Mindestsicherung: Gleiche Regeln in allen Bezirken

Politik / 25.05.2023 • 10:30 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Mindestsicherung: Gleiche Regeln in allen Bezirken
Der Landes-Rechnungshof sieht Verbesserungen in der Handhabung der Mindestsicherung. VN/STeurer

Die Zeiten, in denen der Wohnort über die Höhe der Sozialhilfe entschied, sind aus Sicht des Landes-Rechnungshofs vorbei.

Bregenz Im Sommer 2020 präsentierte der Landes-Rechnungshof sein Prüfungsergebnis zur Mindestsicherung in Vorarlberg. Damals gab es viel Lob, aber auch Tadel für systematische Mängel. So war nicht feststellbar, warum die damals etwa 15.000 Empfänger von der sogenannten offenen Sozialhilfe abhängig sind. Auch die laufende Prüfung der Finanzsituation der Beziehenden war verbesserungswürdig. Nun prüfte der Rechnungshof, ob seinen Empfehlungen gefolgt wurde.

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Tatsächlich ist die Bilanz auf den ersten Blick überzeugend: Von den 42 Empfehlungen sind nur drei noch nicht in der Umsetzung. Zwei von drei Empfehlungen waren bereits umgesetzt, ein Viertel ist in der Umsetzung. So ist die Abstimmung zwischen den vier zuständigen Bezirkshauptmannschaften und der übergeordneten Landesstelle inzwischen verbessert, Handlungsempfehlungen und Richtlinien werden aktiver ausgetauscht. Mit diesem Umsetzungstempo standen die Sozialabteilungen leicht über dem Durchschnitt da.

Abstimmung funktioniert

Gerade im Kernpunkt des einheitlichen Vorgehens der vier BHs zeigt sich Rechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr zufrieden: “Hier sehen wir, dass zwischenzeitlich sehr viel im Bereich der Koordination und Absprache geschieht”, spricht sie von großen Fortschritten. Auch die Abteilung IVa des Landes nehme ihre Rolle als Fachaufsicht nun aktiver wahr. Zu den Neuerungen zählt etwa die Arbeitsgruppe Soziales als Austauschplattform der Ressortverantwortlichen. Und auch wenn es hier noch Möglichkeiten gäbe für einen noch stärkeren Austausch, sind die Prüfer des Landes-Rechnungshofs zufrieden. “Der Bericht hat bewirkt, dass die gemeinsame Koordination deutlich forciert worden ist und auch die Fachaufsicht verstärkt wahrgenommen wird”, fasst Eggler-Bargehr zusammen.

Das Ergebnis zeige, dass einerseits effizienter gearbeitet wird, andererseits der Bürger nun sicher sein könne, dass er in allen vier Bezirken die selben Leistungen im selben Umfang erhält. Auch den Anteil der Barauszahlungen habe man stark verringern können.

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Einen großen Brocken stellt dabei auch die technische Infrastruktur dar. Hier gab es 2022 zwar die Umstellung auf ein neues System, das aber ebenfalls noch nicht alles leisten kann, was sich der Rechnungshof wünschen würde. In diesen Bereich fallen die anderen beiden Punkte, die noch nicht angegangen wurden. So können die Sozialabteilungen der BH noch nicht direkt auf die Familienbeihilfe oder die Transparenzdatenbank zurückgreifen, um die Finanzsituation ihrer Klientel einfach und unkompliziert prüfen zu können.

Und auch die Statistik Austria oder auch das Land erhalten bislang nur eingeschränkt Informationen. Der Rechnungshof kritisierte, dass bei Langzeitbeziehern im erwerbsfähigen Alter zu wenige Daten gesammelt werden. In anderen Bundesländern klappe dies teilweise besser. Dies wäre aber als Entscheidungsgrundlage hilfreich, welche Maßnahmen und Förderungen funktionieren oder notwendig wären. “Durch die Umstellung der IT-Systeme hat sich das verzögert”, räumt Eggler-Bargehr einen Grund für die Verzögerung ein. Hier spielt auch die Kosten-Nutzen-Frage eine Rolle. Dieses Thema werde jedoch noch diesen Sommer angegangen, wurde dem Landes-Rechnungshof in Aussicht gestellt.

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