Wolf darf nicht geschossen werden

Landesverwaltungsgericht kippt vorläufig den Entnahmebescheid des Landes.
Darum geht’s:
- Landesverwaltungsgericht setzt vorläufigen Entnahmebescheid für den Wolf aus
- Jäger dürfen den Wolf vorerst nicht mehr schießen
- Landesregierung plant Gesetzesänderung zur Jagderlaubnis für Wölfe
Schwarzach Der Wolf im Klostertal/Silbertal macht der Politik und den Jagdverantwortlichen weiter zu schaffen. Der Bescheid, der den Jägern erlaubt, den Wolf zu töten, ist erst zweieinhalb Wochen alt. Und schon gilt er nicht mehr. Umweltschutzorganisationen haben ihn vor dem Landesverwaltungsgericht beeinsprucht. Und zwar mit Erfolg – der Bescheid gilt vorläufig nicht. Im Hintergrund bereitet die Landesregierung bereits eine neue Möglichkeit vor.
Einen Wolf abzuschießen ist nicht einfach. Es muss einiges geschehen, bis er getötet werden darf. Nach mehreren Rissen in der Region Silbertal/Klostertal sahen die Verantwortlichen diesen Moment gekommen. Ein sogenannter Entnahmebescheid wurde erlassen. Seitdem dürfen Jäger den Wolf abschießen – was allerdings nicht geklappt hat, wie Agrarlandesrat Christian Gantner in einer Aussendung bestätigt: „Trotz großem Engagement der Jagdverantwortlichen ist es nicht gelungen, den Schadwolf in den letzten zweieinhalb Wochen zu entnehmen.“ Jetzt müssen sie ihre Gewehre wieder einpacken. Die Organisationen WWF und Ökobüro haben nämlich beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Inhaltlich haben sich die Richter zwar noch nicht damit auseinandergesetzt, ein kleiner Teil ist aber aufgehoben worden. Im Abschussbescheid ist nämlich festgeschrieben worden, dass sich eine mögliche Beschwerde nicht aufschiebend auswirkt, also keinen Einfluss auf die aktuell erlaubte Tötung hat. Diesen Passus hat das Landesverwaltungsgericht gestrichten. Der Wolf darf also nicht mehr abgeschossen werden. Gantner und Landeshauptmann Markus Wallner haben bereits vor zwei Wochen betont, dass sie mit juristischem Gegenwind gerechnet haben.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Trotzdem bedauert Gantner, dass dadurch das Vorgehen gegen den Schadwolf verzögert wird. Er möchte schon in der nächsten Landtagssitzung eine Gesetzesänderung vorlegen, die es erlaubt, Wölfe per Verordnung jagen zu lassen. Man wollen den Wolf nicht ausrotten, sagt der Agrarlandesrat. Aber Schad- und Problemwölfe müssten mit einem einfachen Verfahren entnommen werden können, wie es im Fachjargon heißt. Eine Verordnung würde die Einspruchsmöglichkeiten begrenzen und wird bereits in vielen anderen Bundesländern so gehandhabt. Die Vorgangsweise ist aber juristisch umstritten. Gantner fordert zudem, dass der Schutzstatus auf EU-Ebene für den Wolf herabgesetzt wird.