Darum hat der WWF den Wolfs-Bescheid beeinsprucht

Umweltorganisation sieht Abschussbescheid kritisch. EU-Kommission kündigt Lockerungen an.
Darum geht’s:
- Der WWF und das Ökobüro haben den Abschussbescheid für einen Wolf angefochten.
- Der WWF argumentiert, dass die Bescheide EU-Recht widersprechen.
Bregenz Landesrat Christian Gantner hat keine Freude damit, dass zwei Umweltschutzorganisationen aus Wien den Abschussbescheid für einen Wolf in Vorarlberg angefochten haben. In Vorarlberg kenne man sich besser mit Alpwirtschaft aus, sagt Gantner. Der WWF ist sich sicher: Die Bescheide widersprechen EU-Recht. Genau diese EU könnte das Recht aber bald ändern.
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Zwei Organisationen haben beim Landesverwaltungsgericht in Bregenz den Abschussbescheid angefochten: Der WWF und das Ökobüro. Christian Pichler, Artenschutzexperte des WWF, erklärt: „Wir sind nicht prinzipiell gegen Abschüsse von Wölfen.” Der WWF orientiere sich aber an den gesetzlichen Vorgaben. „Und die besagen, dass der Abschuss nur das letzte Mittel sein kann, wenn gelindere Mittel nicht wirken.” Das sei oft nicht der Fall.
Der richtige Wolf?
Laut Gesetz muss zudem klar sein, dass der richtige Wolf, also der echte Schadwolf, geschossen wird. „Zum Abschuss ist dann aber kein konkretes Individuum freigegeben worden, sondern irgendein Wolf möglichst im Bezirk Bludenz. Es ist nicht sicher, dass es den richtigen Wolf erwischt”, fährt Christian Pichler fort. Dazu kommt, dass viele getötete Schafe ungeschützt gewesen seien. „Es heißt immer, dass der Schutz nicht funktioniert. Aber man versucht es gar nicht.” In Tirol würden aktuell drei Pilotversuche zeigen, wie Herdenschutz aussehen könnte. Pichler ist überzeugt: „Überall, wo Gerichte über die Abschüsse entscheiden, waren die Bescheide rechtswidrig.”
Kammerchef tobt
Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger ist darüber nicht glücklich. Die Kammer schreibt in einer Aussendung gar, dass Moosbrugger „vor Zorn regelrecht schäumt”. Und das klingt so: „Dieselben, die immer darüber lamentieren, dass kleine Bergbauernhöfe zusperren, und an jeder Ecke einen Mangel an Tierwohl zu orten glauben, handeln wieder einmal vollkommen gegen das Wohl von Tier und Mensch. Was hier geschieht, ist pure Scheinheiligkeit auf Kosten unserer bäuerlichen Familienbetriebe und ihrer Tiere.” Die Forderung nach Herdenschutz sei nur ein Feigenblattargument von Unwissenden.
Warten auf den EUGH
Wie es mit dem Abschussbescheid im Land weitergeht, steht noch nicht fest. Das Landesverwaltungsgericht hat sich erst mit der aufschiebenden Wirkung befasst. Die ist der Beschwerde zuerkannt worden, derzeit darf der Wolf also nicht mehr abgeschossen werden. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten, wie es weitergehen könnte: Entweder der Bescheid wird bestätigt oder er wird zurück zur Bezirkshauptmannschaft für weitere Untersuchungen geschickt. Und drittens: Das Landesverwaltungsgericht könnte abwarten, wie der Europäische Gerichtshof über einen Wolfs-Abschuss in Tirol entscheidet. Ein entsprechender Bescheid liegt seit dem November des Vorjahres dort.
Warten auf die EU
Innerhalb der EU-Kommission kommt Bewegung in die Sache. Sie überlegt Änderungen beim Schutzstatus von Wölfen. Bevor es hier aber zu einer Entscheidung kommt, will die Brüsseler Behörde noch mehr Daten zu dem Thema sammeln. Ein Sprecher der Kommission wollte sich am Montag in Brüssel nicht darauf festlegen, ob der Schutzstatus von Wölfen am Ende des Prozesses gelockert wird.
In Vorarlberg wird die Diskussion jedenfalls weitergehen. Und nicht nur aufgrund von Organisationen aus Wien: Vorarlbergs Naturschutzanwältin Katharina Lins wird ebenfalls eine Beschwerde einreichen.