So soll der U-Ausschuss schärfere Zähne bekommen

Zur Reform der Untersuchungsausschüsse auf Landesebene: Einiges ist geklärt, zentrale Fragen sind noch offen.
Bregenz Der Landtag trotzt der Sommerpause, zumindest ein wenig. Schließlich soll die Reform der Untersuchungsausschüsse rasch vorangetrieben werden. Dazu trafen sich die Klubobleute aller Landtagsparteien am Dienstag zum Gespräch. Der Austausch sei konstruktiv gewesen, heißt es auf VN-Nachfrage. An den Kontrollrechten werde ordentlich geschraubt. Bis zur Umsetzung scheint aber noch Geduld gefordert.
Erste Gesetzesentwürfe
Unterm Strich drehen sich die Verhandlungen um ein Thema: Der U-Ausschuss soll Zähne erhalten. Darauf haben sich die Parteien bereits vor der Sommerpause und entsprechend 13 Themenblöcke für die Reform definiert.
“Es ist ein konstruktives Miteinander. Am 15. September werden wir weitermachen. Von den 13 Punkten der Ausschussvorlage haben wir sicher schon ein gutes Drittel abgearbeitet.“
Roland Frühstück, Klubobmann ÖVP
Demnach sollen unter anderem mehrere Fraktionen einen U-Ausschuss einsetzen und der Verfahrensanwalt auf Basis einer Personenliste bestellt werden können. Dies scheint mittlerweile außer Streit zu stehen. Laut Gesetzesentwürfen, welche den VN vorliegen, wären keine groben Anpassungen nötig. Diese sehen etwa vor, dass künftig sowohl drei Abgeordnete einer Landtagspartei oder mindestens sechs Abgeordnete verschiedener Fraktionen einen U-Ausschuss einberufen könnten. Was den Verfahrensanwalt betrifft, soll der Landtagspräsident in Rücksprache mit einer rechtswissenschaftlichen Fakultät und dem Landesverwaltungsgericht eine Liste von mindestens fünf dafür geeigneten Personen erstellen. Daraus würde der Verfahrensanwalt im Einvernehmen mit dem erweiterten Präsidium ausgewählt.
Schlichtungsstelle unklar
Diskussionsbedarf besteht dem Vernehmen nach weiterhin im Bereich des Prüfungsgegenstands. Die Koalitionsparteien scheinen darauf zu beharren, dass nur die öffentliche Verwaltung untersucht werden kann, die Oppositionsparteien hingegen darauf zu pochen, dass auch landeseigene Betriebe ins Visier des U-Ausschusses geraten können.
“Die Gespräche laufen besser als erwartet. Besonders wichtig wird es ein, dass wir eine Lösung zur Streitbeilegung finden. Mir wäre es am liebsten, wir versuchen das mit dem Landesverwaltungsgericht.”
Christof Bitschi, Klubobmann FPÖ
Wesentlich wird zudem die Frage einer Schlichtungsstelle. Bislang ist es in Vorarlberg so, dass es keine Pflicht zur Aktenlieferung gibt, ebenso wenig die Pflicht, nach einer Ladung vor dem U-Ausschuss zu erscheinen. Wer in welchem Umfang liefern und wer tatsächlich erscheinen muss, könnte in Streitfragen das Landesverwaltungsgericht klären. Dieses könnte auch angerufen werden, sollte es beim Prüfungsgegenstand Unstimmigkeiten geben. Alle verfassungsrechtlichen Bedenken sind dazu aber noch nicht ausgeräumt.
Live-Übertragung?
Unklar ist außerdem, ob und in welchem Ausmaß, die Öffentlichkeit die Befragungen im U-Ausschuss verfolgen kann. Hier diskutieren die Abgeordneten dem Vernehmen nach, ob eine Live-Übertragung der Sitzungen angebracht ist, oder ob diese doch zu „einem medialen Theater“ führen könnte.
“Unser Ziel ist nun ein Zwischenergebnis bis Oktober. Wir haben heute beschlossen, noch Experten zu gewissen Themen einzuladen. Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle wird zentral sein.”
Sabine Scheffknecht, Klubobfrau Neos
Fest steht offenbar, dass die Reform wohl nicht mit dem Parteienförderungsgesetz am 2. Oktober mitbeschlossen werden kann. In der Einigung vor der Sommerpause haben sich die Klubobleute die Frist bis Anfang 2023 gesetzt.