlegungspflicht vor. So müssen sie auch Vermögen und Schulden darstellen, auch eine genaue Auflistung der Einnahmen und Ausgaben bis hin zur Gemeindeebne. Die Wahlkampfkosten werden ebenso begrenzt wie die Zahl der Wahlplakate. Datum des Inkrafttretens ist der 1. Jänner 2023.

Hoffen auf ein OK

„Wir bekommen hoffentlich von allen das Ok“, zeigt sich ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück optimistisch. Bei den Gesprächen hätten die Fraktionen schon „kräftig diskutiert, aber in Summe war es ein gutes Miteinander“.

Frühstück berichtet von kräftigen Diskussionen. <span class="copyright">Apa</span><span class="copyright"></span><span class="copyright"></span>
Frühstück berichtet von kräftigen Diskussionen. Apa

Zuletzt hakte es noch bei der praktischen Umsetzung mancher Regeln, etwa bei der Meldung von Kleinstspenden. Im vorläufig finalen Gesetzesentwurf, der den VN vorliegt, heißt es nun, dass diese erst ab einem Gesamtwert von 150 Euro pro Jahr und Spender in den Rechenschaftsberichten gesondert auszuweisen sind.

Weniger anonyme Mitgliedsbeiträge

Umstritten war auch die Regelung zu Mitgliedsbeiträgen. Diese hätte laut den ursprünglich vorgelegten Plänen nämlich erst ab 5000 Euro offengelegt werden müssen. Alles darunter wäre anonym geblieben. Die Opposition war damit alles andere als zufrieden. „Hier mussten wir uns lange unterhalten“, erzählt FPÖ-Obmann Christof Bitschi. Nun steht ein Kompromiss, wonach alle Mitgliedsbeiträge an die Landespartei, eine Gliederung der Partei oder an eine nahestehende Organisation auszuweisen sind, wenn sie einen Wert von 300 Euro übersteigen. Damit ist auch der Vorarlberger Freiheitliche zufrieden.

Bei den Mitgliedsbeiträgen sei ein Kompromiss gefunden worden, hält Bitschi fest. <span class="copyright">APA</span>
Bei den Mitgliedsbeiträgen sei ein Kompromiss gefunden worden, hält Bitschi fest. APA

“Echte gläserne Parteikassen”

Grünen-Klubobfrau Eva Hammerer spricht von einem Meilenstein. Mit dem Parteienförderungsgesetz würde umgesetzt, wofür die Grünen seit Jahrzehnten kämpften. „Das sind echte gläserne Parteikassen, wo sämtliche Geldflüsse nachvollziehbar und offengelegt werden.“ Gleiches gilt für Schulden und Vermögen, Unternehmensbeteiligungen sowie alle Einnahmen (von Spenden bis Inserate und Sponsorings) und Ausgaben von Parteien, ihren Gliederungen bis auf die Gemeindeebene hinunter sowie parteinahen Organisationen.

Hammerer ortet einen Meilenstein. <span class="copyright">APA</span>
Hammerer ortet einen Meilenstein. APA

Auch für Wahlkämpfe gibt es strengere Regeln. So dürfen Parteien künftig maximal 2,85 Euro pro wahlberechtigter Person in Vorarlberg aufwenden, bislang gab es hier keine Maßgabe. Eine Obergrenze soll es auch für die Wahlplakate geben. So darf jede Partei höchstens 300 Standorte dafür verwenden. An maximal 50 Standorten sind Großplakate oder große digitale Werbeanlagen erlaubt. Zusätzlich hat jede Partei einen Wahlwerbungsbericht zu erstellen, der innerhalb von sechs Monaten nach dem Wahltag im Amtsblatt zu veröffentlichen ist. 

Höhere Strafen

Wer sich nicht an die Regeln hält, wird bestraft. Überschreitet eine Partei etwa die Wahlkampfkostenobergrenze, muss sie den Betrag bis zur dreifachen Summe zurückzahlen. Werden zu viel Wahlplakate aufgestellt, sind bis zu zehn Prozent der gewährten Förderung zurückzuzahlen. Hat eine Partei eine anonyme Spende von über 150 Euro angenommen, droht die dreifache Rückzahlung. Wie hoch die Strafen sind, soll ein neu eingerichteter unabhängiger Transparenzsenat entscheiden.

Es gehe nur noch um einen Feinschliff, sagt Auer. <span class="copyright">APA</span>
Es gehe nur noch um einen Feinschliff, sagt Auer. APA

Hinzu kommt, dass er Landesrechnungshof umfassende Prüfrechte und Einschau in die Bücher der Parteien und parteinaher Vereine erhalten wird. Bislang kann er nur die ziffernmäßige Richtigkeit der Angaben prüfen, künftig sollen auch die bestehenden Vorschriften, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit untersucht werden können.

Verhandlungen vor Abschluss

Bis Montag haben die Oppositionsparteien nun Zeit für eine Rückmeldung zum finalen Gesetzesentwurf: „Die großen Brocken sind erledigt. Jetzt geht es noch um den Feinschliff“, erklärt die geschäftsführende SPÖ-Klubobfrau Manuela Auer. Auch Neos-Chefin Sabine Scheffknecht ist zufrieden, wenngleich „wir uns an der einen oder anderen Stelle noch eine Verschärfung oder mehr Klarheit gewünscht hätten“. Der vorliegende Kompromiss sorge aber jedenfalls dafür, dass die Finanzen aller Parteien transparent gemacht und die Wahlkämpfe sparsamer werden, ist Scheffknecht überzeugt. „Wir prüfen noch den finalen Entwurf und werden die Verhandlungen hoffentlich nächste Woche abschließen können.“

Scheffknecht hofft, dass die Verhandlungen kommende Woche abgeschlossen werden können. <span class="copyright">APA</span>
Scheffknecht hofft, dass die Verhandlungen kommende Woche abgeschlossen werden können. APA