Asylzelte: So schätzt Verfassungsexperte Bußjäger die Rechtslage ein

Politik / 24.10.2022 • 17:00 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Asylzelte: So schätzt Verfassungsexperte Bußjäger die Rechtslage ein
VN

Bund schaffte Fakten – trotz Widerständen von Land und Stadt. Doch wer hat recht?

Feldkirch Gegen den Willen von Land und Stadt hat der Bund Zelte zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände der Feldkircher Polizeischule aufgestellt. Vergeblich hatte Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP) auf Baurecht, Flächenwidmungsplan und Campingverordnung der Stadt verwiesen.

Quote zu 70 Prozent erfüllt

„Ich würde auf den ersten Blick die Rechtsposition der Stadt teilen“, sagt der „Ich würde auf den ersten Blick die Rechtsposition der Stadt teilen, dass es eine Bauanzeige braucht und die Flächenwidmung nicht passt“, sagt der Verfassungs- und Föderalismusexperte Peter Bußjäger zu den VN. Sollte Feldkirch tatsächlich gegen den Bund vorgehen, könnte eine Entscheidung aber dauern.

Seit Freitagabend stehen die Zelte auf dem Gelände der Feldkircher Polizeischule. <span class="copyright">VN/Rie</span>
Seit Freitagabend stehen die Zelte auf dem Gelände der Feldkircher Polizeischule. VN/Rie

Die Bundesbetreuungsagentur BBU hat Zelte in verschiedenen Ländern aufgestellt, nachdem die Bundesquartiere voll sind. Dafür zieht sie Liegenschaften und Grundstücke des Bundes heran. Am Freitagabend machte die BBU ernst und baute wie angekündigt Zelte bei der Polizeischule in Feldkirch-Gisingen auf.  Bislang sind die aber unbelegt. „Wir haben die Zelte nicht aufgestellt, damit sie leer bleiben“, sagt BBU-Sprecher Thomas Fussenegger auf VN-Anfrage. Jeden Tag werde die Lage neu evaluiert. Die Belegung hänge davon ab, wie viele Menschen von den Ländern übernommen würden. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) rechtfertigt das Vorgehen: “Es war notwendig, Zelte zu nützen.” Vorarlberg erfüllt die vereinbarte Quote, die vorschreibt, wie viele Flüchtlinge unterzubringen sind, zu rund 70 Prozent.

Am Montag standen die Zelte noch leer. <span class="copyright">VN/Rhomberg</span>
Am Montag standen die Zelte noch leer. VN/Rhomberg

Asyllandesrat Christian Gantner (ÖVP) hatte sich hingegen mehrfach dagegen Asyllandesrat Christian Gantner (ÖVP) hatte sich mehrfach gegen die Unterbringung von Menschen in Zelten ausgesprochen. Zudem zeigte er sich über die Vorgangsweise des Bundes verwundert. Immerhin habe Vorarlberg zuletzt mehr als 90 Menschen aufgenommen und arbeite daran, weitere Plätze zur Verfügung zu stellen. Mittelfristig plant das Land auch, eine Halle in Betrieb zu nehmen. Die Bemühungen Vorarlbergs stuft BBU-Sprecher Fußenegger als positiv ein. „Wir können das aber nicht bundesländerspezifisch trennen. Wir müssen die Gesamtbelegung rechnen.“ In welchem Bundesland die Zelte stehen, sei nur eines der Kriterien.

Verfassungsrechtler Bußjäger ist nicht von der Argumentation des Bundes überzeugt.
Verfassungsrechtler Bußjäger ist nicht von der Argumentation des Bundes überzeugt.

Auch in der Stadt Feldkirch ist der Ärger groß. Eine entsprechende Bauanzeige oder Anträge auf Ausnahmegenehmigungen seien nicht eingelangt, hieß es. Nach dem Verfassungsrechtler Bußjäger hat die Stadt jedenfalls gute Karten, gegen die Zelte vorzugehen. „Rein rechtlich müsste sie vorgehen wie bei jedem Schwarzbau über die Einstellung der Bauarbeiten beziehungsweise die Wiederherstellung des rechtlichen Zustandes verfügen“, erläutert Bußjäger. Das könnte wiederum die BBU bekämpfen. Letztlich müsse dann das Landesverwaltungsgericht entscheiden.

Keine ähnliche Konstellation

Der Experte hält es jedenfalls für bemerkenswert, dass eine staatliche Einrichtung gegen das Baurecht handle. An eine ähnliche Konstellation könne er sich nicht erinnern. Die Argumentation mit einer Ausnahmebestimmung, wonach das Baurecht nicht in die Zuständigkeit des Bundes eingreife, überzeuge ihn nicht. „Sämtliche Bauwerke des Bundes, mit Ausnahme von Bahnhöfen, unterliegen dem Baurecht.“ Rein theoretisch könne der Bund aber mit der Planungskompetenz im Asylwesen argumentieren; diese gehe der Flächenwidmung vor. „Das Aufstellen von Zelten ist keine Planung. Dafür benötigt es erst einmal ein Gesetz. Und selbst dann wäre das nicht von der Bauordnung ausgenommen – nur eben mit dem maßgeblichen Unterschied, dass es der Flächenwidmung nicht mehr widerspricht.“ Zusammenfassend meint der Verfassungsexperte: „In der gegenwärtigen Rechtslage hat die Stadt Feldkirch recht.“

Doch wie könnte sie gegen den Bund vorgehen? Zunächst brauche es den entsprechenden Bescheid, erläutert Bußjäger. Dann hätte die BBU vier Wochen Zeit, um eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu erheben. „Bis es verhandelt und eine Entscheidung getroffen hat, kann es schon einige Monate dauern.“ Vielleicht werden die Zelte dann schon gar nicht mehr gebraucht.