Zelte in Feldkirch kommen fix

Politik / 20.10.2022 • 16:45 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Zelte in Feldkirch kommen fix
Im Tirol werden die Zelte bereits aufgestellt, Vorarlberg soll am Freitag folgen. In Vorarlberg meint man, hier noch mitreden zu können. APA/Liebl, VN/Harz

Ab Freitag stehen in Feldkirch Zelte bereit, um Flüchtlinge aufzunehmen, auch wenn man im Landhaus anders denkt.

Bregenz, Feldkirch Die Ankündigung, dass nun in den Bundesländern die ersten Zeltlager zur Unterbringung von Flüchtlingen aufgestellt werden sollen, kam im Landhaus Bregenz nicht gut an. Denn Zeltstädte sind das letzte, was man in Vorarlberg will.

In Tirol werden 12 Zelte am Donnerstag aufgestellt. Von der Tiroler Bauordnung sahen sich die Bundesbehörden hier nicht beeinträchtigt. <span class="copyright">APA/Liebl</span>
In Tirol werden 12 Zelte am Donnerstag aufgestellt. Von der Tiroler Bauordnung sahen sich die Bundesbehörden hier nicht beeinträchtigt. APA/Liebl

Bei der Bundesbetreuungsagentur (BBU) geht man davon aus, dass bis Freitagabend fünf Zelte auf dem Gelände der Polizeischule aufgestellt werden. Damit würde man Platz für 40 Personen schaffen, die Zelte werden aber vorerst noch leer bleiben. Einerseits geht es der BBU darum, schnell reagieren zu können, andererseits gibt es noch Vorbereitungsbedarf bei der notwendigen Infrastruktur für die Zelte. Im Hintergrund hört man auch, dass die Zelte nur errichtet würden, um Beschwerden anderer Bundesländer, die sich benachteiligt fühlten, zu vermeiden.

Die Wiese bei der Polizeischule Gisingen wird zum Zeltstandort.<span class="copyright"> VN/Harz</span>
Die Wiese bei der Polizeischule Gisingen wird zum Zeltstandort. VN/Harz

Nun ist jedoch aus Sicht der Vorarlberger Politik nicht das letzte Wort gesprochen. Denn nun pocht die Stadt Feldkirch auf das Baugesetz des Landes. Demnach müssten Bauvorhaben von über 100 Quadratmetern der Stadt als Baubehörde angezeigt werden. Die fünf Zelte würden dies als gemeinsames Bauvorhaben überschreiten. Gleichzeitig könne das Areal zwar eine Vielzahl an Widmungen vorweisen vom Spielplatz bis zum Umspannwerk, aber keine von diesen erlaube eine Zeltstadt. Dafür bräuchte es eine Sondergenehmigung durch den Stadtrat.

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Bislang liegt der Stadt jedoch weder die Anzeige noch der Antrag für eine Sondergenehmigung vor, erklärt Stadtsprecherin Andrea Bachmann. Und auch das Campinggesetz biete keinen Ausweg für die BBU.

Kein Verständnis

Bei der Caritas sieht man durch die Zelte eine Grenze überschritten. “Die Entscheidung für Zelte ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich kann nicht glauben, dass es österreichweitweit keine andere Möglichkeit der Unterbringung gibt”, erklärt Caritasdirektor Walter Schmolly den VN. “Die Zelte sind ein Zeichen für das Versagen im Zusammenwirken zwischen Bundesländern und dem Bund.” Es brauche bald eine Lösung, damit die Zelte nur eine Momentaufnahme bleiben können.

Zelte in Feldkirch kommen fix
Für Caritasdirektor Walter Schmolly sind Zelte in der jetzigen Situation “definitiv inakzeptabel” VN/Steurer

Landesrat Christian Gantner ist bislang überzeugt, mit den jüngsten Anstrengungen ein Zeltlager verhindern zu können. Durch Nachverdichtungen habe die Caritas diese Woche zusätzlich über 90 Personen aufnehmen können. “Ich wäre durchaus auch dankbar, wenn der Bund diese Einsicht teilen würde, dass man geflüchtete Menschen nicht in Zelte unterbringt”, erklärt der Sicherheitslandesrat am Donnerstag in Vorarlberg LIVE. Der aufgeheizte Wohnungsmarkt helfe bei der Suche nicht. Er räumt aber ein, dass die Zelt-Debatte neuen Schwung in die Suche nach Unterkünften brachte. Es brauche neben den Unterkünften aber auch ein konsequentes Grenzregime und Aufteilung der Geflüchteten innerhalb der EU.

In Wien verlässt man sich hier auf eine Einschätzung des Innenministeriums, dass es keine Genehmigung nach dem Baugesetz brauche, erklärt BBU-Sprecher Thomas Fussenegger. Diese Einschätzung ruhe auf der Bauordnung für Tirol, hier wurden am Donnerstag die ersten Zelte errichtet. Sie dürfte jedoch für Vorarlberg gleich lauten, vermutet das BBU. Denn auch gleich der erste Paragraph des Vorarlberger Baugesetzes betont, dass die Zuständigkeiten des Bundes durch das Gesetz nicht angegriffen werden. “Schlussendlich werden dies die Juristen klären müssen”, räumt er die Komplexität des Themas ein.