So funktioniert die Strompreisbremse

Politik / 07.09.2022 • 17:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit

Grundbedarf an Strom soll bis Mitte 2024 gesichert werden.

Wien Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat die Strompreisbremse beschlossen. Diese deckelt den Tarif überraschend sogar bis Mitte 2024. Erstmals soll die Erleichterung auf der Stromrechnung für Dezember ablesbar sein.

Wie sieht die Strompreisbremse im Detail aus?

Türkis und Grün wollen die hohen Energiekosten abfedern. Demzufolge soll jeder Haushalt für einen bestimmten Anteil am Stromverbrauch einen geringeren Preis bezahlen. Das subventionierte Grundkontingent pro Zählpunkt beträgt 2900 kWh. Laut Bundesregierung entspricht das 75 Prozent des Strombedarfs eines durchschnittlichen österreichischen Haushaltes bzw. laut Zahlen des Energieministeriums (BMK) in etwa dem Verbrauch eines Drei- bis Vierpersonenhaushalts. Bis dahin wird nur zehn Cent pro Kilowattstunde verrechnet, für alles darüber ist der Marktpreis fällig.

Mit welchen Ersparnissen kann man rechnen?

Die Regierungsmaßnahme soll eine jährliche Entlastung von etwa 500 Euro bringen, informiert Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Mittwoch. Der E-Control zufolge verbraucht rund die Hälfte der Haushalte weniger als 2500 Kilowattstunden im Jahr und profitiert somit zur Gänze von der Strompreisbremse.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Regierung veranschlagt für die Maßnahme zwischen drei und vier Milliarden Euro, je nach Entwicklung der Strompreise.

Warum ist Vorarlberg unzufrieden?

Das Land fordert eine Überarbeitung der Maßnahme. Vorarlberger Kundinnen und Kunden würden praktisch nicht entlastet, sagte Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP). Das liegt an dem vergleichsweise niedrigen Strompreis. Laut illwerke vkw kostet eine Kilowattstunde Strom für einen Vorarlberger Durchschnittshaushalt aktuell 16 Cent. In Wien sind es über 42 Cent. Die Gesamtstromrechnung für den genannten Haushalt im Land läge heuer bei 644 Euro. Illwerke vkw garantierte den Strompreis bis Ende März.

Für wie treffsicher wird das Instrument eingeschätzt?

Das Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo begrüßt, dass einzelne Punkte seines eigenen Modells zur Strompreisbremse übernommen wurde. Das Grundkontingent für kleine Haushalte sei aber sehr großzügig bemessen. Dadurch fehlten Anreize zum Energiesparen. Dass nicht zwischen zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterschieden werde, schränke die Treffsicherheit weiter ein. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) verwies am Mittwoch auf die zusätzlichen Hilfen für finanzschwächere Personen. Die Unterstützung von Haushalten, die von der GIS befreit sind, ist im Sinne der sozi­alen Treffsicherheit positiv zu bewerten, resümiert das Wifo. Sie sollen 200 Euro erhalten. Haushalte mit mehr als drei Personen können per Antrag weitere Erleichterungen bekommen.

Welche Auswirkungen wird das auf den Strompreis haben?

Die Kompensation eines den Fixpreis übersteigenden Marktpreises soll bei 40 Cent pro kWh ge­deckelt sein. Das heißt, so das Wifo, die maximale Kompensation der Energieversorgungsunternehmen beträgt 30 Cent pro kWh. Darüber liegende Preissteigerungen müssen die Energieversorgungsunter­nehmen selbst decken. Dieser Ankerpreis könne dazu führen, dass mittelfristig alle Energieversorgungsunternehmen einen Einheitstarif zu 40 Cent anbieten werden, um die Differenz zwi­schen dem Ankerpreis und ihrem Schattentarif (also dem kalkulatorischer Strompreis) abzuschöpfen.

Warum kommt Kritik an der fehlenden Berücksichtigung der Haushaltsgröße?

Das gewerkschaftsnahe Institut Momentum bezeichnet die Strompreisbremse zwar als unumgänglich, sie müsse aber nachgeschärft werden. In ihrer jetzigen Form wirke die Strompreisbremse regressiv: Haushalte im einkommensstärksten Fünftel erhalten 416 Euro, jene mit den niedrigsten Einkommen 386 Euro. Das zeigten Berechnungen auf Basis der Konsumerhebung. Lediglich die zusätzliche Einmalzahlung für GIS-Bezieher stellt für zumindest 300.000 Haushalte eine soziale Staffelung sicher, sagt Oliver Picek, Chefökonom am Momentum Institut. Er schlägt vor, dass das automatisiert über Einkommensdaten des Finanzministeriums oder falls notwendig mittels Antrags wie bei der GIS passiert. Magdalena Raos, Julia Schilly

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