Der Landeshauptmann lässt den U-Ausschuss weiter zappeln

Land Vorarlberg schickt Schreiben an den Nationalrat, Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) liefert keine weiteren Akten an den Nationalrat.
Wien, Bregenz „Der Landeshauptmann von Vorarlberg hat nach einer aufwendigen und umfangreichen Untersuchung all jene Informationen geliefert, die er liefern durfte und liefern musste.“ Zu diesem Schluss kommt das Land Vorarlberg in einem Schreiben an den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss des Nationalrats. Dieser forderte bei Markus Wallner (ÖVP) Akten. Sie behandeln gewerberechtliche, wasserrechtliche, umweltrechtliche Verfahren und damit zusammenhängende verwaltungsstrafrechtliche Belange bei Unternehmen, die im Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ des Vorarlberger Wirtschaftsbunds inserierten.
Doch der Regierungschef schickte nach VN-Informationen keine Akten nach Wien, sondern ein 188-seitiges Dokument. In diesem listete das Land zwar alle in Frage kommenden Verfahren auf. In der letzten Spalte beantwortete Wallner die Frage „Gibt es Anhaltspunkte, dass im Zuge dieses Verfahrens an diese Unternehmen Vorteile gewährt worden sind oder für die Vornahme von Amtsgeschäften seitens dieser Organe Vorteile gefordert worden sind?“ Allerdings gibt es vom Landeshauptmann nur ein knappes „Nein“. Das war dem U-Ausschuss zu wenig, auf Verlangen der SPÖ-Fraktion wurde eine neue Forderung nach Bregenz ins Landhaus geschickt – mit der Bitte, genau zu begründen, weshalb die einzelnen Verfahren nicht zumindest abstrakt relevant sind. Das war vor drei Wochen.
Nun ist die Antwort in Wien angelangt und aus Sicht des U-Ausschuss fällt sie ernüchternd aus. Das Dokument liegt den Vorarlberger Nachrichten vor. Wallner kritisiert darin den Untersuchungsgegenstand als Ganzes und zweifelt seine Verfassungskonformität an. Weiters sei es ihm gesetzlich untersagt, Akten, die nicht abstrakt relevant sind, überhaupt zu liefern. Um seinen Standpunkt der ausführlichen Prüfung der Verfahren zu unterstreichen, legte Wallner – laut eigener Aussendung – auch die Kommunikation mit den Dienststellen des Landes vor.
Die Verlangen des Ausschusses seien ebenfalls unzulässig, weil sie zu wenig begründet gewesen seien. Der Ausschuss stützte sich auf eine „Eidesstattliche Erklärung“ eines Vorarlberger Managers, der angab, dass Wallner persönlich um Inserate in der „Vorarlberger Wirtschaft“ geworben und dabei Entgegenkommen bei Verfahren in Aussicht gestellt habe – die VN berichteten. Das sei nach der Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofs zu dünn, weist das Land hin: „Diese unvollständige Wiedergabe eines bislang nicht konkretisierten und nicht konkretisier- oder überprüfbaren Vorwurfs ist keine ausreichende Begründung.“
Nina Tomaselli, Grüne Fraktionsführerin im U-Ausschuss, kann das Schreiben des Landes nicht nachvollziehen: „Es war zu erwarten, dass Landeshauptmann Wallner sich weiterhin sträubt, die Akten offenzulegen.“ Sie fordert erneut einen U-Ausschuss auf Landesebene zum Wirtschaftsbund, „damit die Fakten auf den Tisch kommen“, und nimmt SPÖ, FPÖ und Neos in die Pflicht: „Die Opposition soll sich endlich einen Ruck geben.“ Der U-Ausschuss könnte nun beim Verfassungsgerichtshof die verweigerte Aktenlieferung beeinspruchen, die SPÖ prüft ein solches Vorgehen noch, wie auch die Grünen. Und Sabine Scheffknecht, Chefin der Vorarlberger Neos, kann das Schreiben des Landes nicht nachvollziehen: „Es stellt sich die Frage, wieso die ÖVP sich so vehementen weigert, Akten zu liefern. Wer nichts zu verbergen hat, kann alles offenlegen.“