Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Variantenreich

Politik / 27.01.2023 • 05:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Nicht ganz unerwartet hat Verkehrs- und Klimaschutzministerin Gewessler die Diskussion um die S18 mit einer weiteren Variante bereichert. Die Befürworter einer leistungsfähigen Straßenverbindung in die Schweiz dürfen sich immerhin darüber freuen, dass der Evaluierungsprozess der Bundesministerin, mehr als 50 Jahre nachdem erstmals Pläne über eine Bodenseeautobahn gewälzt wurden, offenbar ergeben hat, dass eine solche Straße noch immer benötigt wird.

„Entscheidend ist allerdings ohnehin die Haltung der Schweizer Nachbarn.“

Fraglich ist allerdings, weshalb diese angeblich beste Trassenführung in den bisherigen Planungen der ASFINAG, die ja eigentlich zuständig ist, nicht berücksichtigt wurde und man nach 50 Jahren wieder vor einem Neuanfang steht. Entscheidend ist allerdings ohnehin die Haltung der Schweizer Nachbarn. Ohne ihre Zustimmung endet jede S18-Trasse spätestens im Rhein. Das ist halt so, wenn man für ein Projekt fremdes Staatsgebiet in Anspruch nehmen muss. Die ersten politischen Stellungnahmen aus der Schweiz waren jedenfalls eine deutliche Absage an den in Österreich praktizierten Zentralismus. Für die Betroffenen in Lustenau ist dieses Ergebnis freilich bitter.

Derzeit legt das Bundesstraßengesetz den Verlauf der S18 in knappen, aber eindeutigen Worten fest: „S18 Bodensee Schnellstraße – Knoten Dornbirn (A 14) – Staatsgrenze bei Höchst.“ Davon kann nach der neuen Planung nicht mehr die Rede sein. Nach der herrschenden Meinung der Verfassungsrechtslehre sind Minister:innen an die Gesetze gebunden. Weshalb sollte dies ausgerechnet bei der Verkehrs- und Klimaschutzministerin anders sein?

Wenn die Bundesministerin ernsthaft der Meinung sein sollte, dass die neue Lösung besser ist als alle bisherigen Planungen, müsste sie schleunigst versuchen, im Parlament eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung zu finden und die Schweiz zu einem Meinungsumschwung zu bewegen. Ansonsten besteht der Eindruck, dass die neue Variante nur dazu dient, Zeit zu gewinnen und ein unangenehmes Thema zumindest für die verbleibende Amtsdauer als Ministerin loszuwerden. In der Zwischenzeit soll das Gesetz versprechen, was es will, wen kümmert es?

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.

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