Neues Abtreibungsangebot in Sicht: Es kommt Bewegung in die Debatte

Vorsichtiger Optimismus nach ersten Gesprächen: Gynäkologe spricht von “Feuerwehr”.
Schwarzach Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher will bis Jahresende eine Nachfolge für Benedikt-Johannes Hostenkamp gefunden haben. Er ist der einzige Arzt in Vorarlberg, der Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Fristenregelung durchführt, steht mit seinen 70 Jahren aber kurz vor der Pension. Am Montag haben sich Hostenkamp und Rüscher zu einem Gespräch getroffen, welches wohlwollend und freundlich abgelaufen sei, berichtet der Arzt. „Ich bin nun vorsichtig optimistisch. Es wird in alle Richtungen sondiert.“ Auch die Gesundheitslandesrätin hatte einen positiven Eindruck von dem Treffen. “Allerdings ist es aus unserer Sicht zu früh, Detailfragen zu beantworten”, teilt ihr Büro auf VN-Anfrage mit. Weitere Gespräche würden geführt.
Gespräch in der Fachgruppe
Auch Hostenkamp kann noch nichts Konkretes sagen, nur dass bis 31. Dezember alles in trockenen Tüchern sein soll: „Ich wurde auch gefragt, ob ich bereit bin, Nachfolger einzuarbeiten oder vertretungsweise zur Verfügung zu stehen.“ Mit der Landesrätin bleibe er in Kontakt. „Vieles wird aber auch noch vom Gespräch mit der Fachgruppe der Gynäkologen am 12. September abhängen.“
Konkrete Angebote liegen noch nicht vor. „Für die Landesrätin ist es doch ein schwieriger Spagat zwischen ihrem Frauenherz und den Konservativen in der ÖVP.“ Den sogenannten Lebensschützern, die gegen Abtreibungen im Rahmen der Fristenlösung mobil machen, richtet Hostenkamp aus, dass „wir die Feuerwehr sind“. Wer denke, dass es keine Feuerwehr brauche, nur weil Brandschutzmaßnahmen eingebaut sind, liege falsch.
Grundsätzlich steht auf eine Abtreibung in Österreich eine Freiheits- oder Geldstrafe. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur legal, wenn sich die Frau ohne Druck von außen frei dazu entscheidet, wenn der Abbruch von einem Arzt durchgeführt wird, wenn eine ärztliche Beratung stattgefunden hat und wenn die Frist nicht überschritten wurde.“ Die Frist läuft drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft ab. „Sie ist aber nur eine der vier Bedingungen für die Straffreiheit. Die Beratung steht im Mittelpunkt“, hält der Arzt fest.
Wäre ein Gesetz wie die Fristenregelung real nicht anwendbar, müsse der Staat dafür sorgen. Noch sei eine private Lösung nicht ausgeschlossen. Hostenkamp glaubt sogar, dass in Vorarlberg ein Angebot in einer an ein Spital angegliederten Klinik oder einer Privatklinik realistisch ist.
Fehlende Bannmeile
Was ihm noch fehlt, ist eine Bannmeile: „Es stört mich nicht, wenn die sogenannten Lebensschützer ihr Gebetsvigil für mich machen. Aber es stört mich, wenn sie meine Patientinnen belästigen.” Man müsste regeln, dass diese Bordsteinberater weggewiesen werden. “Hier geht es um Nötigung gegen die freie Berufsausübung und gegen meine Patientinnen, weil viele so aufgewühlt in die Praxis kommen und mehr Narkosemittel brauchen.“