Windräder: Schnellere Verfahren oder Verfassungsbeschwerde

Der Nationalrat hat schlankere UVP-Verfahren beschlossen, gerade auch mit Blick auf Windkraftwerke. Die Gemeinden drohen mit Klagen.
Dornbirn, Wien Der Nationalrat hat die Umweltverträglichkeitsprüfung für Bauvorhaben neu aufgestellt. Gerade für jene, die sich mehr erneuerbare Energie und vor allem mehr Windkraft wünschen, stellt die Novelle eine Verbesserung dar. Die Gemeinden gehen in den Widerstand.
Um die Klimaziele schneller zu erreichen, sollen UVP-Verfahren für Vorhaben der Energiewende künftig schneller durchgeführt werden. Im Detail sollen Doppelprüfungen reduziert werden, der Verfahrensablauf wird verschlankt und die Beschwerdemöglichkeiten konkretisiert. Auch die Rolle der Bürgerinitiativen im Prozess wurden auf Basis der Rechtssprechung angepasst. Schwieriger wird es künftig für große Parkplatzbauten und andere großflächige Neuversiegelungen wie Chalet-Dörfer, Lagerung von Abfällen oder für Bauvorhaben in UNESCO-Welterbestätten. Von diesen gibt es zwölf in Österreich, etwa die Pfahlbauten rund um die Alpen.
Gemeinden ohne Mitspracherecht
Unterstützt wurde die Novelle von allen Parteien außer der FPÖ, Lob gibt es auch von der Generalsekretärin von Österreichs Energie, Barbara Schmidt: “Die Novelle enthält zahlreiche Verbesserungen zur Beschleunigung von Energiewende-Projekten”, wurde sie in einer Aussendung zitiert. Kritischer sehen es die Gemeinden: Der Österreichische Gemeindebund spricht von einem noch nie dagewesenen Eingriff in die Gemeindeautonomie. Gemeindebundpräsident Alfred Riedl erkennt einen Verfassungsbruch und droht juristische Schritte an.
“Jeder will möglichst schnell den Ausbau der erneuerbaren Energie”, betont Vorarlbergs Gemeindeverbandspräsidentin und Dornbirner Bürgermeisterin Andrea Kaufmann. “Aber hier schlagen zwei Herzen in meiner Brust.” Die Gemeinden bei den Verfahren komplett auszuhebeln, sieht sie problematisch. Eine ähnliche Situation gibt es bereits beim Abfallwirtschaftsgesetz, erklärt Kaufmann. In beiden Fällen hat die Gemeinden weder über die Raumplanung noch über die Flächenwidmung eine Gestaltungsmöglichkeit, sei es bei Recyclinganlagen oder nun Windräder.
“Im schlimmsten Fall weiß man von nichts und bekommt plötzlich ein Windrad hingestellt”, fasst Kaufmann die neue Gesetzeslage zusammen. Rein theoretisch könnte dies vom Industriegebiet bis zur Wohnsiedlung überall passieren. In der Praxis gilt es nun, die tatsächliche Umsetzung anzusehen. “Es ist nun beschlossen, aber wie die Gemeinden einbezogen werden, das wird hoffentlich noch verhandelbar sein”, erwartet Kaufmann Gespräche auf Augenhöhe, bevor man die Gemeinden zum reinen Beiständer degradiert. Die Ankündigung des Österreichischen Gemeindebunds lässt noch weitere Debatten bis zum Verfassungsgerichtshof erwarten.
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