Vierstelliger Bonus für alle Pflege-Bediensteten fix

Politik / 26.10.2022 • 08:00 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
Im Dezember wird der Pflegebonus überwiesen. <span class="copyright">AFP</span>
Im Dezember wird der Pflegebonus überwiesen. AFP

Auszahlung im Dezember laut Soziallandesrätin fix. 2023 wird der Zuschuss durch 14 dividiert und monatlich ausbezahlt.

Schwarzach Das Weihnachtsgeld ist ein jährlicher Segen. Für Beschäftigte im Pflegebereich gibt es heuer einen weiteren Bonus, bestätigt Vorarlbergs Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). „Wir werden ihn mit dem Dezembergehalt auszahlen.“ Dabei handle es sich um „2000 Euro brutto-brutto“. Abzüglich des Dienstgeberbeitrags blieben bis zu 1500 Euro brutto, die je nach Gehaltsklasse der Beschäftigten entsprechend versteuert werden müssen.

Der Bonus sei ein erster Schritt, betont Wiesflecker. <span class="copyright">VOL/MAYER</span>
Der Bonus sei ein erster Schritt, betont Wiesflecker. VOL/MAYER

Alle im Pflegebereich Tätigen erhalten gleich viel, egal ob Heimhilfe oder diplomierte Pflegekraft. Der Bund stellt den Ländern dafür in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung. „Die Verteilung erfolgt auf Grundlage des Bevölkerungsschlüssels des jeweiligen Bundeslandes. Zusätzlich wurde für jedes Bundesland gesetzlich ein Ausgleichsbetrag definiert, um die Differenz zwischen der Bevölkerungsanzahl und der Beschäftigtenanzahl zu minimieren“, erklärt eine Sprecherin des Sozialressorts. Eine Aliquotierung für Teilzeitbeschäftigte ist vorgesehen. Stichtag für die Auszahlung ist der 1. Dezember dieses Jahres. Wer an diesem Tag angestellt ist, erhält den Bonus. In Vorarlberg werden das insgesamt 5274 Personen sein, erläutert Wiesflecker. Diese teilen sich auf 4092 Vollzeitstellen auf, die meisten davon in den Krankenhäusern (1942), gefolgt von Beschäftigten in teilstationären und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege (1325) – dazu zählen auch Pflegeassistenten, Heimhilfen und Sozialbetreuungsberufen –, Personen im Bereich der Behindertenbetreuung (500) sowie der mobilen Betreuung und Pflege (325).

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) stellt den Bundesländern für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung. <span class="copyright">APA</span>
Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) stellt den Bundesländern für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung. APA

In den vergangenen Tagen war im Hintergrund mehrfach zu hören, dass sich die Auszahlung verzögern könnte. Die Landesregierung sei mitverantwortlich, da sie dem Bund noch nicht alle Daten gemeldet habe. Letzteres bestätigte das Sozialministerium den VN, teilte aber gleichzeitig mit, dass dies keine Verzögerung verursachen würde. Auch Soziallandesrätin Wiesflecker stellt eine verspätete Überweisung in Abrede. Die Auszahlung finde sicher im Dezember statt. Mittlerweile seien die entsprechenden Zahlen dem Bund gemeldet worden. 

Das Bundesgesetz zur Auszahlung ist bereits seit längerem beschlossen. Laut Sozialministerium können die Länder den Beschäftigten das Geld schon überweisen. Voraussetzung ist lediglich eine „entgeltgestaltende Vorschrift“. Der Nachweis, wonach das Geld widmungsgemäß verwendet wurde, ist später zu erbringen. In Vorarlberg muss der Pflegebonus auf drei Dienst- und Entgeltsysteme abgestimmt sein, also auf die Krankenhäuser (Länderdienstrecht), die privaten Träger (Kollektivverträge) und die Gemeinden (Gemeindedienstrecht). Im November soll die entsprechende Vorschrift vorliegen. 

2023 soll der Bonus monatlich aufgeteilt ausbezahlt werden. <span class="copyright">APA</span>
2023 soll der Bonus monatlich aufgeteilt ausbezahlt werden. APA

Für das Jahr 2022 werde der Bonus noch als Einmalzahlung überwiesen, ab Jänner 2023 durch 14 dividiert und monatlich bezahlt. Darauf hätten sich die Sozial- und Gesundheitsreferenten bei einer Videokonferenz am Dienstag verständigt. Sollte dieses Jahr Geld aus dem Bundesvolumen übrigbleiben – wovon die Landesrätin in Vorarlberg ausgeht – würde dies 2023 zusätzlich verteilt. Wie genau, sei erst zu klären. Die Situation der Länder sei hier unterschiedlich. Was die anstehenden Kollektivverhandlungen betrifft, solle der Zuschuss nicht als etwaige Erhöhung miteinberechnet werden. Er wurde bundesgesetzlich unabhängig davon konzipiert.

„Der Bonus ist ein erster Schritt. In den nächsten Jahren ist es aber sicher wichtig, sich zwischen Bund und Länder über die Weiterfinanzierung auszutauschen“, sagt die Soziallandesrätin. Bislang ist der Bonus nur für dieses und kommendes Jahr gesichert. Wie es 2024 weitergeht, ist unklar. Generell müsse die Pflegefinanzierung verbessert werden. Das sei bei den anstehenden Verhandlungen zum Finanzausgleich ab kommendem Jahr unbedingt zu berücksichtigen, betont Wiesflecker.