Über eine halbe Million Euro an Pandemie-Strafen in Vorarlberg

Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hatte, wurde mitunter wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz belangt. APA/HANS PUNZ
Gesundheitsminister listet verhängte Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen auf.
Wien Seit Beginn der Covid-19-Pandemie monieren Experten die aus ihrer Sicht mangelnde Datengrundlage, die es brauche, um eine hochansteckende Krankheit erfolgreich zu bekämpfen. Aber auch die Zahlen rund um die Verwaltungsstrafverfahren in der Pandemie haben so ihre Mängel. Das zeigen die Fußnoten in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) an den Konsumentenschutzsprecher der FPÖ, Peter Wurm.
Da können zum Beispiel die Daten aus einem Magistrat in Oberösterreich nicht abgefragt werden, “da in den Aufzeichnungen keine Einteilung nach Delikten vorgenommen wurde und eine Ausdifferenzierung in der vorhandenen Zeit nicht möglich wäre”. Und gleich in ganz Salzburg ist eine “automatisierte Auswertung nur sehr eingeschränkt möglich”, weswegen es keine Daten darüber gibt, wie viele Verwaltungsstrafverfahren schlussendlich zu einer Geldstrafe führten.
Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen und 2G-Nachweise
Gewisse Fakten können, trotz dessen, dass die Zahlen in den Bundesländern uneinheitlich errechnet wurden, aus dem Dokument aber doch herausgelesen werden, zumindest angenähert: Zwischen 2020 und 2023 wurden in Österreich Verwaltungsstrafen mit einer Gesamthöhe von rund 8,38 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz verhängt. Davon waren zum Beispiel Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen umfasst, aber auch wenn man ohne einen 2G-Nachweis zu besitzen etwa ein Gasthaus besuchte, obwohl das verpflichtend war.
Diese Summe teilt sich auf 82.090 eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren auf, 3785 davon waren in Vorarlberg anhängig. Bei 3066 von ihnen wurde schlussendlich tatsächlich eine Geldstrafe verhängt, die Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg beziffern das auf insgesamt 431.610,70 Euro. Im Jahr 2020 waren es noch rund 32.000, 2021 knappe 270.000 und 2022 etwa 130.000 Euro. 2023 wurden bis Mitte April keine derartigen Strafen verhängt.
1173 Geldstrafen wegen des Epidemiegesetzes
Hinzu kommen noch Verstöße gegen Paragraph 40 des Epidemiegesetzes, weswegen in ganz Österreich 20.767 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurden. In Vorarlberg mündeten 1173 schlussendlich in Geldstrafen – insgesamt etwa 238.983,34 Euro. Davon umfasst waren etwa Verstöße gegen Absonderungsbescheide von einzelnen Personen oder gegen das Verbot von Veranstaltungen.
Im gesamten Bundesgebiet wurden wegen solcher Fälle Strafen mit einer Gesamthöhe von 2,35 Millionen Euro verhängt – wegen beider Delikte hatte der Bund also “Einnahmen” von über zehn Millionen Euro. Auch wenn von Verstößen gegen das Epidemiegesetz auch Angelegenheiten wegen anderer Krankheiten umfasst sein können.
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