U-Ausschuss droht Wallner mit dem Höchstgericht

Verweigerte Aktenlieferung sei zu wenig begründet gewesen.
Wien, Bregenz Am 28. Juni 2022 langte beim ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss des Nationalrates ein Schreiben von Markus Wallner (ÖVP) ein.
Darin hielt Vorarlbergs Landeshauptmann fest, dass er einer Aktenanforderung des Parlaments nicht nachkommen könne – die angeforderten Unterlagen stünden in keinem Zusammenhang zu möglicherweise illegalen Vorgängen. Der U-Ausschuss wollte nämlich Akten über gewerberechtliche, wasserrechtliche und umweltrechtliche Verfahren bei Unternehmen, die im Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ des Vorarlberger Wirtschaftsbunds inserierten.
Damit möchten die Abgeordneten überprüfen, ob Amtsträger in diesen Verfahren Vorteile gewährten oder von diesen Amtsträgern Vorteile gefordert wurden. Doch anstatt der Akten lieferte Wallner eine 188-seitige Liste, in der er festhielt, dass er in keinem der 755 geprüften Verfahren vorlagepflichtig sei – jeweils gekennzeichnet mit einem „Nein“ in der letzten Spalte.

Das will der U-Ausschuss nicht auf sich sitzen lassen. In einem gestern, Donnerstag, wirksam gewordenen Verlangen der SPÖ fordern die Abgeordneten Wallner nun auf, genauer zu begründen, weshalb er die Akten nicht liefert: „Der Landeshauptmann von Vorarlberg wird aufgefordert, binnen zwei Wochen seiner Verpflichtung zur Vorlage aller Akten und Unterlagen nachzukommen, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese für die Untersuchung abstrakt relevant sind.“ Die Fraktionen von FPÖ, Grünen und Neos unterstützen das Verlangen inhaltlich.

Der U-Ausschuss könne sein Ziel, nämlich die Aufklärung zu politischen Zwecken, nur erreichen, wenn er über eine umfassende Informationsgrundlage verfügt. Außerdem sei er zur Untersuchung von Verfahren des Landes berechtigt, weil er nur Akten im Zusammenhang mit der mittelbaren Bundesverwaltung anfordere: Dabei werden Aufgaben, deren Kompetenz eigentlich dem Bund obliegt, Behörden auf Landesebene übertragen. SPÖ-Nationalrat Reinhold Einwallner betont im VN-Gespräch, wie wichtig diese Akten für die politische Aufklärung sind: „Im U-Ausschuss versuchen wir zu klären, ob es einen Einfluss auf die mittelbare Bundesverwaltung gegeben hat. Pauschal und ohne Angabe von Gründen einfach in hunderten Fällen zu sagen, dass sie keine Relevanz hatten, ist als Auskunft dafür zu wenig. Wir brauchen eine klare Begründung, dass nichts da ist.“ Wallner hat gemäß Verfahrensordnung nun zwei Wochen Zeit, der Aktenaufforderung nachzukommen – oder eben genauer zu begründen, weshalb er sie nicht liefert.

Sollte der ÖVP-Politiker diesem Verlangen des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses nicht nachkommen, droht ihm ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, wie SPÖ-Klubjurist Florian Steininger erklärt: „Dann muss er auch alle Akten dem VfGH vorlegen.“ Damit kann das Höchstgericht überprüfen, ob Wallner dazu berechtigt war, keine Akten zu liefern. Oder ob die Abgeordneten eben doch ein Recht auf die Unterlagen haben.
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