Fiedler: “Amtsgeheimnis wird gelockert, nicht abgeschafft”

Politik / 09.01.2023 • 16:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Fiedler: "Amtsgeheimnis wird gelockert, nicht abgeschafft"
Franz Fiedler pocht seit vielen Jahren auf die Durchsetzung von mehr Transparenz. NLK/Filzwieser

Zur Durchsetzung des Gesetzes brauche es einen Informationsbeauftragten.

Wien “Das Interesse sämtlicher großer Parteien war bislang gering, sich dem Informationsfreiheitsgesetz anzunehmen und es durchzubringen”, kritisiert Franz Fiedler. Der frühere Rechnungshof-Präsident und ehemalige Präsident von Transparency International pocht auf rasche Umsetzung von mehr Transparenz.

“Man wird sich auf Dauer bei keiner Partei diesen drängenden Forderungen entziehen können”, sagt Fiedler. Knackpunkt ist aus seiner Sicht die Frage, ob alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um die Durchsetzung dieses Rechts für den Einzelnen zu gewährleisten. Fiedler meint damit vor allem einen sogenannten Informationsbeauftragten. Nach dem derzeitigen Entwurf ist er nicht vorgesehen.

Deutschland als mögliches Vorbild

Es gebe international Vorbilder, etwa in Deutschland, wo das Gesetz weitgehend in Kraft ist. Dort habe sich bereits gezeigt, dass sich dadurch eine wesentlich größere Transparenz ergibt. Im Nachbarland gibt es auch einen solchen Informationsbeauftragen, der für die Durchsetzung der Rechte der Bevölkerung sorgt.

In Österreich wolle man nach bisherigem Entwurf, so Fiedler, vor allem die Verwaltungsgerichte in Anspruch nehmen, damit sie die Interessen der Einzelnen durchsetzen. Das heißt, der Einzelne muss auf sein Recht auf Information klagen. “Das ist eine wesentliche Erschwernis zu den Verhältnissen in Deutschland, wo sich eben ein spezieller Beauftragter dieser Anliegen annimmt”, sagt Fiedler. Er ergänzt: “Meiner Meinung nach kommt in dieser Weigerung, einen Informationsbeauftragten zu bestellen, die grundsätzliche nicht positive Haltung zu diesem Gesetz zum Ausdruck.” Anders ausgedrückt: Man schreibe in das Gesetz die Möglichkeit der Transparenz hinein, aber man sei nicht daran interessiert, dass diese Transparenz auch tatsächlich durchgesetzt werden kann.

Volksanwaltschaften als Ressource

Offiziell wurde bislang die Ablehnung, einen Informationsbeauftragten einzusetzen, damit argumentiert, dass keine zusätzlichen Behörden eingerichtet werden sollen. Richtig sei, so Fiedler, dass so ein Informationsbeauftragter nicht nur ein Mann oder eine Frau sein kann, sondern dass es natürlich eine Behörde zu sein habe. Aber man könne sich bereits bestehender Behörden bedienen: “Da denke ich in erster Linie an die Volksanwaltschaft.” Gerade in Vorarlberg gibt es eine eigene Landesvolksanwaltschaft.

Laut Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) soll die Abschaffung des Amtsgeheimnisses noch in dieser Legislaturperiode passieren. Unter vergangenen Regierungen mit ÖVP-Beteiligung ist das bislang nicht gelungen. <span class="copyright">APA/Techt</span>
Laut Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) soll die Abschaffung des Amtsgeheimnisses noch in dieser Legislaturperiode passieren. Unter vergangenen Regierungen mit ÖVP-Beteiligung ist das bislang nicht gelungen. APA/Techt

Amtsgeheimnis fällt nicht komplett

Ein weiterer Punkt ist Fiedler zufolge wichtig: “Bitte nicht der Illusion hingeben, wie manch Politiker immer wieder sagt, dass das Amtsgeheimnis abgeschafft wird. Es wird eine Lockerung sein.” Was zum Beispiel den militärischen Bereich betrifft, gehe es sicher nicht an, dass Geheimnisse veröffentlicht werden. Auch wird es etwa nicht dazu kommen, dass die Steuerbescheide von Staatsbürgern einsehbar sind. Der Staatsschutz oder der Schutz des persönlichen Lebensbereichs würde also nicht aufgegeben.

Laut Fiedler sollte das Gesetz zudem fördern, dass die einzelnen Dienststellen proaktiv tätig werden – also gar nicht erst auf Anfragen der Bevölkerung warten und beispielsweise die Vergabe öffentlicher Aufträge oder die Förderungen in bestimmten Bereichen veröffentlichen. “Das würde dazu beitragen, dass sich viele Anfragen erübrigen und eine gewisse Erleichterung bedeuten.”

All diese Punkte seien noch auszudiskutieren, was aber nicht bedeutet, dass man das Gesetz “auf die lange Bank schieben sollte”, wie Fiedler betont. Das scheint jedoch derzeit der Fall.