Reformpläne für Untersuchungsrecht auf dem Prüfstand

Politik / 28.02.2023 • 20:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Landtag berät über das Untersuchungsrecht - besonders gerne von der Minderheit eingesetzt. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Der Landtag berät über das Untersuchungsrecht - besonders gerne von der Minderheit eingesetzt. VN/Paulitsch

Im Rechtsausschuss hören die Abgeordneten sieben Expertinnen und Experten an. Eine Entscheidung für die Untersuchungsausschüsse auf Landesebene soll her.

Von Magdalena Raos und Maximilian Werner

Bregenz FPÖ, SPÖ und Neos halten ihren Ärger nicht zurück. Sie pochen in einem gemeinsamen Antrag auf die Reform von Untersuchungsausschüssen im Landtag. Für das Scheitern der bisherigen Verhandlungen machen sie in erster Linie die ÖVP verantwortlich. Die Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch im Vorarlberger Landtag bezeichneten sie als „Prüfstein“ für die Volkspartei. 

Die Vorgänge rund um den Wirtschaftsbund haben dazu geführt, dass auch über eine Reform von U-Ausschüssen diskutiert wurde. Bevor ein solcher im Landtag eingesetzt werden könnte, sollte es aber eine Reform der Verfahrensordnung geben. Hintergrund waren die Erfahrungen aus dem Hypo-U-Ausschuss 2016 und 2017. Schließlich einigte sich das Plenum des Landtags vor dem Sommer des letzten Jahres auf 13 Verhandlungspunkte. Angestrebt wurde ein Allparteienbeschluss. Doch noch immer spießt es sich bei einem Punkt: Dem unabhängigen Streitbeilegungsmechanismus.

"Wir wollen das umfassende und sehr konstruktiv erarbeitete Gesamtpaket zur Stärkung der Kontrollrechte weiterhin umsetzen und bieten mit unserem Antrag der ÖVP die Möglichkeit, ihre vorhandene Blockadehaltung aufzulösen und das Untersuchungsrecht deutlich zu stärken", schreiben <strong>Sabine Scheffknecht</strong>, <strong>Christof Bitschi</strong> und <strong>Manuela Auer</strong> in einer Presseaussendung. <span class="copyright">VN/Steurer</span>
"Wir wollen das umfassende und sehr konstruktiv erarbeitete Gesamtpaket zur Stärkung der Kontrollrechte weiterhin umsetzen und bieten mit unserem Antrag der ÖVP die Möglichkeit, ihre vorhandene Blockadehaltung aufzulösen und das Untersuchungsrecht deutlich zu stärken", schreiben Sabine Scheffknecht, Christof Bitschi und Manuela Auer in einer Presseaussendung. VN/Steurer

In ihrem Antrag von Ende Jänner, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags behandelt wird, betonen FPÖ, SPÖ und Neos: „Wir Oppositionsparteien stellen gemeinsam fest, dass unser Ziel von Beginn an war, Untersuchungsausschüsse mit Instrumenten auszustatten, die konsequente Kontrolle und Aufklärung ermöglichen.“ Sie lassen unter anderem die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe Revue passieren und kritisieren die Einstellung der Regierungsparteien – etwa jene der ÖVP, die zwischendurch ein Verbot von Live-Tickern aus Befragungen im U-Ausschuss forderte.

"In zwölf von 13 Punkten gab es Einigkeit. Und beim 13. Punkt gibt es sogar zwei Varianten, welche die Experten als möglich erachten. Wir sind ganz sicher keine Blockierer. Ich höre mir die Expertinnen und Experten an, dann sehen wir, was wir tun. Es braucht ein Gesamtpaket", sagt ÖVP-Klubobmann <strong>Roland Frühstück</strong>. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
"In zwölf von 13 Punkten gab es Einigkeit. Und beim 13. Punkt gibt es sogar zwei Varianten, welche die Experten als möglich erachten. Wir sind ganz sicher keine Blockierer. Ich höre mir die Expertinnen und Experten an, dann sehen wir, was wir tun. Es braucht ein Gesamtpaket", sagt ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. VN/Paulitsch

Rechnungshof oder Gericht?

Immer noch spießen sich die Verhandlungen an der Frage, wer als Streitschlichtungsstelle bei Uneinigkeiten zwischen den Fraktionen fungieren soll. Die ÖVP schlägt vor, etwa bei Problemen mit Aktenlieferungen den Landesrechnungshof oder die Landesvolksanwaltschaft anzurufen. Die Oppositionsparteien hingegen wünschen sich, dass das Landesverwaltungsgericht zum Einsatz kommt. Um diese Frage zu klären, werden in der Ausschusssitzung sieben Expertinnen und Experten – darunter auch Vertreter der womöglich betroffenen Organe – angehört. Ob Einigkeit herrscht – und damit eine Reform der Verfahrensordnung umgesetzt werden kann – ist aber fraglich. ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück betont: Nun gelte es erst einmal, den Expertinnen und Experten zuzuhören. Einen Beschluss alleine mit dem Koalitionspartner, den Grünen, kann er sich jedenfalls kaum vorstellen.

"Die Expertinnen und Experten müssen erklären, was für sie in Frage kommen würde, in welcher Form die Streitschlichtung möglich wäre. Das wird uns einen entscheidenden Schritt weiterbringen und das möchte ich abwarten, dann wird man entscheiden. Wir stehen für beide Möglichkeiten offen", betont die Klubobfrau der Grünen, <strong>Eva Hammerer</strong>. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
"Die Expertinnen und Experten müssen erklären, was für sie in Frage kommen würde, in welcher Form die Streitschlichtung möglich wäre. Das wird uns einen entscheidenden Schritt weiterbringen und das möchte ich abwarten, dann wird man entscheiden. Wir stehen für beide Möglichkeiten offen", betont die Klubobfrau der Grünen, Eva Hammerer. VN/Paulitsch

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