14.408,40 Euro zurück in die Staatskasse

Über das Gehalt der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre liegt nun ein Gutachten vor. Geld muss teilweise zurückbezahlt werden.
Wien Im Moment vollziehen 14 Ministerinnen und Minister die Gesetze, sie sind oberste Organe des Bundes und bilden die Bundesregierung. Manchen von ihnen sind aber noch Staatssekretäre beigestellt, die sie in der Geschäftsführung und der parlamentarischen Vertretung unterstützen. So beantwortete etwa zuletzt Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) eine Dringliche Anfrage an Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) im Bundesrat – während dieser in Vorarlberg weilte.
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Staatssekretären können, müssen aber nicht, auch bestimmte inhaltliche Aufgaben übertragen werden: Plakolm hat etwa die Jugendagenden übernommen, Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) im Wirtschaftsministerium jene für den Tourismus, Andrea Mayer (Grüne) unter Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die Kulturagenden und Florian Tursky (ÖVP) betreut im Finanzressort die Digitalisierung. Findet solch eine „Betrauung mit bestimmten Agenden“ statt, stehen den Staatssekretären laut Bundesbezügegesetz 180 Prozent des Gehalts eines Nationalratsabgeordneten zu (2023: 17.164,70 Euro); ansonsten ‚nur‘ 160 Prozent (15.257,50 Euro).

Zwei Monate ohne Agenden
Die Agenden können naturgemäß aber erst übertragen werden, wenn sie Teil des Ministeriums sind, dem die Staatssekretäre angehören. Muss nach einer Regierungsumbildung also zuerst das Bundesministeriengesetz geändert werden, kann sich die Betrauung hinziehen. So wurden etwa Kraus-Winkler und Tursky überhaupt erst zwei Monate nach Amtsantritt formal zuständig. Das höhere Gehalt haben sie aber bereits seit ihrer ersten Angelobung erhalten. Das gab Nehammer vor kurzem in einer Anfragebeantwortung bekannt; die Vorarlberger Nachrichten berichteten zuerst.
“Das Gutachten stellt klar, dass ein Anspruch auf den höheren Bezug erst ab dem Zeitpunkt der rechtswirksamen Betrauung des Staatssekretärs und nicht schon ab der Angelobung zusteht. Die bisherige Handhabung stellt eine ‘irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung’ dar.”
Bundeskanzleramt, Stellungnahme
Diese „langjährige Staatspraxis“ war aber rechtswidrig, wie zuerst vermutet und nun bestätigt wurde. Im Auftrag des Bundeskanzleramtes wurde ein Gutachten erstellt, worin die Sachlage geprüft wurde. Es liegt den VN vor. Verwaltungsrechtsprofessor Sebastian Schmid (Paris Lodron Universität Salzburg) kommt darin zum Schluss, dass eine „irrtümlich erfolgte ungerechtfertigte Vermögensverschiebung“ stattgefunden hätte. Oder auf Deutsch: Wahrscheinlich alle Staatssekretäre seit 1997 – damals wurde die Bestimmung eingeführt – haben, zumindest für einige Tage und nicht selbst verschuldet, zu hohe Bezüge erhalten.
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Geänderte Staatspraxis
Also wird die Staatspraxis nun geändert, berichtete am Mittwoch die „Zeit im Bild 2“. Gegenüber den VN konkretisiert das Kanzleramt: „Künftig sollen zunächst ab der Angelobung bis zur schriftlichen Bestätigung über die Aufgabenbetrauung […] die niedrigeren Beträge angewiesen werden und erst nach einer allfälligen Aufgabenbetrauung der höhere Bezug.“
Außerdem werden in den kommenden Tagen alle Staatssekretäre, die in der laufenden Legislaturperiode im Einsatz waren, um Rückzahlung ihrer zu Unrecht erhaltenen Bezüge gebeten. Sie hätten das bereits zugesichert. Für alle anderen Staatssekretäre seit 1997 besteht für diese Vorgangsweise laut Gutachten keine Grundlage.
Gehalt der Staatssekretäre
In der laufenden Legislaturperiode waren bisher sechs Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Einsatz. Sie alle erhielten folgende Bezüge unrechtmäßig, aber auch nicht selbst verschuldet. Laut Bundeskanzleramt haben sie eine Rückzahlung bereits zugesichert.
– Claudia Plakolm (ÖVP, zuständig für Jugend und Zivildienst) im Bundeskanzleramt: 1.938,52 €
– Ulrike Lunacek (Grüne, ehemals zuständig für Kunst und Kultur im Beamtenministerium): 1.496,89 €
– Andrea Mayer (Grüne, zuständig für Kunst und Kultur im Beamtenministerium): 335,43 €
– Susanne Kraus-Winkler (ÖVP, zuständig für Tourismus im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft: 4.975,6 €
– Florian Tursky (ÖVP, zuständig für Digitalisierung im Finanzministerium): 4.703,01 €
– Magnus Brunner (ÖVP, ehemals zuständig für Luftfahrt im Infrastrukturministerium): 958,89 €
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