Exoten als Haustiere: Schlangen, Skorpione, Spinnen und Co. in Vorarlberg

Bundesregierung will bei der Haltung von Wildtieren gesetzlich nachschärfen.
Schwarzach Es war ein ungewöhnlicher Fund, den Mitarbeiter der Nenzinger Müllumladestelle im Oktober machten. In einem Bettbezug entdeckten sie eine rund 160 Zentimeter lange und zwölf Kilogramm schwere Schlange, eine Boa constrictor. Die Polizei brachte das Tier in den Wildpark Feldkirch. Es handelt sich um keinen Einzelfall.

Immer wieder tauchen vermeintlich herrenlose Exoten auf. Betriebsleiter Christian Amann pocht auf mehr Aufklärung für private Halterinnen und Halter. Die Bundesregierung arbeitet bereits an einer gesetzlichen Verschärfung.
Besondere Anforderungen
In Österreich geben das Tierschutzgesetz beziehungsweise die zweite Tierhaltungsverordnung den rechtlichen Rahmen vor. Außerhalb von Zoos und wissenschaftlichen Einrichtungen ist beispielsweise die Haltung von Menschenaffen, Geparden, Hyänen oder Robben tabu. Private dürfen aber durchaus etwa Reptilien, Lurche oder bestimmte Wildvögel halten. Sie gelten als Wildtiere mit besonderen Anforderungen und sind anzeigepflichtig. Konkret müssen sich Halterinnen und Halter binnen zwei Wochen bei der Bezirkshauptmannschaft melden.

Auch in Vorarlberg sind jede Menge Exoten in privater Haltung gemeldet. Seit 2005 würden entsprechende Listen aus den Bezirken geführt, teilt das Land mit. Im Bezirk Dornbirn werden etwa vier Wanderfalken und mehrere Breitrandschildkröten genannt, in Bregenz sogar drei Kängurus. Griechische Landschildkröten, verschiedene Leguanarten und Bartagame scheinen sich überhaupt großer Beliebtheit zu erfreuen. Auf der Feldkircher Liste fallen unter anderem drei Murmeltiere, vier Pfaue und eine Krähe auf, in Bludenz zwölf Wildschweine. Auf den Listen befinden sich etwa auch verschiedene Papageien Vogelspinnen, Königspythons, Abgottschlangen, Kornnattern, Boa constrictor und Skorpione, um nur einige Beispiele zu nennen.
Dem Land zufolge muss allerdings beachtet werden, dass Wildtiere vor der jüngsten Änderung des Tierschutzgesetzes, die am 1. September dieses Jahres in Kraft trat, nicht abgemeldet werden mussten. Somit seien die Listen mitunter nicht aktuell und könnten beispielsweise auch verstorbene Tiere enthalten. Einige dürften heutzutage vielleicht auch gar nicht mehr gehalten werden. Zootiere werden eigens geführt. Für Zoos gilt nämlich auch eine Bewilligungspflicht.

Der Feldkircher Wildpark übernimmt die Quarantäne für exotische Wildtiere. In den letzten eineinhalb Jahren hätten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um etwa 70 bis 80 Schlangen und Schildkröten gekümmert, berichtet Betriebsleiter Christian Amann.
Gefahr für heimische Fische
„Die Menschen kaufen im Zoofachhandel eine kleine Schlange. Irgendwann wird diese groß, es fehlt an Platz, die Stromkosten steigen. Die Tiere werden ihnen überflüssig“, schildert Amann einen möglichen Fall. Ausgesetzte Exoten könnten aber zu einem großen Problem werden. „In unseren Gewässern tauchen beispielsweise schon Wasserschildkröten auf, die heimische Fischarten verdrängen könnten.“ Gesetzliche Nachschärfungen hielte Amann bei der Haltung von Wildtieren durchaus für geboten. Zumindest müsse sichergestellt werden, dass die Halter die Tiere auch wirklich melden. Aufklärung bezeichnet Amann als wesentlich.
Verpflichtende Sachkunde
Der Bundesregierung scheint das Problem bewusst zu sein. Sie plant bereits Verschärfungen, was die Haltung von exotischen Wildtieren angeht. Wie das zuständige Ressort von Minister Johannes Rauch (Grüne) auf VN-Anfrage mitteilt, geschehe das im Rahmen des zweiten Tierschutzpakets. „Einerseits durch eine verpflichtende Sachkunde für bestimmte Tierarten, andererseits durch eine abschließende Liste von Tierarten, die gehalten werden dürfen. Daran wird derzeit intensiv gearbeitet“, erklärte eine Sprecherin. Damit solle eine parlamentarische Entschließung von 2021 umgesetzt werden, die den Tierschutzminister auffordere, die Haltung exotischer Wildtiere einzuschränken. Details, etwa welche Tiere auf der Liste stehen könnten, nannte das Ministerium noch nicht.

Der Nenzinger Boa constrictor befindet sich noch immer im Feldkircher Wildpark. Der Verdacht liegt nahe, dass sie vom Besitzer ausgesetzt wurde. Zumindest meldete sich in der 30-tägigen Frist niemand bei der Bezirkshauptmannschaft. „Ihr geht es gut“, versichert Wildpark-Betriebsleiter Amann. „Wir sind auf der Suche nach einem Platz für sie.“ Einfach sei das aber nicht.