Jetzt geht es um die Konzepte für den Kinderschutz

Ein bundeseinheitliches Kinderschutzgesetz soll her, sagen die Koalitionsparteien auf Bundesebene. Über die Details wird aber noch verhandelt. Die grundlegende Kompetenz für die Materie soll bei den Ländern bleiben.
Wien Der Wunsch des Vorarlberger Kinder- und Jugendanwaltes geht wohl nicht in Erfüllung: „Hier war die Verländerung sicher nicht förderlich“, sagte Christian Netzer vergangene Woche zu den VN und sprach damit die Kompetenzverschiebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vom Bund zu den Ländern an. Dass diese Entscheidung aus dem Jahr 2018 zurückgenommen wird, können sich ÖVP als auch Grüne jedoch nicht vorstellen. Der Kinderschutz soll künftig aber ausgebaut werden.
Schutz gegen alle Gewaltformen
Ihren Ausgang nahm die aktuelle Debatte über besseren Schutz von Minderjährigen vor Übergriffen vor dem Sommer: Damals wurde bekannt, dass ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann mehrtägige Feriencamps für Kinder veranstaltet hatte. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) forderte daraufhin ein allgemeines Berufsverbot im Kinder- und Jugendbereich für verurteilte Sexualstraftäter.
Darüber ist sich die türkis-grüne Koalition auch inhaltlich einig, Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) möchte die Novelle des Strafrechts aber mit weiteren Reformen verbunden sehen: „Wir müssen unsere Kinder vor Gewalt schützen, egal ob es um sexualisierte, physische oder psychische Gewalt geht“, erklärt die Alberschwenderin.

Auch Abgeordneter Norbert Sieber, der für die ÖVP den Themenkomplex mitverhandelt, sieht das ähnlich. Der Bregenzer plädiert für Schutzkonzepte in Tätigkeitsfeldern mit Kindern, zum Beispiel bei Sportvereinen, kritisiert aber eine mögliche Verpflichtung für jeden Verein: „Es ist die Frage, bis zu welchem Kleinstverein man das dann durchzieht. Für bundesweite Organisationen, zum Beispiel das Jugendrotkreuz, ist das dann einfacher umzusetzen, die haben das nämlich schon. Für jeden Leiter von Jugendkapellen wird es schwieriger.“
Neßler möchte Vereinen und Organisationen „bestmögliche Unterstützung bei der Etablierung von Schutzkonzepten“ bieten. Dazu sollen zusätzliche Fördertöpfe oder eine Zertifizierungsstelle zählen. Sie betont außerdem die Vorteile solcher Konzepte, die den Vereinen selbst „große Sicherheit und Vorteile“ brächten.
Kompetenzverschiebung kein Thema
Im Allgemeinen gehe es um einen effektiven Kinderschutz, betont Neßler: „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in Sicherheit sind. Wenn wir Kinderrechte ernst nehmen, müssen wir eine Verpflichtung schaffen, die es derzeit nicht gibt.“ Das soll mit einem einheitlichen Kinderschutzgesetz möglich sein, „mit Schutzkonzepten und Präventionsmaßnahmen. Für eine Rücknahme der ‚Verländerung‘ haben wir keine Mehrheit.“ Norbert Sieber ergänzt: „Über eine Änderung der Verfassung wird derzeit nicht diskutiert.“

Dass der Kinderschutz grundsätzlich forciert werden müsse, stehe außer Streit, das angesprochene Berufsverbot zähle dazu: „Aber das kann nicht alleine den Unterschied machen“, bekräftigt der ÖVP-Mandatar. Einen Zeitplan für die Gesetzesänderungen können die Abgeordneten nicht nennen, es werde aber intensiv verhandelt. Das betont auch ein Sprecher von Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) auf VN-Nachfrage. Und ein Sprecher von Justizministerin Alma Zadić (Grüne), die für die strafrechtlichen Verschärfungen inhaltlich zuständig ist, verweist auf das Statement aus dem Grünen Klub über die laufenden Verhandlungen.
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