Gefängnis für Geflüchtete statt Hilfe

Politik / 05.04.2023 • 22:47 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Migranten im Camp Lipa beim Mittagessen.AFP
Migranten im Camp Lipa beim Mittagessen.AFP

Im Camp Lipa in Bosnien wird ein Abschiebezentrum gebaut.

bihac, wien Die von der österreichischen Bundesregierung propagierte „Hilfe vor Ort“ im Rahmen eines „robusten Außengrenzschutzes“ entwickelt sich zu einem internationalen Skandal. In dem Flüchtlingscamp Lipa nahe der Stadt Bihać in Bosnien-Herzegowina soll ein Abschiebezentrum mit einem Gefängnis entstehen. Das berichten mehrere bosnische Medien unter Berufung auf das bosnische Sicherheitsministerium. Die NGO SOS Balkanroute warf am Mittwoch Österreich vor, den Gefängnisbau mitzufinanzieren. Das Innenministerium dementierte dies. In dem geplanten Bau sollen Migranten vorübergehend angehalten werden. Der Bürgermeister der Stadt Bihać, Elvedin Sedić, bestätigte gegenüber bosnischen Medien, dass eine Haftanstalt für Migranten gebaut werde. Als Partner des Projekts wurde in den Medienberichten das von Ex-Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) geleitete Zentrum für Migrationspolitik (ICMPD) genannt.

Die Regierung habe mindestens 800.000 Euro und die oberösterreichische Landesregierung weitere 300.000 Euro unter dem Namen der „Hilfe vor Ort“ in ein Abschiebezentrum mit Gefängniseinheiten investiert, kritisierte die NGO. Das Innenministerium wies diesen Vorwurf am Mittwoch zurück. Sie habe der Internationalen Organisation für Migration insgesamt 821.672 Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld sei investiert worden für den Ausbau der Strom- und Elektrizitätsversorgung, Wohn- und Schlafcontainer, sowie einen Krankenwagen. Laut bosnischen Medienberichten wurden in den vergangenen Tagen vermehrt Migranten aus Kroatien nach Bosnien zurückgeführt und in Polizeibegleitung nach Lipa gebracht. Laut der NGO vor Ort hat die kroatische Grenzpolizei den bosnischen Kollegen in den letzten Tagen mehrere Hundert Menschen übergeben. Diese seien unter Zwang in Busse und dann ins Camp Lipa gebracht worden. Das verstoße gegen das Nichtzurückweisungs-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention.

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