Schwangerschaftsabbruch: Eine Lösung bis Jahresende

Die Landesrätin sucht eine Nachfolge für das Angebot in Bregenz.
Bregenz Bis Ende des Jahres soll eine Lösung für die Nachfolge von Benedikt-Johannes Hostenkamp in Vorarlberg gefunden sein. Das beteuert Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) auf VN-Anfrage. Der Gynäkologe ist der einzige Arzt im Land, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt, steht nun aber vor seiner Pension. Um Detailfragen zu beantworten, sei es zu früh, heißt es seitens des Landes. Die Gespräche mit allen Systempartnern laufen oder sind in Planung.
Gesellschaftlicher Druck
Für Hostenkamp ist klar, dass eine Klinik außerhalb des Krankenhauses Vorteile hat: „Es muss eine ärztlich geleitete Einrichtung sein, die in Anästhesie und Gynäkologie Facharztstandard bietet.“ Ideal wäre, wenn mehrere Ärzte Dienste in der Klinik übernehmen. „Es will keiner sein Schild hinhängen. Das gibt den Kollegen und Kolleginnen einen gewissen Schutz“, auch wenn es sich ohnehin früher oder später herumspreche.
Eine solche Erfahrung habe er bei seinen Anästhesisten in der Praxis gemacht. Nachdem sein ursprünglicher Kollege in Pension ging, seien manche vertretungsweise eingesprungen, aber nach ein, zwei Mal nicht mehr gekommen. „Der gesellschaftliche Druck wurde ihnen zu groß. Jetzt haben wir wieder eine Anästhesistin aus Deutschland. Wenn wir sie nicht gefunden hätten, hätten wir vor einem Jahr schließen müssen.“
In einer gemeinsamen Klink können Ärzte und Ärztinnen sowie Anästhesisten und Anästhesistinnen Dienste übernehmen. Arbeiten Sie üblicherweise im Krankenhaus, wäre zugleich klar, dass sie an diesem Tag für Spitalsdienste verhindert sind. Das verringere das Konfliktpotenzial mit Kollegen, sagt Hostenkamp.
“Zimmer 10 als Abbruchszimmer?”
Ein Angebot direkt im Spital hält er für schlechter. „Die OP-Aufklärung und körperliche Untersuchung ist ein Standbein. Das andere ist die Psychosomatik und die kommt im Krankenhaus regelmäßig zu kurz.“ Gleichzeitig dürften keine Pflegekräfte und Ärzte zu Diensten im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen beordert werden. Sie müssen sich klar dafür entscheiden. „Das führt schon einmal zu einer Bewertung zwischen denen, die es machen und denen, die es nicht machen. Das reicht am Ende bis hin zum OP-Katalog.“ Gleichzeitig könnten Patientinnen, die zum Schwangerschaftsabbruch ins Spital kommen, nicht neben Patientinnen gelegt werden, die eine Fehlgeburt erlitten oder denen eine Fehlgeburt droht. „Also muss man separieren. Plötzlich wäre zum Beispiel Zimmer 10 das Abbruchszimmer.“ Dass das Angebot für die betroffenen Frauen anonymer wäre, hält Hostenkamp für ein Scheinargument. Die Bordsteinberater würden sich bestimmt auch vor Krankenhäuser stellen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Fristenlösung
Grundsätzlich steht in Österreich auf eine Abtreibung eine Freiheits- oder Geldstrafe, außer der Schwangerschaftsabbruch erfolgt innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft (Fristenregelung). Eine Abtreibung zu einem späteren Zeitpunkt ist nur erlaubt, wenn eine ernste Gefahr für die Schwangere besteht, sie jünger als 14 Jahre ist oder eine schwere geistige oder körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten ist. Die Kosten werden von der Sozialversicherung übernommen, wenn der Abbruch aus medizinischen Gründen notwendig ist.
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