Mehr Geld für die Parteien dank der Inflation

Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle verlangt einen angemessenen Umgang mit der automatischen Anpassung, was zum Beispiel die Transparenz betrifft.
Wien “Der Bund muss politischen Parteien für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung jährlich angemessene Fördermittel zuwenden”, steht in § 3 des Parteiengesetzes im Verfassungsrang.
Unter anderem dieser Satz garantiert auch heuer wieder ein kräftiges Plus bei der staatlichen Finanzierung der Parteien: Laut Berechnungen auf Basis vorläufiger Inflationsraten steigt die Parteienförderung von 31,8 auf rund 34,5 Millionen Euro. Inklusive Parlamentsklubs und Akademien fließen heuer somit rund 71,3 Millionen Euro an Bundesförderungen an die Parteien.
Keine Anhebung für Parteiakademien
Seit 2019 wird die Parteienförderung jährlich an die Inflation angepasst. Für 2023 bedeutet das ein Plus von rund 2,7 auf 34,5 Millionen Euro. Die Klubförderung im Parlament, die an die Entwicklung der Beamtengehälter gekoppelt ist, steigt laut Parlamentsdirektion um 1,4 auf 26,3 Millionen Euro. Eingefroren bleibt dagegen die Förderung der Parteiakademien (10,5 Millionen Euro), die seit 2014 nicht mehr angehoben wurde und seither mehr als ein Fünftel ihres Wertes verloren hat.
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Für die Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle ist die Höhe der staatlichen Mittel für Parteien kein Problem, vielmehr der Umgang damit: “Der Rechnungshof hat in der Kontrolle der Parteikassen mehr Rechte bekommen, bei der Transparenz von Spenden ist viel passiert”, sagt die Expertin der FH Kärnten. Es brauche aber strengere Vorschriften, was zum Beispiel die Trennung von Partei und Amt betrifft: “Es gibt Pressesprecher in Ministerien, die zu Parteiveranstaltungen mitgehen, Social-Media-Accounts werden vermischt.” Die Vorarlberger Nachrichten berichteten im Sommer über diesen Umstand, Politikwissenschaftler Hubert Sickinger (Universität Wien) bezeichnete das damals als “unsaubere Praxis”; der Rechnungshof kündigte eine Prüfung an.
Parteiakademien mit schwammiger Aufgabenerfüllung
Zwar hätten sich die Parteien mit der Transparenz und der Deckelung von Spenden im vergangenen Jahr “geschadet”, sagt Stainer-Hämmerle: “Keine Frage, sie haben schon Federn lassen müssen.” Aber zur Geschichte gehöre auch, dass zum Beispiel die Presseförderung und die Parteienförderungen einmal auf demselben Niveau lagen: “Die Presseförderung ist dann gesunken, jene für die Parteien gleichzeitig gestiegen.”
In diesem Zusammenhang seien auch Aussagen von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) zu sehen, die eine automatische Inflationsanpassung für Budgetmittel des ORF ablehnte: “Die, die die Politik kontrollieren, sollen mit weniger auskommen müssen. Die Politiker selbst aber nicht”, kritisiert Stainer-Hämmerle. Auch die Parteiakadamien würden immer noch mehr “Rhetoriktraining für Funktionäre” anbieten, anstatt ihre gesetzliche Aufgabe der politischen Bildung zu erfüllen.
Keine “Parteisteuer” bei den Neos
Eine weitere Finanzierungsschiene der politischen Klubs im Parlament ist die sogenannte “Parteisteuer”: In den Bundesparteien greift diese bei Abgeordneten zum Nationalrat und zum Europäischen Parlament sowie bei den Mitgliedern des Bundesrats. Die Sozialdemokraten teilen zum Beispiel auf Anfrage mit, dass die 3,5 Prozent des Bezuges der Mandatare “ausschließlich” für deren politische Arbeit verwendet werde. Auch die FPÖ bestätigt, dass die Parteiabgabe von allen Klubmitgliedern – sowohl aus Nationalrat und Bundesrat, inklusive Klubobmann Herbert Kickl und dem Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer – entrichtet werde, aber: “Über die Höhe können wir aus Datenschutzgründen keine Angabe machen.”
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Während bei den Neos überhaupt keine “Abgeordnetensteuer” fällig werde, wie ein Sprecher den VN berichtet, müssen die Mandatare der Grünen eine “Klubabgabe” in der Höhe von 5 Prozent des jeweiligen monatlichen Bruttogehalts entrichten: “Mit dem überwiegenden Teil der Klubabgabe wir die Arbeit von Bürgerinitiativen unterstützt.” Das sei seit den 1990er Jahren etabliert: “Der Rest dient im Wesentlichen für Spenden und soziale Unterstützungen.” Und die ÖVP? Auf eine VN-Anfrage reagierte eine Sprecherin nicht.
Automatische Überweisung als “Serviceleistung”
Auch Kathrin Stainer-Hämmerle findet Abgaben der Mandatare an Partei und Klubs legitim, denn “es handelt sich um eine Refundierung von einem politisch bezahlten Mandatsbezug”. Die Kandidatinnen und Kandidaten hätten im Wahlkampf bereits Sachleistungen von der Partei erhalten, “dann wird es zu einem Anteil, den man zurückbezahlt.” Rein rechtlich könne man, aufgrund des Freien Mandats, keinen Abgeordneten zu solchen Zahlungen verpflichten, aber, so Stainer-Hämmerle: “Wenn er sich weigert, wird er wahrscheinlich auf dem nächsten Wahlvorschlag nicht mehr auftauchen.” So entstehe zumindest ein interner Druck.
Außerdem zeigte eine Anfragebeantwortung von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Vorjahr, dass die Parlamentsdirektion die Parteisteuer von Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ bereits automatisch bei der Ausbezahlung der Bezüge einbehalten und weitergegeben werde: “Dabei handelt es sich um eine jahrzehntelang geübte Serviceleistung.” Wenn die Abgeordneten diese “Serviceleistung” nicht in Anspruch nehmen wollen, müssen sie das aktiv verneinen. Womit der innerparteiliche Druck wieder steigt.
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