Tirol geht bei Abtreibung anderen Weg als Vorarlberg

Im benachbarten Bundesland nehmen bald drei Ärzte Abbrüche vor. Zudem soll es ein Register geben. Die Landesregierung informiert im September über weitere Schritte.
Darum geht’s:
- Die Nachfolgelösung für Schwangerschaftsabbrüche in Vorarlberg verzögert sich.
- In Tirol sollen ab Herbst zwei weitere Ärzte Abtreibungen vornehmen.
- In Tirol ist keine Bannmeile für Abtreibungsgegner geplant.
Schwarzach So schnell wie ursprünglich gedacht geht es nun doch nicht. Die Nachfolgelösung für Schwangerschaftsabbrüche in Vorarlberg lässt auf sich warten. Eigentlich sollte es schon Mitte des Jahres soweit sein. Nun ist erst einmal eine Übergangsvariante in einem Anbau des Landeskrankenhauses Bregenz geplant. Auch in Tirol gibt es eine Änderung. Das benachbarte Bundesland geht aber einen etwas anderen Weg als Vorarlberg.
Land noch bedeckt
Hierzulande will die Landesregierung den sozialpolitischen Landtagsausschuss und anschließend die Öffentlichkeit über die weitere Vorgangsweise informieren. Bis dahin gibt sie sich bedeckt.
Zur Erinnerung: Ende 2022 hatte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) eine Nachfolgeregelung vorgelegt. Diese war notwendig geworden, nachdem der einzige Arzt, der bisher in Vorarlberg Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, eigentlich heuer seine Pension antreten will. Spätestens am 12. August hätte Schluss sein sollen. Doch daraus ist nun nichts geworden. Ursprünglich vorgesehen war, dass die Krankenhausbetriebsgesellschaft KHBG Räumlichkeiten auf dem Areal des Personalwohnheims neben dem Bregenzer Spital vermietet, der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin aks sollte ein Konzept erarbeiten. Ein zwei- bis dreiköpfiges Ärzteteam wäre dann ab Mitte des Jahres im Einsatz, hieß es. Doch dieser Plan konnte offensichtlich so nicht umgesetzt werden. Nun gibt es eine Übergangslösung, die VN berichteten.
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Dem Land zufolge soll eine Privatordination in einem Anbau des Landeskrankenhauses untergebracht werden, zum regulären Stationsbetrieb der Gynäkologie gebe es keine Verknüpfung. Ziel bleibe, die neue Ordination im ursprünglich geplanten Gebäude, also dem Personalwohnheim, unterzubringen.
Auch in Tirol gab es bislang nur einen Arzt, der Abtreibungen vorgenommen hat. Nun sollen das auch zwei weitere Ärzte, ebenfalls im niedergelassenen Bereich, machen. Mit den Medizinern seien bereits entsprechende Gespräche geführt worden, hieß es aus dem Büro der dortigen Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP). Ab Herbst seien Abbrüche auch bei den zwei weiteren Ärzten möglich. In den öffentlichen Krankenhäusern gibt es die Option auf nicht medizinisch notwendige Abtreibungen somit weiterhin nicht. Die SPÖ, Koalitionspartner der Tiroler ÖVP, hatte das in der Vergangenheit gefordert. Die Volkspartei lehnte das ab.
Keine Bannmeile
Eine Bannmeile für Abtreibungsgegnerinnen und -gegner vor den Praxen ist den Ausführungen aus dem Büro der Tiroler Landesrätin zufolge nicht angedacht. In einer Demokratie habe jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung. „Jedoch haben auch Frauen das Recht, über ihren Körper selbst zu entscheiden. Dieses Recht soll auch unangetastet bleiben. Wir dürfen Frauen, die eine derart schwierige Entscheidung im Leben treffen müssen, auf keinen Fall allein lassen.“ Solange es indes keine Behinderungen eines barrierefreien Zugangs zu den Arztpraxen gebe, werde eine Bannmeile nicht in Erwägung gezogen. Sollte sich die Lage ändern, könnten entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten neu evaluiert werden, hieß es. In Vorarlberg hatte Rüscher Ende des Vorjahres gesagt, dass eine Bannmeile vor der neuen geplanten Praxis im Land nicht notwendig sei. Der KHBG obliege eine Schutzpflicht für Patienten, Besucher und Mitarbeiter. Das Hausrecht eröffne die Möglichkeit, Aktionen der Gegner bei der Ordination zu untersagen.

Wie die “Tiroler Tageszeitung” kürzlich berichtete, ist im benachbarten Bundesland außerdem der Aufbau eines Registers zu Schwangerschaftsabbruch geplant. Dafür soll es eine Förderung geben. Die Landesregierung begründet das umstrittene Ansinnen mit der mangelhaften Datenlage. Ziel ist demnach, mögliche Gründe für eine Abtreibung zu erfassen und Betreuungswege zu erstellen. Dies würde den Angaben zufolge freiwillig und anonym geschehen. In Vorarlberg soll es kein solches Register geben, teilt das Land mit. „Aus unserer Sicht muss eine Datenerfassung bundesweit geregelt werden.”
Fristenlösung
In Österreich gilt die Fristenregelung. Auf eine Abtreibung besteht grundsätzlich eine Freiheits- oder Geldstrafe, außer der Abbruch erfolgt innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft. Später ist es erlaubt, sollte eine ernste Gefahr für die Schwangere bestehen, sie jünger als 14 Jahre alt oder eine schwere geistige und körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten sein. Erfolgt die Abtreibung aus medizinischen Gründen, werden die Kosten von der Sozialversicherung übernommen. Den Angaben des Landes zufolge soll es in Vorarlberg grundsätzlich bei einer privaten Leistung bleiben.